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Rechtsprechung
   EuGH, 14.03.1978 - 105/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,1136
EuGH, 14.03.1978 - 105/77 (https://dejure.org/1978,1136)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.1978 - 105/77 (https://dejure.org/1978,1136)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 1978 - 105/77 (https://dejure.org/1978,1136)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VERORDNUNG NR. 1408/71 ART. 46

  • EU-Kommission PDF

    Boerboom-Kersjes

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ALLEIN NACH DEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERWORBENER ANSPRUCH - KÜRZUNGS- UND RUHENSBESTIMMUNGEN - ANWENDBARKEIT - GÜNSTIGERE GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - VORZUG

  • EU-Kommission

    Boerboom-Kersjes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VERORDNUNG NR. 1408/71 ART. 46
    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ALLEIN NACH DEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERWORBENER ANSPRUCH - KÜRZUNGS- UND RUHENSBESTIMMUNGEN - ANWENDBARKEIT - GÜNSTIGERE GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - VORZUG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Soziale Sicherheit für Wanderarbeitnehmer; Kumulierung und Antikumulierung; System der Zusammenrechnung und Proratisierung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - ALLEIN NACH DEN NATIONALEN RECHTSVORSCHRIFTEN ERWORBENER ANSPRUCH - KÜRZUNGS- UND RUHENSBESTIMMUNGEN - ANWENDBARKEIT - GÜNSTIGERE GEMEINSCHAFTSVORSCHRIFTEN - VORZUG; ( VERORDNUNG NR. 1408/71 , ARTIKEL ...

Sonstiges

Papierfundstellen

  • Slg. 1978, 717
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 105/77
    Diesen Bescheid focht die Klägerin des Ausgangsverfahrens vor dem Raad van Beroep Arnheim an, der ihn mit Urteil vom 6. Mai 1976 aufhob und für Recht erkannte, der Vorstand der Sozialversicherungskasse habe eine neue Entscheidung zu erlassen, weil die nach der AWW erbrachte Leistung für die Zeit vom 1. August bis 30. September 1973 gemäß Artikel 46 Absatz 3 der vorgenannten Verordnung gekürzt worden sei, während diese Bestimmung aufgrund des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) als unanwendbar anzusehen sei, so daß vorliegend eine ungekürzte Witwenrente hätte gewährt werden müssen.

    Die Betroffene focht diese Entscheidung vor dem Raad van Beroep Amsterdam an, der sie gestützt auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) aufhob.

  • EuGH, 13.10.1977 - 37/77

    Greco

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 105/77
    Nach Auffassung der Kommission entspricht das Problem des Ausgangsverfahrens dem der Rechtssachen 98/77 (Schaap, noch anhängig), 22/77 (Mura, Slg. 1977, 1699) und 37/77 (Greco, Slg. 1977, 1711).

    Die Vorlagefrage lautet: Inwieweit stehen, falls für einen Arbeitnehmer die Rechtsvorschriften von zwei oder mehr Mitgliedstaaten galten, die Artikel 12 Absatz 2 und 46 der Verordnung Nr. 1408/71 der Anwendung innerstaatlicher Antikumulierungsvorschriften wie der aufgrund der AWW geltenden entgegen, wenn der Leistungsanspruch ausschließlich nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften erworben wurde, ohne daß dabei auf die Verordnung zurückgegriffen werden mußte? 8/9 In seinem Urteil vom 13. Oktober 1977 (Greco, 33/77 - Slg. 1977, 1711) hat der Gerichtshof bereits für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 1408/71 die vollständige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der nationalen Antikumulierungsvorschriften nicht hindert, wenn ein Arbeitnehmer eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält, daß jedoch nach Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 das System der Zusammenrechnung und Proratisierung anzuwenden ist, wenn dessen Anwendung günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften.

  • EuGH, 13.10.1977 - 22/77

    Mura

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 105/77
    Nach Auffassung der Kommission entspricht das Problem des Ausgangsverfahrens dem der Rechtssachen 98/77 (Schaap, noch anhängig), 22/77 (Mura, Slg. 1977, 1699) und 37/77 (Greco, Slg. 1977, 1711).
  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 14.03.1978 - 105/77
    Nach Auffassung der Kommission entspricht das Problem des Ausgangsverfahrens dem der Rechtssachen 98/77 (Schaap, noch anhängig), 22/77 (Mura, Slg. 1977, 1699) und 37/77 (Greco, Slg. 1977, 1711).
  • BSG, 08.07.1993 - 7 RAr 64/92

    Auslandsrente - Italien - Altersruhegeld

    Unter Berücksichtigung dieses Gesichtspunktes verbieten dann andererseits weder die Bestimmungen des EWGVtr noch der EWGV 1408/71 - abgesehen von der Korrektur über den hier nicht einschlägigen Art. 46 EWGV 1408/71 - die Anwendung nationaler Antikumulationsvorschriften - wie etwa des § 118 Abs. 1 S 1 Nr. 4 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) - und die daraus resultierende Beschränkung des auf nationalem Recht beruhenden Anspruchs (…EuGHE 1978, 707, 714 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 8; EuGHE 1978, 717, 722 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 9;… EuGHE 1981, 1737, 1755 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 16;… EuGHE 1983, 1385, 1401 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 19;… EuGHE 1986, 1047, 1061 = SozR 6050 Art. 46 Nr. 24;… EuGHE 1987, 3589, 3609 = SozR 6050 Art. 12 Nr. 16;… EuGHE 1990, 1599, 1614 f = SozR 3-6050 Art. 46 Nr. 2;… Hennig/Kühl/Heuer/Henke, aaO, § 142 RdNr 12;… Pompe, aaO, S 234 ff;… Ruland in Schulte/Zacher, aaO, S 72).
  • EuGH, 02.07.1981 - 116/80

    Celestre

    Die niederländische Regierung glaubt, daß die Lösung im vorliegenden Fall in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich der Rechtssachen 105/77, 98/77 und 236/78, in Artikel 46 Absatz 3 gefunden werden könne.

    Bezüglich der Grenzen, innerhalb deren diese Bestimmungen anzuwenden seien, verweist die Kommission auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Rechtssachen 98/77, Schaap, und 105/77, Boerboom-Kersjes).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1980 - 807/79

    Giacomo Gravina und andere gegen Landesversicherungsanstalt Schwaben. - …

    1978, 707 und Rechtssache 105/77, Boerboom-Kersjes, Sig 1978, 717) und in denen der Gerichtshof entschieden hat, daß eine Person in einem Mitgliedstaat von den Leistungen, auf die sie nach den Rechtsvorschriften dieses Staates unter Berücksichtigung aller einschlägigen Antikumulierungsvorschriften Anspruch hat, und den Leistungen, die sie nach der Verordnung Nr. 1408/71 verlangen kann, Anspruch auf die jeweils höheren Leistungen hat.
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