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Rechtsprechung
   EuGH, 28.06.1979 - 233-235/78, 233/78, 234/78, 235/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,8272
EuGH, 28.06.1979 - 233-235/78, 233/78, 234/78, 235/78 (https://dejure.org/1979,8272)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.1979 - 233-235/78, 233/78, 234/78, 235/78 (https://dejure.org/1979,8272)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 1979 - 233-235/78, 233/78, 234/78, 235/78 (https://dejure.org/1979,8272)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis
  • EU-Kommission PDF

    Lentes

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - BEIHILFEN ZUR PRIVATEN LAGERHALTUNG VON TAFELWEIN - VORAUSSETZUNGEN FÜR IHRE GEWÄHRUNG - ERFORDERLICHE MINDESTMENGEN - LAGERUNG AN EINEM EINZIGEN ORT - NEIN

  • EU-Kommission

    Lentes

  • Wolters Kluwer

    Vorabentscheidungsverfahren zur Frage der Auslegung der Verordnung Nr. 2015/76 der Kommission über Lagerverträge für Tafelwein, Traubenmost und konzentrierten Traubenmost; Auslegung der Ausdrücke "Ort der Einlagerung" und "Ort der Lagerung" in der Verordnung Nr. 2015/76; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177
    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - WEIN - BEIHILFEN ZUR PRIVATEN LAGERHALTUNG VON TAFELWEIN - VORAUSSETZUNGEN FÜR IHRE GEWÄHRUNG - ERFORDERLICHE MINDESTMENGEN - LAGERUNG AN EINEM EINZIGEN ORT - NEIN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1979, 2305
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.06.1979 - 233-235/78
    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 233/78
    URTEIL VOM 28.6.1979 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 233, 234 UND 235/78 sen können; das ist der Grund dafür, daß die Verträge sich auf eine Mindestmenge von 100 hl beziehen müssen.

    In den verbundenen Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in den vor diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    Rechtssache 235/78 Norbert Lay, Edmund Simon, Karl Dahm jr.

    Der Gerichtshof hat nach Anhörung des Generalanwalts am 13. Dezember 1978 beschlossen, die Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 für die Zwecke des schriftlichen und mündlichen Verfahrens zu verbinden.

    Der Gerichtshof hat nach Anhörung des Generalanwalts am 7. März 1979 beschlossen, die verbundenen Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 an die Erste Kammer zu verweisen.

    Die Frage stellt sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft, einer Interventionsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, und mehreren deutschen Weinerzeugern - nämlich zweien in der Rechtssache 233/78 und jeweils vieren in den Rechtssachen 234/78 und 235/78 -, die sich in Gruppen zusammengeschlossen hatten, um einen Antrag auf Abschluß von Lagerverträgen für Tafelwein stellen zu können, wie sie in der Verordnung Nr. 2015/76 vorgesehen sind.

  • EuGH, 28.06.1979 - 234/78
    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 233/78
    In den verbundenen Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 betreffend die dem Gerichtshof nach Artikel 177 EWG-Vertrag von dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main in den vor diesem anhängigen Rechtsstreitigkeiten.

    Rechtssache 234/78.

    Der Gerichtshof hat nach Anhörung des Generalanwalts am 13. Dezember 1978 beschlossen, die Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 für die Zwecke des schriftlichen und mündlichen Verfahrens zu verbinden.

    Der Gerichtshof hat nach Anhörung des Generalanwalts am 7. März 1979 beschlossen, die verbundenen Rechtssachen 233/78, 234/78 und 235/78 an die Erste Kammer zu verweisen.

    Die Frage stellt sich in Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft, einer Interventionsstelle in der Bundesrepublik Deutschland, und mehreren deutschen Weinerzeugern - nämlich zweien in der Rechtssache 233/78 und jeweils vieren in den Rechtssachen 234/78 und 235/78 -, die sich in Gruppen zusammengeschlossen hatten, um einen Antrag auf Abschluß von Lagerverträgen für Tafelwein stellen zu können, wie sie in der Verordnung Nr. 2015/76 vorgesehen sind.

  • EuGH, 11.07.1973 - 3/73

    Hessische Mehlindustrie Karl Schöttler KG / Einfuhr- und Vorratsstelle für …

    Auszug aus EuGH, 28.06.1979 - 233/78
    Hierbei seien sie, wie aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Schöttler (EuGH 11. Juli 1973 - Rechtssache 3/73 - Slg. 1973, 745) hervorgehe, berechtigt, besondere Anforderungen zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Überwachungsaufgaben zu stellen, ohne jedoch die im Gemeinschaftsrecht zuerkannten Subventionsansprüche zu vereiteln.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2005 - C-265/03

    ERSTE RECHTSSACHE BETREFFEND EINES DER PARTNERSCHAFTSABKOMMEN DER GEMEINSCHAFT

    {FN:11} - Urteile vom 15. Dezember 1977 in der Rechtssache 76/77 (Dufour, Slg. 1977, 2485) und vom 28. Juni 1979 in den verbundenen Rechtssachen 233/78 bis 235/78 (Lentes u. a., Slg. 1979, 2305).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1980 - 1251/79

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …

    Der Gerichtshof hat entschieden, daß eine Kontrolle durch die Interventionsstellen - im vorliegenden Falle die AIMA und die landwirtschaftlichen Provinzinspektionen - bei der Entscheidung erforderlich ist, "in welchem Maße angesichts der besonderen Umstände in den fraglichen Weinbaugebieten eine Vervielfachung der Lagerorte geeignet ist, die Wirksamkeit der Kontrollen zu gefährden oder die dafür anfallenden Kosten außer Verhältnis zu dem verfolgten Ziel zu erhöhen und so die Ablehnung des Abschlusses eines Lagervertrages zu rechtfertigen" (s. Urteil vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 233/78, Lentes/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1979, 2305, 2314).
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