Rechtsprechung
| EuGH, 22.02.1979 - 163/78 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
RICHTLINIE NR. 75/324
- EU-Kommission
Kommission / Italien
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RICHTLINIE NR. 75/324
MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG VON RICHTLINIEN - VERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNSTATTHAFTIGKEIT - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.1979 - 163/78
- EuGH, 22.02.1979 - 163/78
Papierfundstellen
- Slg. 1979, 771
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 26.02.1976 - 52/75
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 22.02.1979 - 163/78
Die Klägerin verweist hierzu auf die Rechtssachen 52/75 (Slg. 1976, S. 277) und 10/76 (…Slg. 1976, S. 1359). - EuGH, 22.09.1976 - 10/76
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 22.02.1979 - 163/78
Die Klägerin verweist hierzu auf die Rechtssachen 52/75 (…Slg. 1976, S. 277) und 10/76 (Slg. 1976, S. 1359).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.1979 - 93/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Diesen bereits von Generalanwalt Reischl zitierten Urteilen müssen nunmehr die Urteile vom 11. April 1978 (…Rechtssache 100/77, aaO.) und vom 22. Februar 1979, in der Rechtssache 163/78 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1979, 771), hinzugefügt werden.Dies wird im Urteil vom 22. Februar 1979 (aaO.) hervorgehoben, das sich übrigens als das bisher jüngste Urteil - mit bemerkenswerter Kürze - in die erwähnte ständige Rechtsprechung einreiht.
- EuGH, 02.02.1982 - 71/81
Kommission / Belgien
Diese Grundsätze seien durch die nunmehr ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt worden (vgl. unter anderem die Rechtssachen 52/75, Kommission/Italien, Slg. 1976, 277; 10/76, Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359; 163/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 771; 42 und 43/80, Kommission/Italien, Slg. 1980, 3635 und 3643). - EuGH, 02.02.1982 - 73/81
Kommission / Belgien
Nach nunmehr ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes - s. vor allem die Rechtssachen 52/75 (Slg. 1976, 277), 10/76 (Slg. 1976, 1359), 163/70 (Slg. 1979, 771), 42 und 43/80 (noch nicht veröffentlicht) - dürfe die Befolgung der Vorschriften des Vertrages oder des abgeleiteten Rechts .
- EuGH, 10.11.1981 - 29/81
Kommission / Italien
Diese Grundsätze seien in nunmehr ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt worden (vgl. unter anderem die Rechtssachen 52/75, Kommission/Italien, Slg. 1976, 277; 10/76, Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359; 163/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 771; 42, 43, 44 und 45/80, Kommission/Italien, noch nicht veröffentlicht). - EuGH, 10.11.1981 - 28/81
Kommission / Italien
Diese Grundsätze seien in nunmehr ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt worden (vgl. unter anderem die Rechtssachen 52/75, Kommission/Italien, Slg. 1976, 277; 10/76, Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359; 163/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 771; 42, 43, 44 und 45/80, Kommission/Italien, noch nicht veröffentlicht). - EuGH, 17.02.1981 - 171/80
Kommission / Italien
Maßnahmen enthalten; wären nämlich nach dem Ablauf dieser Fristen noch immer unterschiedliche Regelungen in den Mitgliedstaaten anwendbar, so könnte dies zu Diskriminierungen führen." Ferner habe der Gerichtshof im Urteil vom 11. April 1978 in der Rechtssache 100/77 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1978, 879) und im Urteil vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 163/78 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1979, 771) klargestellt, daß ein Mitgliedstaat "sich nicht auf interne Schwierigkeiten oder Bestimmungen [seines] innerstaatlichen Rechts, auch wenn diese Verfassungsrang haben, berufen [kann], um die Nichteinhaltung der sich aus den Gemeinschaftsrichtlinien ergebenden Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen". - EuGH, 17.02.1981 - 133/80
Kommission / Italien
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, unter anderem aus dem Urteil vom 11. April 1978 in der Rechtssache 100/77 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1978, 879) und aus dem Urteil vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 163/78 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 1979, 771) ergebe sich außerdem, daß ein Mitgliedstaat "sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um damit die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die in den Richtlinien der Gemeinschaft festgelegt sind". - EuGH, 04.02.1981 - 45/80
Kommission / Italien
Da der Gerichtshof (in der genannten Rechtssache 52/75 und in EuGH 22. Februar 1979 - Kommission/Italien, 163/78 - Slg. 1979, 771) außerdem festgestellt habe, daß ein "Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um damit die Nichtbeachtung von Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die in den Richtlinien der Gemeinschaft festgelegt sind", versuche die Beklagte vergeblich, die Überschreitung der ihr für den Erlaß der notwendigen Durchführungsmaßnahmen gesetzten Frist von 18 Monaten zu rechtfertigen. - EuGH, 25.05.1982 - 100/81
Kommission / Niederlande
Diese Grundsätze würden durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes bestätigt (Rechtssachen 52/75, Kommission/ Italien, Slg. 1976, 277; 10/76, Kommission/Italien, Slg. 1976, 1359; 163/78, Kommission/Italien, Slg. 1979, 771; 42/80 und 43/80, Kommission/Italien, Slg. 1980, 3635 und 3643). - Generalanwalt beim EuGH, 02.12.1981 - 30/81
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
Zwar bezeugt dieses Vorbringen, das auf die Besonderheiten des parlamentarischen Lebens abstellt, die feste Absicht der italienischen Regierung, die Gemeinschaftsvorschriften so bald wfe möglich durchzuführen; in den vorliegenden Fällen greift es jedoch wegen des zwingenden Charakters der Richtlinien, den der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung immer wieder hervorgehoben hat, nicht durch (Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 52/75, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1976, 277; vom 22. September 1976 in der Rechtssache 10/76, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1976, 1359; vom 22. Februar 1979 in der Rechtssache 163/78, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1979, 771, und vom 2. Dezember 1980 in der Rechtssache 42/80, Kommission/Italienische Republik, Slg. 1980, 3635). - EuGH, 02.12.1980 - 43/80
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 06.03.1986 - 158/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Nicht …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".