Rechtsprechung
| EuGH, 22.05.1980 - 33/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Albini / Rat und Kommission
- EU-Kommission
Albini / Rat und Kommission
- Wolters Kluwer
Antrag auf einstweilige Anordnung; Berechnung von Dienstbezügen und Versorgungsbezügen; Rückforderung zuviel gezahlter Beträge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG/EAG BeamtStat Art. 85
Verfahrensgang
- EuGH, 22.05.1980 - 33/80
- EuGH, 16.07.1981 - 33/80
Papierfundstellen
- Slg. 1980, 1671
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 17.09.1974 - 62/74
Vellozzi / Kommission
Auszug aus EuGH, 22.05.1980 - 33/80
- Der Gerichtshof habe insbesondere entschieden, daß die Sperrung der Bezüge "nicht geeignet ist, [dem Antragsteller] schweren oder nicht wiedergutzumachenden Schaden zuzufügen" (Rechtssache 62/74, Vellozzi/Kommission, Slg. 1974, 895; Rechtssache 75/72, Perinciolo/Rat,.
- EuGH, 03.07.1984 - 141/84
De Compte / Parlament
Ein bloß finanzieller Schaden kann dann nicht als irreparabel oder kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat (Beschluß vom 17.9. 1974 in der Rechtssache 62/74 R, Velozzi/Kommission, Slg. 1974, 895, Beschluß des Präsidenten der Ersten Kammer vom 22.5.1980 in der Rechtssache 33/80 R, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1980, 1671). - EuGH, 16.03.1988 - 44/88
De Compte / Parlament
31 Ein bloß finanzieller Schaden kann dann nicht als nicht wiedergutzumachen oder auch nur kaum wiedergutzumachen angesehen werden, wenn ein späterer finanzieller Ausgleich möglich ist, wie der Gerichtshof mehrfach entschieden hat ( Beschluß vom 17. September 1974 in der Rechtssache 62/74 R, Vellozzi/Kommission, Slg. 1974, 895; Beschluß vom 22. Mai 1980 in der Rechtssache 33/80 R, Albini/Rat und Kommission, Slg. 1980, 1671; Beschluß vom 3. Juli 1984 in der Rechtssache 141/84 R, De Compte/Kommission, Slg. 1984, 2575 ).
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