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Rechtsprechung
   EuGH, 10.11.1981 - 28/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2440
EuGH, 10.11.1981 - 28/81 (https://dejure.org/1981,2440)
EuGH, Entscheidung vom 10.11.1981 - 28/81 (https://dejure.org/1981,2440)
EuGH, Entscheidung vom 10. November 1981 - 28/81 (https://dejure.org/1981,2440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    RICHTLINIE 74/561

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    1 . MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERTRAGSVERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RICHTLINIE 74/561
    1. MITGLIEDSTAATEN - VERPFLICHTUNGEN - DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN - VERTRAGSVERSTOSS - RECHTFERTIGUNG - UNZULÄSSIGKEIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverstoß eines Staates - Zugang zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 1981, 2577
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.11.1986 - 160/85

    Kommission / Italien

    1 DIE KOMMISSION HAT MIT KLAGESCHRIFT , DIE AM 23. MAI 1985 BEI DER KANZLEI DES GERICHTSHOFES EINGEGANGEN IST , GEMÄSS ARTIKEL 169 EWG-VERTRAG KLAGE ERHOBEN AUF FESTSTELLUNG , DASS DIE ITALIENISCHE REPUBLIK DADURCH GEGEN IHRE VERPFLICHTUNGEN AUS ARTIKEL 171 EWG-VERTRAG VERSTOSSEN HAT , DASS SIE TROTZ DER URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 28/81 UND 29/81 ( KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1981, 2577 UND 2585 ) DIE RICHTLINIEN 74/561 UND 74/562 DES RATES VOM 12. NOVEMBER 1974 ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES GÜTERKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZUEBERSCHREITENDEN VERKEHR SOWIE ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES PERSONENKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZUEBERSCHREITENDEN VERKEHR ( ABL. L 308 , S. 18 UND 23 ) WEITERHIN NICHT IN INNERSTAATLICHES RECHT UMGESETZT HAT.

    10 DESHALB IST FESTZUSTELLEN , DASS DIE ITALIENISCHE REPUBLIK DADURCH GEGEN IHRE VERPFLICHTUNGEN AUS ARTIKEL 171 EWG-VERTRAG VERSTOSSEN HAT , DASS SIE TROTZ DER URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 28/81 UND 29/81 ( KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1981, 2577 UND 2585 ) WEITERHIN NICHT DIE NOTWENDIGEN MASSNAHMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN 74/561 UND 74/562 DES RATES VOM 12. NOVEMBER 1974 ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES GÜTERKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZUEBERSCHREITENDEN VERKEHR SOWIE ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES PERSONENKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZUEBERSCHREITENDEN VERKEHR ERLASSEN HAT.

    1 ) DIE ITALIENISCHE REPUBLIK HAT DADURCH GEGEN IHRE VERPFLICHTUNGEN AUS ARTIKEL 171 EWG-VERTRAG VERSTOSSEN , DASS SIE TROTZ DER URTEILE DES GERICHTSHOFES VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 28/81 UND 29/81 ( KOMMISSION/ITALIENISCHE REPUBLIK , SLG. 1981, 2577 UND 2585 ) WEITERHIN NICHT DIE NOTWENDIGEN MASSNAHMEN ZUR DURCHFÜHRUNG DER RICHTLINIEN 74/561 UND 74/562 DES RATES VOM 12. NOVEMBER 1974 ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES GÜTERKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZUEBERSCHREITENDEN VERKEHR SOWIE ÜBER DEN ZUGANG ZUM BERUF DES PERSONENKRAFTVERKEHRSUNTERNEHMERS IM INNERSTAATLICHEN UND GRENZUEBERSCHREITENDEN VERKEHR ERLASSEN HAT.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1998 - C-35/96

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

    (20) - Der Gemeinschaftsrichter kann die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzte Frist nicht abändern, vgl. Urteile vom 10. November 1981 in der Rechtssache 28/81 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 2577, Randnr. 6) und in der Rechtssache 29/81 (Kommission/Italien, Slg. 1981, 2585, Randnr. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-527/12

    Kommission / Deutschland - Klage nach Art. 108 Abs. 2 AEUV - Staatliche Beihilfen …

    {FN:26} - Vgl. insbesondere Urteil vom 10. November 1981, Kommission/Italien (28/81, Slg. 1981, 2577, Rn. 6).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.1997 - C-191/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …

    (31) - So kann der Gemeinschaftsrichter nicht die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzte Frist ersetzen (Urteile vom 10. November 1981 in den Rechtssachen 28/81 und 29/81, Kommission/Italien, Slg. 1981, 2577 bzw. 2585).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1996 - C-473/93

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Grossherzogtum Luxemburg. - …

    ( 78 ) Rechtssachen 28/81, Slg. 1981, 2577, Randnr. 6, und 29/81, Slg. 1981, 2585, Randnr. 6.
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1986 - 160/85

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …

    meine Herren Richter! Am 10. November 1981 erließ der Gerichtshof die Urteile in den Rechtssachen 28/81 und 29/81, die Parteibezeichnung war in beiden Fällen Kommission/Italien (Slg. 1981, 2577 und 2585).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1985 - 16/84

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …

    Dementsprechend hätte die niederländische Regierung die Verlängerung dieser Frist bei der Kommission selbst beantragen müssen, der Sie ausdrücklich die Befugnis zuerkannt haben, "zu beurteilen, ob einem dahin gehenden Antrag eines Mitgliedstaats stattgegeben werden soll" (Urteil vom 10.11.1981 in der Rechtssache 28/81, Slg. 1981, 2577, Randnr. 6 der Entscheidungsgründe).
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