Rechtsprechung
| EuGH, 10.06.1982 - 92/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWGV 4 Art. 83; ; EWGV 3 Art. 10 Abs. 1
- EU-Kommission
Camera
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANTRAEGE , ERKLÄRUNGEN ODER RECHTSMITTEL - EINREICHUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM ZUSTÄNDIGEN STAAT - WIRKUNGEN - NICHT ORDNUNGSGEMÄSSES WOHNEN DES BETROFFENEN IM STAAT DER ANTRAGSTELLUNG - KEINE AUSWIRKUNGEN
- EU-Kommission
Camera
- Wolters Kluwer
Die soziale Absicherung der Wanderarbeitnehmer; Stellung eines Antrags auf Leistungen aus der Sozialversicherung durch einen Wanderarbeitnehmer bei den Behörden eines nicht zur Leistung verpflichteten Staates; Verlust eines Anspruchs auf Sozialleistungen durch einen ...
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EWGV 4 Art. 83; EWGV 3 Art. 10 Abs. 1
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANTRAEGE , ERKLÄRUNGEN ODER RECHTSMITTEL - EINREICHUNG IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT ALS DEM ZUSTÄNDIGEN STAAT - WIRKUNGEN - NICHT ORDNUNGSGEMÄSSES WOHNEN DES BETROFFENEN IM STAAT DER ANTRAGSTELLUNG - KEINE AUSWIRKUNGEN - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wanderarbeitnehmer; Antragstellung bei unzuständiger Behörde; Anwendbarkeit des Grundsatzes der Territorialität bei Leistungen auf Invalidität durch die Versicherungseinrichtung des Herkunftsstaates
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Invaliditätsrente.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 92/81
- EuGH, 10.06.1982 - 92/81
Papierfundstellen
- Slg. 1982, 2213
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 16.03.1978 - 117/77
Bestuur van het algemeen Ziekenfonds Drenthe-Platteland / Pierik
Auszug aus EuGH, 10.06.1982 - 92/81
Gestützt auf eine analoge Anwendung der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Urteil in der Rechtssache 117/77 vom 16. März 1978 (Pierik, Slg. S. 825) vertritt die Kommission die Ansicht, die Befugnis des zuständigen Trägers, sich auf die Versagung der Zustimmung zu berufen, sei durch das eigentliche Ziel der gemeinschaftsrechtlichen Regelung begrenzt, sicherzustellen, daß der Arbeitnehmer in jedem Mitgliedstaat die seinem Zustand angemessene Behandlung in Anspruch nehmen könne. - EuGH, 07.11.1973 - 51/73
Smieja / Soziale Verzekeringsbank
Auszug aus EuGH, 10.06.1982 - 92/81
1 4 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung, unter anderem in seinem Urteil vom 7. November 1973 in der Rechtssache 51/73 (Smieja, Slg. S. 1213), bereits ausgeführt hat, soll Artikel 10 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer dadurch fördern, daß die Betroffenen gegen Nachteile geschützt werden, die sich aus der Verlegung ihres Wohnsitzes von einem Mitgliedstaat in einen anderen ergeben könnten.
- BSG, 12.06.2025 - B 3 P 8/23 R
Besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI und …
Insbesondere kann sie nicht die Zuständigkeit von Mitgliedstaaten für bestimmte Sozialleistungen bei Nichtvorliegen der jeweils nationalen Voraussetzungen für deren Erbringung bewirken (…vgl zu Vorgängerregelungen EuGH vom 27.5.1982 - C-227/81 - <Aubin> - SozR 6050 Art. 71 Nr. 6 - juris RdNr 22 f; EuGH vom 10.6.1982 - C-92/81 - <Camera> - SozR 6041 Art. 83 Nr. 1 - juris RdNr 7 f;… vgl Spiegel in Fuchs/Janda, Europäisches Sozialrecht, 8. Aufl 2022, Art. 81 VO (EG) 883/2004, RdNr 7).. - EuGH, 21.07.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Art. 4, 10 und 10a …
Aus diesem Grundsatz folgt nicht nur, dass dem Betroffenen der Anspruch auf die Leistungen nach dieser Bestimmung, der nach dem Recht eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erworben wurde, auch nach Verlegung seines Wohnsitzes in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleibt, sondern auch, dass ihm der Erwerb eines solchen Anspruchs nicht allein deshalb versagt werden kann, weil er nicht im Hoheitsgebiet des Staates wohnt, in dem der verpflichtete Träger seinen Sitz hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. November 1973, Smieja, 51/73, Slg. 1973, 1213, Randnrn. 20 bis 22, vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14, sowie vom 24. Februar 1987, Giletti u. a., 379/85 bis 381/85 und 93/86, Slg. 1987, 955, Randnr. 15). - Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-396/05
Habelt - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Anwendungsbereich - Altersrenten - …
Vgl. Urteile vom 20. Juni 1991, Newton (C-356/89, Slg. 1991, I-3017, Randnr. 23), vom 24. Februar 1987, Giletti u. a. (379/85, 380/85, 381/85 und 93/86, Slg. 1987, 955, Randnr. 17), und vom 10. Juni 1982, Camera (92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 16).Nach einer Feststellung des Gerichtshofs im Urteil vom 10. Juni 1980, Caracciolo (92/81, Slg. 1982, 2213, Randnr. 14), ist das Ziel des unumschränkten Exports von Geldleistungen "nicht nur, dass dem Betroffenen sein Anspruch auf Renten und Sterbegelder, die nach den Rechtsvorschriften eines oder mehrerer Mitgliedstaaten erworben worden sind, selbst nach Verlegung seines Wohnortes in einen anderen Mitgliedstaat erhalten bleibt, sondern auch, dass ihm der Erwerb eines solchen Anspruchs nicht allein deshalb versagt werden kann, weil er nicht im Hoheitsgebiet des Staats wohnt, in dem der verpflichtete Träger seinen Sitz hat.
- EuGH, 29.09.2022 - C-3/21
Chief Appeals Officer u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit …
Rn. 25 Was den vorliegenden Fall betrifft, hat der Gerichtshof zu Art. 83 der Verordnung Nr. 4 des Rates vom 3. Dezember 1958 zur Durchführung und Ergänzung der Verordnung Nr. 3 über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (ABl. 1958, 30, S. 597), dessen Inhalt im Wesentlichen dem von Art. 81 der Verordnung Nr. 883/2004 entspricht, bereits entschieden, dass aus dem Wortlaut dieses Art. 83 hervorgeht, dass er die Stellung von Anträgen durch Wanderarbeitnehmer betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, EU:C:1982:219, Rn. 7).Daher hat nach diesem Artikel die Stellung eines Antrags bei einer Behörde, einem Träger oder einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats als des Mitgliedstaats, der die Leistung zu erbringen hat, die gleichen Wirkungen, wie wenn dieser Antrag unmittelbar bei der zuständigen Stelle des letztgenannten Mitgliedstaats eingereicht worden wäre (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Art. 83 der Verordnung Nr. 4 Urteil vom 10. Juni 1982, Camera, 92/81, EU:C:1982:219, Rn. 7, und in Bezug auf Art. 86 der Verordnung [EWG] Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern [ABl. 1971, L 149, S. 2], Urteil vom 27. Mai 1982, Aubin, 227/81, EU:C:1982:209, Rn. 23).
- BFH, 11.07.2024 - III R 31/23
Kindergeldrechtliche Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen …
Der in Art. 81 der VO Nr. 883/2004 geregelten Antragsgleichstellung kann aber nicht entnommen werden, dass sie sich außer auf Verfahrensfragen auch auf die im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften bezieht (EuGH-Urteil Camera vom 10.06.1982 - C-92/81, EU:1982:219, Rz 8). - BSG, 17.12.1991 - 13 RJ 3/91
Unterschiedliche Behandlung von Inlands- und Auslandsgeburten bei der Gewährung …
Die Vorschrift wird vom Gerichtshof d. Europäischen Gemeinschaften (EuGH) entgegen ihrem Wortlaut zwar auch auf solche Fälle angewandt, in denen bereits der Erwerb eines Anspruchs am Auslandswohnsitz scheitert (EuGH 10. Juni 1982 - Antonia Camera, verheiratete Caracciolo/Institut national d'assurance maladie-invalidité und Union nationale des mutualités socialistes, 92/81 - Slg 1982, 2213 (2224); EuGH 24. Februar 1987 - Caisse régionale d'assurance maladie Rhône-Alpes/Anna Giletti; Directeur régional des affaires sanitaires et sociales de Lorraine/Domenico Giardini; Caisse régionale d'assurance maladie du Nord-Est/Feliciano Tampan; Severino Severini/Caisse primaire centrale d'assurance maladie, 379 bis 381/85 und 93/86 - Slg 1987, 955 (977)). - BFH, 11.07.2024 - III R 34/23
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: …
Der in Art. 81 der VO Nr. 883/2004 geregelten Antragsgleichstellung kann aber nicht entnommen werden, dass sie sich außer auf Verfahrensfragen auch auf die im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften bezieht (EuGH-Urteil Camera vom 10.06.1982 - C-92/81, EU:1982:219, Rz 8). - BFH, 11.07.2024 - III R 33/23
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: …
Der in Art. 81 der VO Nr. 883/2004 geregelten Antragsgleichstellung kann aber nicht entnommen werden, dass sie sich außer auf Verfahrensfragen auch auf die im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften bezieht (EuGH-Urteil Camera vom 10.06.1982 - C-92/81, EU:1982:219, Rz 8). - BFH, 11.07.2024 - III R 30/23
Im Wesentlichen inhaltsgleich zu BFH-Urteil vom 11.07.2024 III R 31/23: …
Der in Art. 81 der VO Nr. 883/2004 geregelten Antragsgleichstellung kann aber nicht entnommen werden, dass sie sich außer auf Verfahrensfragen auch auf die im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften bezieht (EuGH-Urteil Camera vom 10.06.1982 - C-92/81, EU:1982:219, Rz 8). - EuGH, 24.02.1987 - 379/85
CRAM Rhône-Alpes / Giletti
15 GEMÄSS DEM URTEIL VOM 10. JUNI 1982 IN DER RECHTSSACHE 92/81 ( CAMERA, SLG. 1982, 2213 ) BEDEUTET DIES NICHT NUR, DASS DEM BETROFFENEN SEIN ANSPRUCH AUF RENTEN UND ZULAGEN, DIE NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES ODER MEHRERER MITGLIEDSTAATEN ERWORBEN WORDEN SIND, AUCH NACH VERLEGUNG SEINES WOHNORTES IN EINEN ANDEREN MITGLIEDSTAAT ERHALTEN BLEIBT, SONDERN AUCH, DASS IHM DER ERWERB EINES SOLCHEN ANSPRUCHS NICHT ALLEIN DESHALB VERSAGT WERDEN KANN, WEIL ER NICHT IM HOHEITSGEBIET DES STAATES WOHNT, IN DEM DER VERPFLICHTETE TRAEGER SEINEN SITZ HAT. - Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2011 - C-503/09
Stewart - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 - Leistungen bei …
- EuGH, 23.10.1986 - 300/84
Van Roosmalen / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid
- Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1997 - C-20/96
Kelvin Albert Snares gegen Adjudication Officer.
- BSG, 10.09.1987 - 12 RK 52/85
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-73/99
Viktor Movrin gegen Landesversicherungsanstalt Westfalen. - Soziale Sicherheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2000 - C-73/99
Movrin
- Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84
A. J. M. van Roosmalen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.1991 - C-356/89
Roger Stanton Newton gegen Chief Adjudication Officer. - Soziale Sicherheit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1987 - 43/86
Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank gegen J. A. de Rijke und L. A. C. de …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.1990 - 245/88
HCM Daalmeijer gegen Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank. - Soziale …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1986 - 302/84
A. A. Ten Holder gegen Bestuur van de Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.1985 - 261/84
Calogero Scaletta gegen Union nationale des fédérations mutualistes neutres de …
- FG Hamburg, 19.06.2012 - 4 K 66/11
Energiesteuer: Energiesteuerentlastung
- Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1987 - 379/85
Caisse régionale d'assurance maladie Rhône-Alpes gegen Anna Giletti, Directeur …
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