Rechtsprechung
| EuGH, 26.10.1983 - 163/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- EU-Kommission
Kommission / Italien
1 . HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - WAHLFREIHEIT DER MITGLIEDSTAATEN - FORM UND MITTEL DER DURCHFÜHRUNG - UMFANG
- EU-Kommission
Kommission / Italien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RICHTLINIEN - DURCHFÜHRUNG DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN - WAHLFREIHEIT DER MITGLIEDSTAATEN - FORM UND MITTEL DER DURCHFÜHRUNG - UMFANG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 07.06.1983 - 163/82
- EuGH, 26.10.1983 - 163/82
Papierfundstellen
- Slg. 1983, 3273
- NJW 1985, 549
Wird zitiert von ... (29)
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 7.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 18.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 16.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9).
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 6.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 24.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 22.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 10.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 15.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 12.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 11.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
Es ist daher unionsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass sich der Gesetzgeber - wie hier - einer generalklauselartigen Regelung bedient, außer wenn der Nachweis erbracht würde, dass dadurch das mit der Richtlinie verfolgte Ziel nicht erreicht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Oktober 1983 - C-163/82 [ECLI:EU:C:1983:295], Kommission/Italien - Rn. 9). - BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 9.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 19.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 13.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 25.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 20.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 23.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 17.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 21.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 8.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- BVerwG, 21.04.2021 - 8 C 14.20
Befugnisse der BaFin bei der Aufsicht über Erstversicherungsunternehmen
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-463/19
Syndicat CFTC - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1984 - 14/83
Sabine von Colson und Elisabeth Kamann gegen Land Nordrhein-Westfalen. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.1991 - C-345/89
Strafverfahren gegen Alfred Stoeckel. - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1985 - 262/84
Vera Mia Beets-Proper gegen F. Van Lanschot Bankiers NV. - Gleichbehandlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1991 - C-243/90
The Queen gegen Secretary of State for Social Security, ex parte Florence Rose …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.02.1985 - 248/83
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.01.1993 - C-328/91
Secretary of State for Social Security gegen Evelyn Thomas und andere.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.02.1987 - 363/85
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.1985 - 29/84
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. - …
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