Rechtsprechung
| EuGH, 15.05.1985 - 155/84 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Onnasch / Hauptzollamt Berlin-Packhof
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - TARIFIERUNG EINES KUNSTWERKS - ' ' ORIGINALERZEUGNISSE DER BILDHAUERKUNST , AUS STOFFEN ALLER ART ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 99.03
- EU-Kommission
Onnasch / Hauptzollamt Berlin-Packhof
- Wolters Kluwer
Begriff der Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst aus Stoffen aller Art im Sinne des Gemeinsamen Zolltarifs; Zolltarif für dreidimensionale künstlerische Produktionen; Zolltarif für dreidimensionale Kunstwerke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFPOSITIONEN - TARIFIERUNG EINES KUNSTWERKS - ' ' ORIGINALERZEUGNISSE DER BILDHAUERKUNST , AUS STOFFEN ALLER ART ' ' IM SINNE DER TARIFNUMMER 99.03
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Reinhard Onnasch gegen Hauptzollamt Berlin - Packhof.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1985, 1449
Wird zitiert von ... (18)
- EuGH, 08.11.1990 - C-231/89
Gmurzynska-Bscher / Oberfinanzdirektion Köln
9 Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts ist zwar nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( Urteil vom 15. Mai 1985 in der Rechtssache 155/84, Onnasch, Slg. 1985, 1449 ) der Begriff "Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst" der Position 9703 des GZT weit auszulegen, um auf diese Weise alle dreidimensionalen künstlerischen Produktionen ungeachtet des verwendeten Materials und der angewandten Technik zu erfassen. - BFH, 08.01.2003 - VII R 11/02
Ermäßigter Steuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst auch bei …
9703 KN ist weit auszulegen (…vgl. EuGH-Urteil vom 8. November 1990 Rs. C-231/89 --Gmurzynska-Bscher--, EuGHE 1990, I-4003 Rdnr. 30) und gilt für alle dreidimensionalen Darstellungen aus einem Material, dem der Künstler eine bestimmte Form, ungeachtet der angewandten Technik und des verwendeten Materials, gegeben hat (vgl. EuGH-Urteile vom 15. Mai 1985 Rs. 155/84 --Onnasch--, EuGHE 1985, 1449 Rdnr. 9, sowie in EuGHE 1990, I-4003 Rdnr. 33). - FG Düsseldorf, 26.06.2002 - 4 K 4798/00
Tarifierung; Sammlungsstück; Gebrauchsgegenstand; Völkerkundlicher Wert; Zoll; …
Der Begriff der Erzeugnisse der Bildhauerkunst ist dahingehend zu verstehen, dass alle dreidimensionalen künstlerischen Produktionen umfasst werden, ungeachtet der angewandten Technik und des verwendeten Materials ( EuGH , Urteil v. 15. Mai 1985, Rs. 155/84, Rz. 9, ZfZ 1985, 242 f., 243).Die vom Senat vertretene Auslegung der Position 9703 rechtfertigt sich wegen der weiten Auslegung der Positionen des Kapitel 97 (s. EuGH , Urteil v. 15. Mai 1985, Rs. 155/84, a.a.O. Rz. 7 f.) auch deshalb, weil die unter diese Position fallenden Waren als Originalerzeugnisse, die von indigenen Bevölkerungsgruppen aus verschiedenen Regionen der Philippinen für den Gebrauch im Original und den Alltagsgebrauch hergestellt worden sind, weder untereinander noch mit anderen Einfuhrwaren konkurrieren.
- FG Sachsen-Anhalt, 18.06.2015 - 1 K 288/13
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung eines "Theaterdrachens"
Rn. 35 Allerdings hat der EuGH in seiner Rspr. (Urteil vom 15. Mai 1985 Rs. C-155/84, Slg. 1985, 01449; Urteil vom 8. November 1990 Rs. C-231/89, Slg. 1990, I-04003) auch moderne Kunstwerke, die in neuartigen Techniken, Formen und Materialien gestaltet sind, den Positionen 9701 oder 9703 zugeordnet.Die Erzeugnisse unterfallen in Abgrenzung zur Malerei der Bildhauerei, wenn es sich um dreidimensionale Objekte handelt (EuGH-Urteil vom 15. Mai 1985 Rs. C-155/84, Slg. 1985, 01449).
- FG Düsseldorf, 12.06.2002 - 4 K 4798/00
Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer finanzgerichtlichen Entscheidung im …
Rn. 69 Der Begriff der Erzeugnisse der Bildhauerkunst ist dahingehend zu verstehen, dass alle dreidimensionalen künstlerischen Produktionen umfasst werden, ungeachtet der angewandten Technik und des verwendeten Materials (EuGH, Urteil v. 15. Mai 1985, Rs. 155/84, Rz. 9, ZfZ 1985, 242 f., 243).Rn. 75 Die vom Senat vertretene Auslegung der Position 9703 rechtfertigt sich wegen der weiten Auslegung der Positionen des Kapitel 97 (s. EuGH, Urteil v. 15. Mai 1985, Rs. 155/84, a.a.O. Rz. 7 f.) auch deshalb, weil die unter diese Position fallenden Waren als Originalerzeugnisse, die von indigenen Bevölkerungsgruppen aus verschiedenen Regionen der Philippinen für den Gebrauch im Original und den Alltagsgebrauch hergestellt worden sind, weder untereinander noch mit anderen Einfuhrwaren konkurrieren.
- BFH, 26.11.1996 - VII R 54/96
Berechnung des Umsatzsteuersatzes für "Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst"
Der Wortlaut der Position 9703 KN -- Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst (zum Begriff Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften -- EuGH -- vom 15. Mai 1985 Rs. 155/84, EuGHE 1985, 1454, 1457) -- wird durch Anm. 3 zu Kap. 97 KN eingeschränkt bzw. klargestellt. - BFH, 06.06.1989 - VII K 4/89
Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften der Kombinierten Nomenklatur der …
Sofern es sich um künstlerische Originalerzeugnisse handelt, sind die vorbezeichneten Positionen weit auszulegen (so zu den ihnen entsprechenden Tarifnummern des früheren Zolltarifs Gerichtshof, Urteil vom 15. Mai 1985 Rs. 155/84, Slg. 1985, 1 449, 1 456 f. - "Wandrelief" -). - BFH, 20.02.1990 - VII R 126/89
Keine Umsatzsteuerermäßigung für Umsätze des von einem Goldschmied individuell …
Die Arbeiten seien den Plastiken zuzuordnen und stellten Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst dar (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 15. Mai 1985 Rs 155/84, EUGHE 1985, 1454). - BFH, 16.11.1993 - VII R 28/93
Voraussetzungen für das Vorliegen von Originalerzeugnissen der Bildhauerkunst …
Diese Frage ist, wenn schon davon ausgegangen wird, daß es sich bei den Schiffsmodellen um Bildhauerarbeiten handelt (zum Begriff Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 15. Mai 1985 Rs 155/84, EuGHE 1985, 1454, 1457), zu verneinen. - FG Düsseldorf, 10.03.2010 - 4 K 2514/09 Die Tarifposition gilt für alle dreidimensionalen Darstellungen aus einem Material, dem der Künstler eine bestimmte Form, ungeachtet der angewandten Technik und des verwendeten Materials, gegeben hat (EuGH-Urteile vom 15. Mai 1985 Rs. 155/84, Slg. 1985, 1449 Randnr. 9 sowie in Slg. 1990, I-4003 Randnr. 33).
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1985 - 200/84
Erika Daiber gegen Hauptzollamt Reutlingen. - Gemeinsamer Zolltarif - …
- FG München, 22.03.1996 - 14 K 1299/93
Anspruch auf Änderung eines Umsatzsteuerbescheides; Voraussetzungen für die …
- BFH, 05.11.1991 - VII R 80/89
Tarifierung von vollständig mit der Hand geschaffener Collagen
- BFH, 06.06.1989 - VII R 112/86
Qualifizierung einer Rohrtrennmachine nach den Tarifierungsvorschriften
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.1988 - 291/87
Volker Huber gegen Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen. - Gemeinsamer …
- FG München, 07.03.1996 - 14 K 1556/92
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Umsätze von hergestellten …
- FG Nürnberg, 26.01.1993 - II 213/91
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - C-1/89
Ingrid Raab gegen Hauptzollamt Berlin-Packhof. - Allgemeiner Zolltarif - …
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