Rechtsprechung
| EuGH, 08.10.1986 - 9/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG Art. 177
- EU-Kommission
Nordbutter / Deutschland
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - SONDERBEIHILFE FÜR MAGERMILCH ZUR FÜTTERUNG VON TIEREN MIT AUSNAHME VON JUNGEN KÄLBERN - MISCHBETRIEB - PFLICHT ZUR ANGABE DER HÖCHSTZAHL DER GEHALTENEN KÄLBER - BEGRIFF ' ' HÖCHSTZAHL ' ...
- EU-Kommission
Nordbutter / Deutschland
- Wolters Kluwer
Förderung für einen Kälbermastbetrieb; Sonderbeihilfe bei besonderer Härte für den Betrieb; Rückzahlung gewährter Beihilfen; Auslegung des Beihilfeantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG Art. 177
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - MILCH UND MILCHERZEUGNISSE - SONDERBEIHILFE FÜR MAGERMILCH ZUR FÜTTERUNG VON TIEREN MIT AUSNAHME VON JUNGEN KÄLBERN - MISCHBETRIEB - PFLICHT ZUR ANGABE DER HÖCHSTZAHL DER GEHALTENEN KÄLBER - BEGRIFF ' ' HÖCHSTZAHL ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Magermilch für Futterzwecke - Rückzahlung der gesamten Sonderbeihilfen.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 2831
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 01.09.1988 - 3 C 40.86
Sonderbeihilfen für den Verkauf von Magermilch zu Futterzwecken - Rückforderung …
Diese Zweifel seien jedenfalls durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. Oktober 1986 - Rs. 9/85 - hinfällig geworden.Das von der Beklagten zu dieser Frage genannte Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 8. Oktober 1986 - Rs. 9/85 - sei nicht einschlägig, weil es sich auf die andersartige Regelung in Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2793/77 in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 188/83 der Kommission vom 26. Januar 1983 beziehe.
- Generalanwalt beim EuGH, 19.10.1989 - 333/87
Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
Jedoch ist festzustellen, daß die vorherige Angabe der Höchstzahl der Kälber, auf deren Bedeutung der Gerichtshof in dem Urteil in der Rechtssache 9/85 (Nordbutter) 8 hingewiesen hat, nicht nur für die Berechnung der Pauschalabzüge von Bedeutung ist, sondern auch für eine wirksame Kontrolle durch die nationalen Behörden.8 - Urteil vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85, Nordbutter, Slg. 1986, 2831.
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.1999 - C-356/97
Molkereigenossenschaft Wiedergeltingen
(26) - Außer den gerade genannten Urteilen siehe Urteil Fromançais (zitiert in Fußnote 25, Randnrn. 9 bis 14), Urteil vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85 (Nordbutter, Slg. 1986, 2831, Randnrn. 12 und 13), Urteil Hopermann (zitiert in Fußnote 21, Randnrn. 8 und 9) und Urteil Italtrade (zitiert in Fußnote 25, Randnrn. 13 und 14).
- EuGH, 18.01.1990 - 345/88
Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft / Butterabsatz Osnabrück-Emsland
Der Gerichtshof hat jedoch in seinem Urteil vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85 ( Nordbutter, Slg. 1986, 2831 ) festgestellt, daß die Verordnung Nr. 188/83 dem erheblichen Schaden Rechnung trägt, der sich aus einem völligen Verlust der Beihilfe bei einer geringen Überschreitung der vorgeschriebenen Fristen ergeben würde, und daß es nicht Sache des Richters ist, zu entscheiden, ob die Rechtsetzungsorgane der Gemeinschaft als geringe Überschreitung einen etwas längeren Zeitraum als den von ihnen vorgesehenen hätten festsetzen sollen. - EuGH, 16.11.1989 - 333/87
Deutschland / Kommission
22 Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat ( Urteile vom 28. Juni 1984 in den verbundenen Rechtssachen 187 und 190/83, Nordbutter GmbH und Bayerische Milchversorgungs GmbH/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553, und vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85, Nordbutter GmbH/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 2831 ), setzt die seit 1977 bestehende Zweigleisigkeit des Systems von Beihilfen für den Absatz von Magermilch dieses der Gefahr aus, seinen Zweck zu verfehlen. - Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1989 - 345/88
Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft gegen Butterabsatz Osnabrück-Emsland …
Der Gerichtshof hat die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Sonderbeihilfe bereits in mehreren Urteilen geprüft, und zwar in den verbundenen Rechtssachen 187/83 und 190/83, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1984, 2553, in der Rechtssache 9/85, Nordbutter/Bundesrepublik Deutschland, Slg. 1986, 2831, und in der Rechtssache C-333/87, Bundesrepublik Deutschland/Kommission, Urteil vom 16. November 1989, Slg. 1989, 3773. - Generalanwalt beim EuGH, 29.09.1993 - C-365/92
Henrik Schumacher gegen Bezirksregierung Hannover. - Sonderprämie für …
( 24 ) Vgl. Urteil vom 8. Oktober 1986 in der Rechtssache 9/85 (Nordbutter, Slg. 1986, 2831, Randnr. 17).
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