Rechtsprechung
| EuGH, 13.11.1986 - 330/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG/EAG BeamtStat Art. 4 Abs. 1 Buchst. b Anhang VII
- EU-Kommission
Richter / Kommission
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER AUSLANDSZULAGE - BEAMTE , DIE DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DES MITGLIEDSTAATS BESITZEN , IN DEM SIE IHRE TÄTIGKEIT AUSÜBEN
- EU-Kommission
Richter / Kommission
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Auslandszulage; Zweck der Auslandszulage; Lösen der dauerhaften Bindungen zum Heimatland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER AUSLANDSZULAGE - BEAMTE , DIE DIE STAATSANGEHÖRIGKEIT DES MITGLIEDSTAATS BESITZEN , IN DEM SIE IHRE TÄTIGKEIT AUSÜBEN
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ausgleichung von besonderen Belastungen und Nachteile durch Auslandszulagen; Verlegung des ständigen Wohnsitzes; Dauerhafte Bindung an das Dienstland
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Gewährung der Auslandszulage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 330/85
- EuGH, 13.11.1986 - 330/85
Papierfundstellen
- Slg. 1986, 3439
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.05.1985 - 246/83
De Angelis / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.11.1986 - 330/85
WIE DER GERICHTSHOF WIEDERHOLT ENTSCHIEDEN HAT , SOLL DIE AUSLANDSZULAGE DIE BESONDEREN BELASTUNGEN UND NACHTEILE AUSGLEICHEN , DIE DER DIENSTANTRITT BEI DEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE BEAMTEN MIT SICH BRINGT , DIE HIERDURCH GEZWUNGEN SIND , VON IHREM WOHNLAND IN DAS DIENSTLAND UMZUZIEHEN ( SIEHE URTEIL VOM 2. MAI 1985 IN DER RECHTSSACHE 246/83 , DE ANGELIS/KOMMISSION , SLG. 1985, 1253 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-675/20
Brown/ Kommission und Rat - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Art. 4 Abs. 1 …
{FN:13} Urteil vom 13. November 1986, Richter/Kommission (330/85, EU:C:1986:430, Rn. 6); Urteile des Gerichts vom 27. September 2000, Lemaître/Kommission (…T-317/99, EU:T:2000:218, Rn. 50), und des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 11. Juli 2007, B/Kommission (…F-7/06, EU:F:2007:129, Rn. 39). - EuG, 27.03.1990 - T-123/89
Jean-Louis Chomel gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
14 Es ist darauf hinzuweisen, daß die Gewährung der Auslandszulage nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes ( siehe die Urteile vom 2. Mai 1985 in der Rechtssache 246/83, De Angelis/Kommission, Slg. 1985, 1253, vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85, Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439, und vom 23. März1988 in der Rechtssache 105/87, Morabito/Parlament, Slg. 1988, 1707 ) die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen soll, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betroffene Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird und sich in eine neue Umgebung integrieren muß. - Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Carmen Atala, verheiratete Palmerini, gegen Kommission der Europäischen …
Sowohl in Randnummer 9 des Urteils Urhausen als auch in Randnummer 8 des Urteils in der Rechtssache 330/85 (Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439, 3447) behandelte der Gerichtshof ein Universitätsstudium im Ausland als eine Tatsache, die, zusammen mit allen anderen erheblichen Tatsachen in ihrer Gesamtheit gesehen, bei der Feststellung des ständigen Wohnsitzes des Klägers zu berücksichtigen ist.
- EuGH, 24.06.1987 - 61/85
Von Neuhoff von der Ley / Kommission
DER GERICHTSHOF HAT NÄMLICH WIEDERHOLT ENTSCHIEDEN, DASS DIE AUSLANDSZULAGE DIE BESONDEREN BELASTUNGEN UND NACHTEILE AUSGLEICHEN SOLL, DIE DER DIENSTANTRITT BEI DEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE BEAMTEN MIT SICH BRINGT, DIE HIERDURCH GEZWUNGEN SIND, VON IHREM WOHNLAND IN DAS DIENSTLAND UMZUZIEHEN ( SIEHE URTEIL VOM 13. NOVEMBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 330/85, RICHTER/KOMMISSION, SLG. 1986, 3439, 3445 ). - EuGöD, 04.12.2008 - F-6/08
Blais / EZB - Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Dienstbezüge - …
Nach ständiger Rechtsprechung, die entsprechend auf die Mitarbeiter der EZB übertragbar ist, ist Zweck der Auslandszulage der Ausgleich der besonderen Lasten und Nachteile, die sich aus der ständigen Dienstausübung in einem Land ergeben, zu dem der Beamte vor seinem Dienstantritt keine dauerhafte Beziehung (mehr) aufweist (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1986, Richter/Kommission, 330/85, Slg. 1986, 3439, Randnr. 6; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 30. März 1993, Vardakas/Kommission, T-4/92, Slg. 1993, II-357, Randnr. 39). - EuG, 08.04.1992 - T-18/91
Nadia Costacurta Gelabert gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- die Nennung der Adresse ihrer Eltern in Luxemburg in ihrer Bewerbung vom 15. Oktober 1984 sowohl als ständigen Wohnsitz als auch als Korrespondenzanschrift, ein vom Gerichtshof in den Urteilen vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 61/85 (Von Neuhoff von der Ley/Kommission, Slg. 1987, 2853) und vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85 (Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439) als bedeutsam angesehener Umstand;. - Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89
Carmina di Leo gegen Land Berlin. - Diskrimierungsverbot - Kind eines …
Diese Vorschrift enthält, wie ich ausgeführt habe, einen Ausschluß 16 - Urteil vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85, Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439.
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