Rechtsprechung
| EuGH, 09.04.1987 - 160/86 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
- EU-Kommission
Ministère public / Verbrugge
EWG-VERTRAG, ARTIKEL 7
GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUS GRÜNDEN DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT - NATIONALE REGELUNG ÜBER DEN BUCHPREIS - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN REIMPORTIERTER BÜCHER - ZULÄSSIGKEIT - EU-Kommission
Ministère public / Verbrugge
- Wolters Kluwer
Ungleichbehandlung im Rahmen einer Regelung über die Festsetzung des Endverkaufspreises von Büchern durch den Verleger oder Importeur eines Buches; Preisbindung bei Büchern aus der Perspektive des Gemeinschaftsrechts; Wegfall der Preisbindung für Bücher im Falle ihres ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSCHAFTSRECHT - GRUNDSÄTZE - GLEICHBEHANDLUNG - DISKRIMINIERUNG AUS GRÜNDEN DER STAATSANGEHÖRIGKEIT - VERBOT - NATIONALE REGELUNG ÜBER DEN BUCHPREIS - UNGLEICHBEHANDLUNG ZUGUNSTEN REIMPORTIERTER BÜCHER - ZULÄSSIGKEIT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1987 - 160/86
- EuGH, 09.04.1987 - 160/86
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 1783
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- EuGH, 23.10.1986 - 355/85
Driancourt / Cognet
Auszug aus EuGH, 09.04.1987 - 160/86
5 ES IST DARAUF HINZUWEISEN, DASS EINE ÄHNLICH LAUTENDE FRAGE, DIE DEM GERICHTSHOF VOM TRIBUNAL D' INSTANCE BRESSUIRE IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN NICHTEINHALTUNG DES NACH DENSELBEN VORSCHRIFTEN FESTGESETZTEN VERKAUFSPREISES VORGELEGT WURDE, GEGENSTAND DES URTEILS DES GERICHTSHOFES VOM 23. OKTOBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 355/85 ( COGNET, SLG. 1986, 3231 ) GEWESEN IST.UNTER DIESEN UMSTÄNDEN GENÜGT DIE BEZUGNAHME AUF DIE BEGRÜNDUNG DES URTEILS VOM 23. OKTOBER 1986 ( SIEHE SLG. 1986, 3231 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.06.1988 - 254/87
Syndicat des libraires de Normandie gegen L'Aigle distribution. - Preisbindung …
Der Gerichtshof hat diesen Vorwurf in seinem Urteil wie folgt zurückgewiesen: "Weder Artikel 7 EWG-Vertrag noch eine andere Bestimmung oder ein anderer Grundsatz des Gemeinschaftsrechts findet auf eine Ungleichbehandlung im Rahmen einer Regelung über die Festsetzung des Endverkaufspreises der Bücher durch den Verleger oder Importeur eines Buches Anwendung, die für jeden Einzelhändler gilt und nach der für Bücher, die in dem betreffenden Mitgliedstaat selbst verlegt und gedruckt wurden, freie Preise gelten, wenn sie nach ihrer Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat reimportiert wurden, während für Bücher, die nicht Gegenstand eines grenzüberschreitenden Handels innerhalb der Gemeinschaft waren, der Preis vom Verleger vorgeschrieben wird." Diese Entscheidung wurde durch die Urteile des Gerichtshofes vom 25. Februar 1987 in der Rechtssache 168/86 (Yvette Rousseau, Slg. 1987, 995) und vom 9. April 1987 in der Rechtssache 160/86 (Verbrugge, Slg. 1987, 1783) bestätigt.
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