Rechtsprechung
| EuGH, 20.05.1987 - 214/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
EWG/EAGBeamtStat Art. 78 Abs. 1; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 78 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 78 Abs. 3
- EU-Kommission
Gherardi Dandolo / Kommission
Beamte - Berufliche Ursache einer dauernden Vollinvalidität
- EU-Kommission
Gherardi Dandolo / Kommission
- Wolters Kluwer
Dienstlich bedingte dauernde volle Dienstunfähigkeit eines Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften; Rücknahme einer Maßnahme eines Gemeinschaftsorgans durch actus contrarius; Rücknahme einer Maßnahme eines Gemeinschaftsorgans durch Aufhebung der früheren ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. HANDLUNGEN DER ORGANE - RÜCKNAHME - VORAUSSETZUNGEN - ERLASS EINER NEUEN MASSNAHME, DIE DIE FRÜHERE MASSNAHME AUFHEBT ODER ERSETZT
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rücknahme einer Maßnahme eines Gemeinschaftsorgans; Bestätigung einer Maßnahme; Versprechen der Überprüfung einer Verwaltungsmaßnahme
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Berufliche Ursache einer dauernden Vollinvalidität.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 214/85
- EuGH, 20.05.1987 - 214/85
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 2163
Wird zitiert von ... (3)
- EuGöD, 19.10.2007 - F-23/07
M / EMEA
Gerichtshof: 20. Mai 1987, Gherardi Dandolo/Kommission, 214/85, Slg. 1987, 2163, Randnr. 15 bis 17. - Generalanwalt beim EuGH, 19.03.1987 - 242/85
J. J. Geist gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Sie haben die Zurückweisung der Beschwerde durch den Rat nicht gelten lassen; dieser hätte die Ursache der Berufsunfähigkeit feststellen 3 - Urteil vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 214/85, Dandolo/Koramission, Slg. 1987, 2163.4 - Urteil vom 21. Januar 1987 in der Rechtssache 76/84, Rienzi/Kommission, Slg. 1987, 315.5 - Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, Slg. 1983, 1, Randnr. 12 der Entscheidungsgründe. - EuG, 11.03.1993 - T-87/91
Michael Boessen gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss der Europäischen …
13 Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 214/85 (Dandolo/Kommission, Slg. 1987, 2163), wonach "sich die Rücknahme einer Maßnahme eines Gemeinschaftsorgans nur aus einer Maßnahme desselben Organs ergeben kann, die entweder die frühere Entscheidung ausdrücklich aufhebt oder eine neue Entscheidung enthält, die die vorherige ersetzt" (Randnr. 13), führt der Beklagte aus, daß hinsichtlich der Festlegung der Berechnungsmethode für das Ruhegehalt des Klägers die ursprüngliche Entscheidung Nr. 157/81 A vom 20. Januar 1981 nie geändert worden sei.
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