Rechtsprechung
| EuGH, 24.06.1987 - 61/85 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Judicialis
Beamtenstatut Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Anhang VII
- EU-Kommission
Von Neuhoff von der Ley / Kommission
BEAMTENSTATUT, ANHANG VII, ARTIKEL 4 ABSATZ 1
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - EU-Kommission
Von Neuhoff von der Ley / Kommission
- Wolters Kluwer
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG; ( BEAMTENSTATUT, ANHANG VII, ARTIKEL 4 ABSATZ 1 )
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamtenstatut Art. 4 Abs. 1 Buchst. a Anhang VII
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - AUSLANDSZULAGE - ZWECK - VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Gewährung der Auslandszulage.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.1987 - 61/85
- EuGH, 24.06.1987 - 61/85
Papierfundstellen
- Slg. 1987, 2853
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.11.1986 - 330/85
Richter / Kommission
Auszug aus EuGH, 24.06.1987 - 61/85
DER GERICHTSHOF HAT NÄMLICH WIEDERHOLT ENTSCHIEDEN, DASS DIE AUSLANDSZULAGE DIE BESONDEREN BELASTUNGEN UND NACHTEILE AUSGLEICHEN SOLL, DIE DER DIENSTANTRITT BEI DEN GEMEINSCHAFTEN FÜR DIE BEAMTEN MIT SICH BRINGT, DIE HIERDURCH GEZWUNGEN SIND, VON IHREM WOHNLAND IN DAS DIENSTLAND UMZUZIEHEN ( SIEHE URTEIL VOM 13. NOVEMBER 1986 IN DER RECHTSSACHE 330/85, RICHTER/KOMMISSION, SLG. 1986, 3439, 3445 ). - EuGH, 02.05.1985 - 144/84
De Angelis / Kommission
Auszug aus EuGH, 24.06.1987 - 61/85
OB DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER AUSLANDSZULAGE VORLIEGEN, HÄNGT EBENFALLS NACH STÄNDIGER RECHTSPRECHUNG AUCH VON DER SUBJEKTIVEN SITUATION DES BEAMTEN AB, NÄMLICH VOM GRAD SEINER INTEGRATION IN SEINE NEUE UMGEBUNG, WIE ER SICH BEISPIELSWEISE AUS SEINEM STÄNDIGEN WOHNSITZ ODER DER AUSÜBUNG EINER HAUPTBERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERGIBT ( SIEHE URTEIL VOM 2.*MAI 1985 IN DER RECHTSSACHE 246/83, DE*ANGELIS/KOMMISSION, SLG. 1985, 1301, 1305 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.03.2007 - C-424/05
Kommission / Hosman-Chevalier - Beamte - Auslandszulage - Art. 4 Abs. 1 Buchst. a …
{FN:28} - Vgl. u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 20. Februar 1975, Airola/Kommission (21/74, Slg. 1975, 221, Randnr. 8), vom 9. Oktober 1984, Witte/Parlament (188/83, Slg. 1984, 3465, Randnr. 8), vom 2. Mai 1985, De Angelis/Parlament (246/83, Slg. 1985, 1253, Randnr. 13), vom 24. Juni 1987, Von Neuhoff von der Ley/Kommission (61/85, Slg. 1987, 2853, Randnr. 7), Urteile des Gerichts vom 28. September 1999, J/Kommission (T-28/98, Slg. ÖD 1999, I-A-185 und II-973, Randnr. 32), vom 13. April 2000, Reichert/Parlament (T-18/98, Slg. 2000, II-309, Randnr. 25), und Olesen/Kommission (Randnr. 44). - EuG, 08.04.1992 - T-18/91
Nadia Costacurta Gelabert gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- die Nennung der Adresse ihrer Eltern in Luxemburg in ihrer Bewerbung vom 15. Oktober 1984 sowohl als ständigen Wohnsitz als auch als Korrespondenzanschrift, ein vom Gerichtshof in den Urteilen vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 61/85 (Von Neuhoff von der Ley/Kommission, Slg. 1987, 2853) und vom 13. November 1986 in der Rechtssache 330/85 (Richter/Kommission, Slg. 1986, 3439) als bedeutsam angesehener Umstand;. - Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 201/88
Carmen Atala, verheiratete Palmerini, gegen Kommission der Europäischen …
In diesem Zusammenhang verweist sie inbesondere auf Randnr. 9 des Urteils in der Rechtssache 61/85 (Urhausen, geborene von Neuhoff von der Ley/Kommission, Slg. 1987, 2853, 2864), in der der Gerichtshof festgestellt habe, daß die Tatsache, daß die Betroffene etwa zweieinhalb Jahre in Innsbruck studiert habe, nicht genüge, um davon auszugehen, daß sie während dieses Zeitraums ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Luxemburgs gehabt habe. - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.1988 - 105/87
Antonio Morabito gegen Europäisches Parlament. - Beamter - Auslandszulage.
Ich möchte daran erinnern, daß nach Ihrer ständigen Rechtsprechung a) die neben derjenigen der Staatsangehörigkeit genannnten Voraussetzungen beide erfüllt sein müssen (Urteil vom 9. Oktober 1984 in der Rechtssache 188/83, Witte/Europäisches Parlament, Slg. 1984, 3465, Randnr. 8; Urteil vom 2. Mai 1985 in der Rechtssache 246/83, De Angelis/Kommission, Slg. 1985, 1253, Randnr. 14; Urteil vom 24. Juni 1987 in der Rechtssache 61/85, von Neuhoff von der Ley/Kommission, Slg. 1987, 2853, Randnr. 7); b) die Auslandszulage die besonderen Belastungen und Nachteile ausgleichen soll, die der Dienstantritt bei den Gemeinschaften mit sich bringt, falls der betroffene Beamte hierdurch zu einem Wohnsitzwechsel gezwungen wird (Urteil vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74, Airola/Kommission, Slg. 1975, 221,.
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