Rechtsprechung
| EuGH, 22.09.1988 - 268/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Judicialis
Gemeinsamer Zolltarif Tarifstelle 23.06 B
- EU-Kommission
Cargill / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - "Sojahäute" - Zuweisung zur Tarifstelle 23.06 B
- EU-Kommission
Cargill / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen
- Wolters Kluwer
Tarifierung von gemahlenen Sojabohnenhäuten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gemeinsamer Zolltarif Tarifstelle 23.06 B
Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - "Sojahäute" - Zuweisung zur Tarifstelle 23.06 B - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Sojahäute - Tarifierung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 268/87
- EuGH, 22.09.1988 - 268/87
Papierfundstellen
- Slg. 1988, 5151
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 11.03.1982 - 129/81
Fancon
Auszug aus EuGH, 22.09.1988 - 268/87
11 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. März 1982 in der Rechtssache 129/81 ( Fancon, Slg. 1982, 967 ) entschieden hat, ergibt sich aus der Abfassung der Tarifnummer 23.04, daß der Begriff "Rückstände" nicht mit "Abfällen" verwechselt werden darf.
- EuGH, 14.12.1995 - C-267/94
Frankreich / Kommission
23 Ihrer Ansicht nach ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 268/87, Cargill, Slg. 1988, 5151), daß sich der Begriff "Rückstände" nur auf Erzeugnisse beziehe, die unmittelbar aus dem Vorgang der Gewinnung zurückblieben, mit Ausnahme solcher Erzeugnisse, die sich ° wie Rückstände vom Sichten von Mais ° bereits im Grunderzeugnis fänden und während dieses Vorgangs nicht verändert würden.Vielmehr ist erforderlich, daß es sich um Erzeugnisse handelt, die unmittelbar beim Vorgang der Ölgewinnung zurückbleiben, und nicht um Erzeugnisse, die sich bereits im Grunderzeugnis finden und während des Vorgangs der Ölgewinnung nicht verändert werden (vgl. Urteil Cargill, a. a. O., Randnr. 11).
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-143/93
Gebroeders van Es Douane Agenten BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en …
Die Verordnung soll weiterhin Rückstände von der Gewinnung des Maiskeimöls dann von der Einreihung in die Tarifstelle 23.04 Β ausschließen, wenn sie zum Zweck der Herstellung von Mischprodukten oder Mischfutter, die im wesentlichen unter die Tarifnummer 23.07 fallen, mit anderen Rückständen oder Erzeugnissen der Maisindustrie oder mit Rückständen aus der Gewinnung anderer pflanzlicher Erzeugnisse vermischt sind." Siehe auch das Urteil des Gerichtshofes vom 22. September 1988 in der Rechtssache C-268/87 (Cargill, Slg. 1988, I-5151, Randnr. 11), in dem der Gerichtshof feststellt: "... aus der Abfassung der Tarifnummer 23.04 [ergibt sich], daß der Begriff 'Rückstände' nicht mit 'Abfällen' verwechselt werden darf. - Generalanwalt beim EuGH, 17.10.1995 - C-267/94
Französische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
(24) - Rechtssache 268/87, Slg. 1988, 5151, Randnr. 11. - Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1990 - C-265/89
Gebr. Vismans Nederland BV gegen Inspecteur der invoerrechten en accijnzen. - …
10 - Urteil vom 11. März 1982 in der Rechtssache 129/81, Fancon, Slg. 1982, 967, Randnr. 14.11 - Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 268/87, Cargill, Slg. 1988, 5151, Randnr. 11. I -. - Generalanwalt beim EuGH, 29.10.1992 - C-194/91
John Friedrich Krohn Gmbh & Co. gegen Hauptzollamt Hamburg-Jonas. - Tarifstelle …
(7) ° Es ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof auch in einem nach Erlaß der Verordnung Nr. 482/74 ergangenen Urteil ausgeführt hat, daß nach dem Wortlaut der Tarifstelle 23.04 B Erzeugnisse nur dann unter diese Tarifstelle fallen, wenn es sich um Erzeugnisse handelt, die unmittelbar beim Vorgang der Ölgewinnung zurückbleiben, und nicht um Erzeugnisse, die sich bereits im Grunderzeugnis finden und während des Vorgangs der Ölgewinnung nicht verändert werden (Urteil vom 22. September 1988 in der Rechtssache 268/87, Cargill/Inspecteur der Invörrechten en Accijnzen, Slg. 1988, 5151, Randnr. 11; siehe auch Urteil vom 11. März 1982 in der Rechtssache 129/81, Fancon/SIAT, Slg. 1982, 967, Randnr. 14).
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