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Rechtsprechung
   EuG, 20.06.2001 - T-146/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12800
EuG, 20.06.2001 - T-146/00 (https://dejure.org/2001,12800)
EuG, Entscheidung vom 20.06.2001 - T-146/00 (https://dejure.org/2001,12800)
EuG, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - T-146/00 (https://dejure.org/2001,12800)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Entrichtung der Anmeldegebühr nach Ablauf der Monatsfrist ab Stellung des Antrags auf Eintragung - Verfall des Rechts, den Tag als Anmeldetag zuerkannt zu bekommen, an dem der Antrag gestellt wurde - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den ...

  • Judicialis

    Verordnung 2868/95/EWG Regel 9 Abs. 1; ; Verordnung 40/94/EWG Art. 78

  • Europäischer Gerichtshof

    Ruf und Stier / OHMI (Image "DAKOTA")

  • EU-Kommission PDF

    Stefan Ruf und Martin Stier gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Verordnung des Rates Nr. 40/94, Artikel 27
    1. Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke - Anmeldetag - Entrichtung der Anmeldegebühr innerhalb der Monatsfrist ab Stellung des Antrags auf Eintragung - Vereinbarkeit mit mehreren internationalen Übereinkommen über den Schutz des gewerblichen Eigentums

  • EU-Kommission

    Stefan Ruf und Martin Stier gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Entrichtung der Anmeldegebühr nach Ablauf der Monatsfrist ab Stellung des Antrags auf Eintragung - Verfall des Rechts, den Tag als Anmeldetag zuerkannt zu bekommen, an dem der Antrag gestellt wurde - Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintragung einer Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt; Entrichtung der Anmeldegebühr; Ablauf der Monatsfrist; Rechtsverfall; Antragstellung; Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Slg. 2001, II-1797
  • GRUR Int. 2001, 652
  • GRUR Int. 2001, 975
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 16.11.2006 - T-333/03

    Masdar (UK) / Kommission - Außervertragliche Haftung der Gemeinschaft - …

    Die Erforderlichkeit einer solchen Beweisaufnahme ist im Hinblick auf die für die Entscheidung des Rechtsstreits maßgeblichen Tatsachen zu beurteilen und hängt davon ab, ob dem Gericht eine sachgerechte Entscheidung auf der Grundlage der Anträge, des schriftlichen und mündlichen Vorbringens und der vorgelegten Unterlagen möglich ist (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2001 in der Rechtssache T-146/00, Ruf und Stier/HABM [Bildmarke "DAKOTA"], Slg. 2001, II-1797, Randnr. 65).
  • EuG, 31.05.2005 - T-373/03

    Solo Italia / OHMI - Nuova Sala (PARMITALIA) - Gemeinschaftsmarke - Wortmarke …

    Jedoch müssen die Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung erfüllt sein, insbesondere die der Beachtung aller nach den gegebenen Umständen gebotenen Sorgfalt (vgl. zum Verschulden des Erfüllungsgehilfen des Bevollmächtigten des Anmelders Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2001 in der Rechtssache T-146/00, Ruf und Stier/HABM [Bildmarke "DAKOTA"], Slg. 2001, II-1797, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-190/10

    Génesis - Gemeinschaftsmarke - Modalitäten für die Einreichung - Art. 27 der …

    Vgl. Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2001, Ruf und Stier/HABM (Bildmarke "DAKOTA") (T-146/00, Slg. 2001, II-1797, Randnrn.
  • EuG, 15.09.2011 - T-271/09

    Prinz Sobieski zu Schwarzenberg / OHMI - British-American Tobacco Polska (Romuald …

    Rn. 60 Das in der Anwaltskanzlei eingeführte Kontrollsystem hätte es nämlich im Normalfall ermöglichen müssen, einen Scheck bei der Überprüfung der Postausgangsstücke zu entdecken, da mehrere Kontrollen sowohl durch Bürovorsteher als auch durch mehrere Anwälte durchgeführt wurden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Juni 2001, Ruf und Stier/HABM [Bild "DAKOTA"], T-146/00, Slg. 2001, II-1797, Randnrn.
  • EuG, 17.09.2003 - T-71/02

    Classen Holding / OHMI - International Paper (BECKETT EXPRESSION)

    Denn das in der Kanzlei des Verfahrensbevollmächtigten der Klägerin bestehende Fristenüberwachungssystem hätte normalerweise eine prompte Entdeckung dieses Irrtums ermöglichen müssen, da, wie gesagt, die besonderen Bücher und elektronischen Kalender und Tabellen, wie die Klägerin selbst erklärt hat, ständig überwacht wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 20. Juni 2001 in der Rechtssache T-146/00, Ruf und Stier/HABM [Bildmarke "DAKOTA"], Slg. 2001, II-1797, Randnrn.
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