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   BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85   

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BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85 (https://dejure.org/1987,6242)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1987 - 1 RA 57/85 (https://dejure.org/1987,6242)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 (https://dejure.org/1987,6242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revisionsgericht - Berichtigung - Urteil - Vorinstanz - Tatsächliche Feststellung - Revisionsrüge - Treu und Glauben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 1500 § 164 Nr. 33
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Berichtigungsfähig sind vielmehr ausschließlich die einem "mechanischen Versehen" gleichzuerachtenden Erklärungsmängel oder Fehler im Ausdruck des Willens, die zu dem Erklärungswillen erkennbar in Widersprueh stehen (vgl BSGE 15, 96, 98 f SozR Nr. 28 zu 5 77 SGG; BSG SozR Nrn 36 und :.

    Bereits Zweifel dahingehend, daß die Unrichtigkeit möglicherweise auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruht, schließen die Möglichkeit einer Berichtigung aus (BSGE 11, 1ü6, 148; 15, 96, 99 f : SozR Nr. 28 zu 5 77 SGG; BSG SozR Nr. 37 zu S 150 SGG; BSG SozR Nrn 36 und MS zu 5 77 SGG; BSGE 2M, 203, 204 : SozR Nr. 50 zu 5 77 SGG; BSG SozR Nr. 81 zu 3 77 SGG).

  • BGH, 06.06.1951 - II ZR 16/51

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Das entspricht für den Zivilprozeß allgemeiner Auffassung (vgl BGHZ 2, 278, 279 f; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, S 551, Anm 1; Thomas-Putzo, 14.1986, 5 551,.
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 97/83

    Folgen einer Verletzung - Erstattungsansprüche - Zuständigkeit der Fachsenate

    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Anm 1; Zöller-Schneider, aaO, % 551, Anm 1) und ist ebenso für das sozialgerichtliche Revisionsverfahren wiederholt entschieden worden (vgl BSGE 57, 15, 17 : SozR 1500 5 31 Nr. 3 8.6 mit eingehenden Nachweisen).
  • BSG, 13.07.1977 - 3 RK 84/76
    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Anschluß an das Urteil des 3. Senats des BSG vom 13. Juli 1977 (BSGE 44, 133, 135 : SozR 1500 5 31 Nr. 1 s 3) für den Fall der Entscheidung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Spruchkörper ausgesprochen, eine solche Entscheidung könne einen unbedingten Revisionsgrund iS des S 551 Nr. 1 ZPO lbilden, der bei einer zulässigen Revision von Amts wegen zu berücksichtigen sei.
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Wird ein gemäß % 96 Abs. 1 SGG in das Verfahren einbezogener Bescheid erst während der Anhängigkeit des Rechtsstreits in der Berufungsinstanz erlassen, so hat das Berufungsgericht über diesen neuen Bescheid als erste Instanz kraft Klage zu entscheiden (seit BSGE 18, 231, 23h f : SozR Nr. 17 zu 5 96 SGG ständige Rechtsprechung; vgl etwa BSG SozR 1500 % 1H6 Nr. 14 S 29 mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 20.05.1968 - VII ZR 80/67

    Einrede des Schiedsvertrages als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Dieses Verbot kann auch im Verfahrensrecht Geltung beanspruchen und bewirken, daß die in einem unlösbaren Widerspruch zu seinem früheren Verhalten stehende Prozeßhandlung eines Beteiligten wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben unbeachtlich ist (BGHZ 50, 191, 196; zum Verbot widersprüchlichen Verhaltens im Prozeßrecht.
  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 15.10.1987 - 1 RA 57/85
    Das LSG hat in den Gründen seines Urteils Vom 29. August 1985 (S 5) ausgeführt, die Berufung der Klägerin sei "ebenso wie die Klage gegen den Bescheid vom 1. März 198", der in entsprechender Anwendung der 55 96 Abs. 1, 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens geworden ist (vgl Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom ZU. November 1978 11 RA 9/78 -)" sachlich unbegründet".
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

    Jedenfalls folgt aus dem auch für das Verfahrensrecht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl zB Vollkommer in Zöller, ZPO, 30. Aufl 2014, Einl RdNr 56 mwN; für das sozialgerichtliche Verfahren vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33 S 56; BSG SozR 1300 § 105 Nr. 1 S 5 f) , dass die Beklagte und der Beigeladene zu 1. eine Verletzung des § 96 SGG im Revisionsverfahren nicht mehr rügen können.

    Daraus kann auch der Ausschluss einer Revisionsrüge folgen (vgl BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33 S 56; BSG SozR 1300 § 105 Nr. 1 S 5 f) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06

    Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des

    Eine Berichtigung ist indes nicht Voraussetzung dafür, den wahren Sachstand (bezüglich der Beteiligtenstellung der Kläger zu 1) und 2) und der von ihnen erhobenen Ansprüche) im Berufungsverfahren zugrunde zu legen (so durchweg praktiziert in allen bislang zitierten Entscheidungen für das Revisionsverfahren, anders offenbar BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 = SozR 1500 § 164 Nr. 33), vielmehr ist das jeweils erkennende Gericht gehalten, die bei seiner Entscheidung erheblichen klärungsbedürftigen Prozesshandlungen auszulegen (insbesondere BAG aaO).
  • LSG Bayern, 29.08.2016 - L 2 U 110/16

    Tenorberichtigung der Kostengrundentscheidung

    Bei der Unrichtigkeit darf es sich nicht um einen Fehler in der Willensbildung des Gerichts handeln, z. B. aufgrund unrichtiger Tatsachenwertung oder aufgrund Rechtsirrtums, denn die Berichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer nachträglich als unrichtig erkannten Entscheidung (vgl. grundlegend BSG Urteil vom 15.10.1987 - 1 RA 57/85 -SozR 1500 § 164 Nr. 33).

    Berichtigungsfähig sind vielmehr ausschließlich die einem "mechanischen Versehen" gleich zu achtenden Erklärungsmängel bzw. Fehler im Ausdruck des Willens, die zu dem Erklärungswillen erkennbar in Widerspruch stehen (vgl. BSG Beschluss vom 06.03.2012 - 1 KR 43/11 R - Juris RdNr. 5; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33).

    Der Fehler im Ausdruck des Gewollten bzw. das Auseinanderfallen von Gewolltem und Erklärtem muss offenbar sein, also auf der Hand liegen und auch einem verständigen Außenstehenden ohne Weiteres aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei Erlass der Entscheidung klar erkennbar, eindeutig und augenfällig sein (vgl. Keller in M-L zu§ 138 RdNr. 3a; BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33; vgl. BVerwG Beschluss vom 26.02.2013 - 5 B 100/12 - Juris RdNr. 2 zu § 118 VwGO).

    Schon die Möglichkeit eines Irrtums in der Entscheidungsfindung (z. B. unrichtige Tatsachenwertung, Rechtsirrtum) schließt die Möglichkeit einer Berichtigung aus (vgl. BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33).

  • BSG, 18.12.2023 - B 1 KR 83/22 B
    Zudem muss die Unrichtigkeit "offenbar" sein (vgl BSG vom 15.10.1987 - 1 RA 57/85 - SozR 1500 § 164 Nr. 33 RdNr 15) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 1093/05

    Arbeitslosengeld II - Beteiligtenfähigkeit der Arbeitsgemeinschaft -

    Eine Berichtigung ist indes nicht Voraussetzung dafür, den wahren Sachstand (bezüglich der Beteiligtenstellung der Kläger zu 1) und 2) und der von ihnen erhobenen Ansprüche) im Berufungsverfahren zugrunde zu legen (so durchweg praktiziert in allen bislang zitierten Entscheidungen für das Revisionsverfahren, anders offenbar BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 - in SozR 1500 § 164 Nr. 33), vielmehr ist das jeweils erkennende Gericht gehalten, die bei seiner Entscheidung erheblichen klärungsbedürftigen Prozesshandlungen auszulegen (insbesondere BAG aaO).
  • BSG, 05.08.1992 - 14a/6 RKa 17/90

    Zuständigkeit - Gremium - Parodontopathie - Wirtschaftlichkeit - Honorarkürzung -

    Es bleibt offen, ob aus dem Rechtssatz, daß auch absolute Revisionsgründe verwirkt werden können (BSG SozR 1500 § 164 Nr. 33), folgt, daß der Beigeladene auf eine ordnungsgemäß erhobene Besetzungsrüge hätte verzichten können.
  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 7/99 R

    Herstellung der Öffentlichkeit bei Umwandlung des Erörterungstermins in mündliche

    So hat das auch das BSG mit Urteil vom 15.10.1987 - 1 RA 57/85 - (SozR 1500 § 164 Nr. 33) gesehen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2014 - L 2 R 431/14

    Zulässigkeit einer Tenorberichtigung im sozialgerichtlichen Verfahren bei einer

    Berichtigungsfähig sind vielmehr ausschließlich die einem "mechanischen Versehen" gleich zu erachtenden Erklärungsmängel oder Fehler im Ausdruck des Willens, die zu dem Erklärungswillen erkennbar in Widerspruch stehen (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33).

    Der Fehler im Ausdruck des Gewollten muss als solcher auch einem verständigen Außenstehenden klar erkennbar sein (BSG, U. v. 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33).

    Bereits Zweifel dahingehend, dass die Unrichtigkeit möglicherweise auf einer unrichtigen Tatsachenwertung, auf einem Rechtsirrtum oder einem Denkfehler beruht, schließen die Möglichkeit einer Berichtigung aus (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 -, SozR 1500 § 164 Nr. 33; BFH, U.v. 27. Februar 1970 - III B 3/69 -, BFHE 99, 94).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.09.2022 - L 2 AS 345/22

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berichtigung einer Kostenentscheidung - Ablehnung

    Erfasst werden nur Fehler des Willensausdrucks, nicht solche der Willensbildung (vgl. Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 - juris Rn. 15; Beschluss vom 6. März 2012 - B 1 KR 43/11 B - juris Rn. 5; ebenso Reichsgericht [RG], Beschluss vom 26. März 1889 - III 19/89 - RGZ 23, 399, 410; Bundesgerichtshof [BGH], Beschluss vom 16. April 2013 - II ZR 297/11 - juris Rn. 2).

    Es kann dahinstehen, ob der Kammer bei der Willensbildung ein Fehler unterlaufen ist und ob sie möglicherweise den Teilerfolg der Kläger, den diese in Gestalt des angenommenen Teilanerkenntnisses erzielt hatten, übersehen hat, denn die Urteilsberichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer nachträglich als unrichtig erkannten Entscheidung (vgl. BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987, a.a.O.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.09.2018 - L 18 AS 1364/18

    Voraussetzungen der Korrektur einer offensichtlichen Unrichtigkeit im Urteil

    Berichtigungsfähig sind vielmehr ausschließlich die einem "mechanischen Versehen" gleich zu erachtenden Erklärungsmängel oder Fehler im Ausdruck des Willens, die zu dem Erklärungswillen erkennbar in Widerspruch stehen (vgl. BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Bereits Zweifel dahingehend, dass die Unrichtigkeit möglicherweise auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruht, schließen die Möglichkeit einer Berichtigung aus (BSG, Urteil vom 15. Oktober 1987 - 1 RA 57/85 - a.a.O. Rn. 15 m.w.N.).

  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 43/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

  • BSG, 18.06.1997 - 5 RJ 68/95

    Anspruch auf Altersruhegeld unter Berücksichtigung von im Ghetto Lodz

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 88/06

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beteiligte - subjektive Klagehäufung -

  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

  • BSG, 18.08.2020 - B 12 KR 18/19 R

    Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 11 AS 1041/11

    Urteilsberichtigung, Prozesskostenhilfe, Unterschrift, offensichtliche

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2101/12
  • LSG Bayern, 25.07.2006 - L 17 U 74/06

    Verletztenrente - Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) -

  • BSG, 06.10.1988 - 1 RR 7/86

    Übernahme von Aufgaben durch Satzung - Unzulässigkeit - Kompetenzüberschreitung

  • LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Rücknahmebefugnis

  • LSG Sachsen-Anhalt, 26.02.2018 - L 8 SO 49/16
  • LSG Baden-Württemberg, 07.07.2016 - L 7 R 686/15
  • BSG, 12.05.1993 - 6 RKa 25/92

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Senats eines

  • LSG Thüringen, 25.01.2018 - L 1 SF 788/17

    Voraussetzungen der Berichtigung eines Urteils bzw. eines gerichtlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2016 - L 14 U 300/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2010 - L 3 KA 72/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2014 - L 1 KR 281/12
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