Rechtsprechung
   BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2625
BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79 (https://dejure.org/1980,2625)
BSG, Entscheidung vom 23.04.1980 - 4 RJ 29/79 (https://dejure.org/1980,2625)
BSG, Entscheidung vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79 (https://dejure.org/1980,2625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1246 Nr. 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79
    Denn als bisheriger Beruf ist die letzte vor der Rentenantragstellung verrichtete versicherungspflichtige Beschäftigung jedenfalls dann zugrunde zu legen, wenn sie zugleich die qualitativ höchste gewesen ist; dies gilt auch bei nur kurzfristiger Ausübung dieser Beschäftigung oder Tätigkeit, wie der Senat im Urteil vom 29. November 1979 - 4 RJ 111/78 - (vgl. S. 6 mit Rechtsprechungsnachweisen) ausgeführt hat.
  • BSG, 31.10.1978 - 4 BJ 149/78

    Tatsachen - Urteilsgrundlage - Hinweispflicht - Allgemeinkundige Tatsachen

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79
    Man muß auch von den Tätigkeitsmerkmalen eines Hausmeisters annehmen, daß dies allgemeinkundige Tatsachen sind; denn es handelt sich hierbei um solche, von denen verständige und erfahrene Menschen ohne weiteres Kenntnis haben (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 31. Oktober 1978 - 4 BJ 179/78 - = SozR 1500 § 128 Nr. 15).
  • BSG, 29.11.1978 - 5 RKn 4/77

    Bergmannsrente - Prüfung der Voraussetzungen - Zurückgelegte Versicherungszeit -

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79
    Dabei kann offen bleiben, ob in die Ermittlung und Bewertung die in Jugoslawien absolvierte Ausbildung und die dort zurückgelegten Versicherungszeiten mit einzubeziehen sind, und es braucht nicht näher erörtert zu werden, ob das Urteil des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. November 1978 - 5 RKn 4/77 - (BSGE 47, 183SozR 2600 § 45 Nr. 24) Gedanken enthält, die sich auf Anwendungsfälle außerhalb der EWG übertragen lassen (jener Sachverhalt betraf zunächst den - innerstaatlichen - Grundsatz, daß sich die Frage der Berufsunfähigkeit nicht nach einer Tätigkeit beurteilen kann, die vor Erfüllung der Wartezeit bereits aufgegeben war; es hieß dort, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Bergmannsrente nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG- außer der im deutschen Bergbau zurückgelegten Versicherungszeit gemäß Art. 45 Abs. 1 und 2 der EWG-VO 1408/71 vom 14. Juni 1971 auch eine danach in einem anderen EWG-Staat im Bergbau zurückgelegte Versicherungszeit für die Erfüllung der Wartezeit mit einzubeziehen sei, dann müsse auch die während dieser Versicherungszeit ausgeübte bergmännische Tätigkeit bei der Prüfung der verminderten bergmännischen Berufsfähigkeit i.S. von § 45 Abs. 2 RKG mit berücksichtigt werden).
  • BSG, 27.10.1966 - 5 RKn 132/64

    Urteilsbegründung - Hauptbegründung und Hilfsbegründung - Revisionszulassung -

    Auszug aus BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79
    Eine solche Ursache, die zu den in § 1246 Abs. 2 Satz 1 RVO erschöpfend aufgezählten Gründen für die Minderung der Erwerbsfähigkeit gehört, ist stets beachtlich; sie fällt in den Risikobereich der gesetzlichen Rentenversicherung unabhängig davon, ob sie schon zu Beginn des Erwerbslebens "eingebracht" oder erst später erworben worden ist (vgl. hierzu BSGE 25, 227, 230 = SozR Nr. 62 zu § 1246 RVO ).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Die Leistungsminderung muss wesentlich (Theorie der wesentlichen Bedingung, vgl BSGE 96, 291, 293 = SozR 4-2700 § 9 Nr. 7 RdNr 15) auf einer Krankheit oder Behinderung (den versicherten Risiken) beruhen und nicht auf sonstigen Umständen wie Lebensalter, fehlenden Sprachkenntnissen (Senatsurteil vom 15.5.1991 - 5 RJ 92/89 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 11 S 38 f; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 9 S 34 f; SozR 2200 § 1246 Nr. 61) oder Arbeitsentwöhnung (BSGE 7, 66) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 26.09.1991 - 4 RK 4/91

    Anhörung bei Massenverwaltungsakten, Widerspruchseinlegung, Nachholung,

    Diese - in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfenden (BSG SozSich 1979, 319f; Urteil des erkennenden Senats vom 23. April 1980 - 4 RJ 29/79) - Aufhebungsvoraussetzungen liegen vor, weil die Beklagte den Kläger entgegen ihrer gesetzlichen Obliegenheit weder vor Erlaß des streitigen Bescheides vom 18. Januar 1989 noch bis zur Weiterleitung des Widerspruchs an das SG angehört hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht