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   BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86   

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BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86 (https://dejure.org/1987,11451)
BSG, Entscheidung vom 21.07.1987 - 4a RJ 63/86 (https://dejure.org/1987,11451)
BSG, Entscheidung vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 63/86 (https://dejure.org/1987,11451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besonders qualifizierter Facharbeiter - Mehrstufenschema - Facharbeiterprüfung - Gehilfenprüfung - Ausbildung - Lokomotivführer - Abschluss einer Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 62, 74
  • SozR 2200 § 1246 Nr. 144
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 20.01.1976 - 12 RJ 132/75

    Berufsunfähigkeit - Verweisbarkeit - Waldfacharbeiter

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    Vielmehr verlangt das Gesetz von dem Versicherten, daß er, immer bezogen auf seinen "bisherigen Beruf", einen "zumutbaren" beruflichen Abstieg in Kauf nimmt und sich vor Inanspruchnahme einer Rente mit einer geringerwertigen Erwerbstätigkeit zufrieden gibt (BSGE 41, 129, 131).

    "Zugemutet werden" iS von § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl zB BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR § 1246 Nrn 27, 29 und ständige Rechtsprechung).

  • BSG, 19.01.1978 - 4 RJ 81/77

    Facharbeiter - Vorarbeiter - Spitzengruppe der Lohnskala - Verweisbarkeit -

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    Darüber steht die zahlenmäßig kleine Gruppe mit dem Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion, dem der besonders qualifizierte Facharbeiter gleichzubehandeln ist ("Vierstufen-Schema", vgl zB BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nrn 27, 29, 51, 85, 86 und 95 sowie in ständiger Rechtsprechung, vgl etwa SozR 2200 § 1246 Nr. 126).

    "Besonders qualifizierter Facharbeiter" (vgl hierzu aus der Rechtsprechung des BSG die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 1973 in BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 37 sowie weiter BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSGE 56, 132 = SozR 2600 § 46 Nr. 9; SozR 2600 § 46 Nr. 15) ist ua der Versicherte, der als bisherigen Beruf iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eine Tätigkeit ausgeübt hat, zu der er sich qualifiziert hat, indem er zusätzlich zu einer vorgeschriebenen, mit einer Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine längere planmäßige spezielle weitere Ausbildung mit Prüfungsabschluß zu durchlaufen hatte und tatsächlich durchlaufen hat.

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    Darüber steht die zahlenmäßig kleine Gruppe mit dem Leitberuf des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion, dem der besonders qualifizierte Facharbeiter gleichzubehandeln ist ("Vierstufen-Schema", vgl zB BSGE 43, 243, 245 = SozR 2200 § 1246 Nr. 16; BSGE 45, 276, 278 = SozR 2200 § 1246 Nrn 27, 29, 51, 85, 86 und 95 sowie in ständiger Rechtsprechung, vgl etwa SozR 2200 § 1246 Nr. 126).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    Dem stehe die kurze Zeitdauer nicht entgegen (Hinweis auf SozR 2200 § 1246 Nr. 53).
  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 16/81

    Betriebsstudienhauer; Bergbau; Besonders hoch qualifizierter Facharbeiter;

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    "Besonders qualifizierter Facharbeiter" (vgl hierzu aus der Rechtsprechung des BSG die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 1973 in BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 37 sowie weiter BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSGE 56, 132 = SozR 2600 § 46 Nr. 9; SozR 2600 § 46 Nr. 15) ist ua der Versicherte, der als bisherigen Beruf iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eine Tätigkeit ausgeübt hat, zu der er sich qualifiziert hat, indem er zusätzlich zu einer vorgeschriebenen, mit einer Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine längere planmäßige spezielle weitere Ausbildung mit Prüfungsabschluß zu durchlaufen hatte und tatsächlich durchlaufen hat.
  • BSG, 26.09.1974 - 5 RJ 98/72

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Berufsfremde Tätigkeit - Ungelernte Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    "Zugemutet werden" iS von § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (vgl zB BSG in SozR Nr. 22 zu § 45 des Reichsknappschaftsgesetzes -RKG-; BSGE 38, 153 = SozR 2200 § 1246 Nr. 4; BSGE 41, 129, 132 = SozR 2200 § 1246 Nr. 11; SozR § 1246 Nrn 27, 29 und ständige Rechtsprechung).
  • BSG, 31.01.1984 - 5a RKn 7/82

    Schießmeister - Sprengbeauftragter - Steinkohlenbergbau - Besonders hoch

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    "Besonders qualifizierter Facharbeiter" (vgl hierzu aus der Rechtsprechung des BSG die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 1973 in BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 37 sowie weiter BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSGE 56, 132 = SozR 2600 § 46 Nr. 9; SozR 2600 § 46 Nr. 15) ist ua der Versicherte, der als bisherigen Beruf iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eine Tätigkeit ausgeübt hat, zu der er sich qualifiziert hat, indem er zusätzlich zu einer vorgeschriebenen, mit einer Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine längere planmäßige spezielle weitere Ausbildung mit Prüfungsabschluß zu durchlaufen hatte und tatsächlich durchlaufen hat.
  • BSG, 13.03.1985 - 5a RKn 11/83

    Hauer - Ausbildung - Steinkohlenbergbau - Schießmeister - Besonders hoch

    Auszug aus BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 63/86
    "Besonders qualifizierter Facharbeiter" (vgl hierzu aus der Rechtsprechung des BSG die Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 1973 in BSGE 45, 276 = SozR 2200 § 1246 Nr. 37 sowie weiter BSGE 54, 181 = SozR 2200 § 1246 Nr. 103; BSGE 56, 132 = SozR 2600 § 46 Nr. 9; SozR 2600 § 46 Nr. 15) ist ua der Versicherte, der als bisherigen Beruf iS des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO eine Tätigkeit ausgeübt hat, zu der er sich qualifiziert hat, indem er zusätzlich zu einer vorgeschriebenen, mit einer Facharbeiter- oder Gehilfenprüfung abgeschlossenen Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf eine längere planmäßige spezielle weitere Ausbildung mit Prüfungsabschluß zu durchlaufen hatte und tatsächlich durchlaufen hat.
  • BSG, 22.02.1990 - 4 RA 16/89

    Verweisung im Rahmen der Berufsunfähigkeit der obersten Gruppe der

    "Zugemutet" werden können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtspr; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144; speziell für die AnV vgl BSGE 55, 45 = SozR aaO Nr. 107; BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).
  • LSG Berlin, 13.07.2001 - L 5 RJ 127/94

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit ; Prüfung der Berufsunfähigkeit anhand

    Der Kläger ist bei einer Gesamtschau dieser Auskünfte auch in seiner letzten Tätigkeit bei der Firma S als Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion bzw. als "besonders hoch qualifizierter Facharbeiter' anzusehen, der der ersten Gruppe im Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts zuzuordnen ist (vgl. Urteil des BSG vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 63/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 144).

    Danach kommen für den Kläger, der Berufsschutz als Facharbeiter mit Vorgesetztenfunktion genießt, als Verweisungsberuf nur Facharbeitertätigkeiten in Betracht (vgl. Urteil des BSG vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 63/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 144), d.h. solche, die eine Ausbildung von mehr als zwei Jahren in einem anerkannten Ausbildungsberuf voraussetzen.

  • BSG, 25.04.1989 - 4 RA 67/88

    Berufsunfähigkeit eines Berufsfußballspielers

    "Zugemutet" werden können dem Versicherten alle von ihm - nach seinen gesundheitlichen Kräften und seinen beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten - ausführbaren, auch "berufsfremden" Tätigkeiten, die nach ihrer im Gesetz angeführten, positiven Kennzeichnung - Ausbildung und deren Dauer, besondere Anforderungen, Bedeutung des Berufs im Betrieb -, also nach ihrer Qualität dem bisherigen Beruf nicht zu fern stehen (ständige Rechtsprechung; vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 144; speziell für die Angestelltenversicherung vgl BSGE 55, 85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107 und BSGE 57, 291, 297 ff = SozR aaO Nr. 126).
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