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   BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81   

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https://dejure.org/1982,4075
BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81 (https://dejure.org/1982,4075)
BSG, Entscheidung vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81 (https://dejure.org/1982,4075)
BSG, Entscheidung vom 18. März 1982 - 11 RA 26/81 (https://dejure.org/1982,4075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesundheitszustand; Teilzeitarbeit; Vollzeitbeschäftigung; Beamter; Berufsunfähigkeitsrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1246 Nr. 89
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.09.1978 - 11 RA 86/77
    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (BSGE 47, 57) gelte für einen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt nicht als verschlossen, wenn er eine vollschichtige Tätigkeit ausübe.

    Dabei gilt nach dem Urteil des Senats vom 14. September 1978 (BSGE 47, 57) für einen nach seinem Gesundheitszustand nur zur Teilzeitarbeit fähigen Versicherten der Teilzeitarbeitsmarkt ebenfalls nicht als verschlossen, wenn der Versicherte auf einem artentsprechenden Arbeitsplatz tatsächlich unter gesundheitlicher Überforderung ganztags beschäftigt ist.

    Zur Frage, wie dieser dann beschaffen sein muß, um aufgrund des Arbeitsplatzes die Verschlossenheit des Arbeitsmarktes zu verneinen, finden sich in der Rechtsprechung des BSG nur die schon in BSGE 47, 57, 59 zitierten kurzen Äußerungen des Großen Senats des BSG.

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Bei einem Versicherte, der - wie der Kläger - aufgrund seines Gesundheitszustandes nur noch Teilzeitarbeit verrichten kann, ist es für die Beurteilung seiner BU (oder EU) allerdings außerdem erheblich, ob für die in Betracht kommenden Erwerbstätigkeiten Arbeitsplätze vorhanden sind; ihm darf für diese Tätigkeiten nicht der Arbeitsmarkt praktisch verschlossen sein (BSGE 43, 75).
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Ist der Versicherte in dieser Berufstätigkeit noch in dem in § 23 Abs. 2 Satz 1 AVG geforderten Maße erwerbsfähig, so schließt allein das eine Bu aus und kommt es auf die Erwerbsfähigkeit in Verweisungstätigkeiten nicht mehr an (so zuletzt SozR 2200 § 1246 Nr. 75 Bl 236).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RJ 94/79

    Bisheriger Beruf - Versicherungsfreie Beschäftigung

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Bei früheren Pflichtversicherten kommen nach ständiger Rechtsprechung des BSG (zuletzt SozR 2200 § 1246 Nr. 66) für die Bestimmung des bisherigen Berufes nur Beschäftigungen und Tätigkeiten in Betracht, in denen Versicherungspflicht bestand.
  • BSG, 23.09.1981 - 11 RA 78/80

    Erstattung von Rentenversicherungsbeiträgen (AVG § 82) bei Gewährung einer

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Hat man hiergegen Bedenken, weil die Entscheidungsgründe keine Bindungs- oder Rechtskraftwirkung haben, dann könnte der Versicherte von dem Versicherungsträger vorab eine Zusicherung der Rentengewährung für den Fall der Arbeitsaufgabe gem § 34 des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - (SGB X) oder für diesen Fall die Feststellung eines bedingten Anspruches verlangen (vgl Urteil des Senats vom 23.9.1981, - 11 RA 78/80 - zum bedingten Anspruch auf Beitragserstattung).
  • BSG, 16.09.1965 - 1 RA 328/62

    Berufsunfähigkeitsprüfung - Beurteilungskriterium für Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 18.03.1982 - 11 RA 26/81
    Wie der Senat bereits früher hervorgehoben hat (BSGE 24, 7), ist bei der Prüfung der BU der "bisherige Beruf" der Ausgangspunkt der gesamten Beurteilung.
  • LSG Bayern, 07.06.2001 - L 14 RJ 232/99

    Ansoruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit; Vollschichtiges Erwerbsvermögen für

    Außerdem komme es auf die Prüfung des für die Annahme von Berufsunfähigkeit maßgebenden Teilzeitarbeitsmarkts nicht mehr an, wenn der Versicherte tatsächlich eine Ganztagsbeschäftigung ausübe (BSG vom 14.09.1978 - 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81).

    Dem Versicherten werde - laut BSG-Urteil vom 18.03.1982 - 11 RA 26/81 - während der in seiner Hand liegenden "Raubbau-Arbeit" neben dem vollen Lohn nicht zugleich noch eine volle Rente zugestanden.

    Somit darf er auch nicht auf eine Halbtagsbeschäftigung ohne Prüfung des Arbeitsmarktes entsprechend den Urteilen des Bundessozialgerichts vom 18.03.1982 - 11 Ra 26/81 und vom 14.09.1978 - 11 Ra 86/77 verwiesen werden.

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Hier hätte die Zusicherung beantragt werden können, dem Kläger nach Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens einen die Rente wegen Erwerbsminderung gewährenden Bescheid zu erteilen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89, S 282).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.09.2005 - L 10 LW 2291/05

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

    Der Ansicht von Köbl im Handbuch des Sozialversicherungsrechts (Band 3, 1999, § 24 Rn. 26), die zur Frage der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit nach § 44 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 SGB VI in der bis 31. Dezember 2000 geltenden Fassung mit Hinweis auf das Urteil des BSG vom 18. März 1982 - 11 RA 26/81 - SozR 2200 § 1246 Nr. 89 - die gerichtliche Feststellung des bedingten Rentenanspruchs für zulässig hält, folgt der Senat aus den genannten Gründen nicht.

    Ob der Rentenantragsteller vom Rentenversicherungsträger eine Zusicherung nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) des Inhalts, man werde im Fall der Abgabe des Unternehmens die begehrte Rente gewähren, beanspruchen kann (bejahend Gesamtverband der Landwirtschaftlichen Alterskassen im Rundschreiben vom 11. September 1989, AH 18/89 a. E., vgl. Bl. 15 ff. der LSG-Akte) und ob dies im Falle der Verweigerung der Gewährung der Zusicherung gerichtlich eingeklagt werden kann (vgl. Urteil des BSG vom 18. März 1982, a.a.O.; Urteil vom 29. Januar 2004, a.a.O.), lässt der Senat hier offen, obwohl der Senat diesen Lösungsansatz in Anbetracht des Interesses des Klägers an einer Klärung eines Leistungsanspruches im Falle der Unternehmensaufgabe bevorzugen würde.

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RLw 5/82

    Erwerbsunfähigkeit - Verfassungsmäßigkeit - Selbständige Erwerbstätigkeit -

    In dem Urteil vom 18. Oktober 1982 (SozR 2200 § 1246 Nr. 89) hat der Senat klargestellt, daß der Grundsatz, eine auf Kosten der Gesundheit verrichtete Tätigkeit dürfe nicht berücksichtigt werden, nicht schlechthin, sondern nur insoweit gelten kann, als er im jeweiligen Zusammenhang sachangemessen ist.

    Damit mutet das Gesetz diesen Versicherten nicht zu, auf Kosten ihrer Gesundheit weiter tätig zu sein; ihnen wird nur während der auf ihrem Entschluß beruhenden angeblichen "Raubbauarbeit" keine zusätzliche Erwerbsunfähigkeitsrente zugebilligt (siehe auch hierzu SozR 2200 § 1246 Nr. 89).

  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2022 - L 9 R 2846/21
    Für den Sachverhalt einer aktiven Ausübung einer Beschäftigung - wie vorliegend gegeben - habe das oben zitierte Urteil des Bayerischen LSG ausgeführt: "Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).

    Auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage, ob der Teilzeitarbeitsmarkt selbst dann nicht als verschlossen gilt, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat, aus dem er Erwerbseinkommen erzielt, aber durch die Schwere oder Dauer der Arbeit gesundheitlich überfordert wird (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89; LSG Bayern, Urteil vom 12.02.2014, a.a.O. Rn. 48), kommt es daher hier nicht an.

  • LSG Bayern, 12.02.2014 - L 13 R 158/11

    Entspricht der konkrete Teilzeitarbeitsplatz, der im Rahmen eines nur formal

    Andere Maßstäbe mögen gelten, wenn ein Versicherter einen Arbeitsplatz tatsächlich innehat und daraus ausreichendes Erwerbseinkommen erzielt (vgl. BSGE 47, 57; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/5 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage beim Anspruch auf Alterssicherung der

    Hier hätte die Zusicherung beantragt werden können, dem Kläger nach Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens einen die Rente wegen Erwerbsminderung gewährenden Bescheid zu erteilen (vgl hierzu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 89, S 282).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 4/97 R

    Hineinwachsen in den Anspruch auf Produktionsaufgaberente

    Zwar mag den Landwirten, wie die Revision aufzeigt, auch das bereits im Zusammenhang mit dem vorzeitigen Altersgeld nach dem GAL (dort: zur Anspruchsvoraussetzung der Erwerbsunfähigkeit) eingespielte Verfahren (vgl BayLSG vom 10. September 1987 - L 4 Lw 19/86, Breith 1988, 255 f; ferner Noell, Die Altershilfe für Landwirte, 10. Aufl 1983, S 302 f) eines Antrags auf Feststellung (hier:) der Berufsunfähigkeit zur Verfügung stehen, um erst nach dessen positivem Abschluß die - beitragspflichtige - Landwirtschaft aufzugeben; diskutiert werden könnte auch eine entsprechende Vorabklärung dadurch, daß der Landwirt einen Antrag auf Zusicherung (§ 34 SGB X) oder auf Feststellung eines bedingten Anspruchs (hierzu BSG vom 18. März 1982, SozR 2200 § 1246 Nr. 89 S 281 f) stellt.
  • LSG Bayern, 13.11.2002 - L 20 RJ 89/01
    Selbst wenn sich der Kläger durch diese Arbeit gesundheitlich überfordert fühlt, bleibt dennoch die Tatsache, dass er am Erwerbsleben teilnimmt und seiner Leistung entsprechenden Arbeitslohn erzielt; für die Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist dann regelmäßig kein Raum (vgl dazu Urteile des BSG vom 14.09.1978, Az: 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982, Az: 11 RA 26/81).
  • LSG Bayern, 07.08.2002 - L 19 RJ 575/98

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Vollschichtige

    Selbst wenn man dies aber unterstellen will, bleibt dennoch die Tatsache, dass der Kläger am Erwerbsleben teilnimmt und seiner Leistung entsprechendes Arbeitseinkommen erzielt; für die Gewährung von Rentenleistungen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist dann regelmäßig kein Raum (vgl dazu Urteile des BSG vom 14.09.1978, Az: 11 RA 86/77 und vom 18.03.1982, Az: 11 RA 26/81).
  • SG Aachen, 17.11.2004 - S 11 RJ 45/04

    Rentenversicherung

  • LSG Berlin, 24.05.2004 - L 16 RA 93/03

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes; Rücknahmebefugnis

  • LSG Bayern, 15.07.1998 - L 16 LW 14/96

    Gewährung von vorzeitigem Altersgeld nach § 2 des Gesetzes über eine Altershilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 22.11.2012 - L 7 R 3907/09
  • LSG Niedersachsen, 06.10.1989 - L 1 An 33/89

    Rentenversicherung; Beruf; Tätigkeit; Beweiswert; Befund; Zumutbarkeit; Gastwirt;

  • LSG Bayern, 22.02.1989 - L 13 An 97/87

    Rente; Berufsunfähigkeit; Teilzeitarbeit; Bruttolohn; Hälfte; Raubbau;

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