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   BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73   

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BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73 (https://dejure.org/1975,7028)
BSG, Entscheidung vom 29.01.1975 - 11 RA 90/73 (https://dejure.org/1975,7028)
BSG, Entscheidung vom 29. Januar 1975 - 11 RA 90/73 (https://dejure.org/1975,7028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 1247 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73
    Einen praktisch verschlossenen Arbeitsmarkt hat das LSG im Anschluß an die Beschlüsse des Großen Senats des BSG vom 11. Dezember 1969 (BSG 30, 167 [184]; 192 [204]) für den Fall bejaht, daß das Verhältnis der für den Versicherten in Betracht kommenden Teilzeitarbeitsplätze zur Zahl der Interessenten für solche Beschäftigungen ungünstiger ist als 75: 1OO.

    Aus den Ausführungen des Großen Senats (BSG 30, 167 [184]) ergibt sich mit Deutlichkeit, daß bei der Gegenüberstellung auf beiden Seiten, sowohl auf der Seite der Teilzeitarbeitsplätze als auch auf der der Interessenten, die bereits besetzten Plätze bzw. die Inhaber dieser Plätze einzubeziehen sind.

    Eine Zurückverweisung läßt sich - anders als in den auf Revisionen gegen ähnliche Urteile des LSG ergangenen Entscheidungen des 1. Senats (SozR 2200 § 1247 der Reichsversicherungsordnung - RVO - Nrn. 2 und 3) - auch nicht mit der Erwägung vermeiden, daß der Kläger schon deswegen erwerbsunfähig sein müsse, weil ihm der Zugang zum Teilzeitarbeitsmarkt in besonders starkem Maße erschwert sei (BSG 30, 167 [189 f] - V 2 b, aa - 30, 192 [206]).

    Der Große Senat hatte in den früheren Umschreibungen der rechtlich relevanten Zahl von Arbeitsplätzen ("ausreichende Zahl" usw.) keinen ins Gewicht fallenden Gewinn für die Rechtsanwendung gesehen (BSG 30, 167 [183]); er wollte den Begriff des praktisch verschlossenen Arbeitsmarktes durch die von ihm gefundene Verhältniszahl konkretisieren und zugleich praktikabel machen (BSG a.a.O.).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73
    Gegen eine solche typisierende Betrachtungsweise sind Bedenken nicht zu erheben (vgl. BSG 30, 192 [203]).

    Insoweit liegt eine Anfrage bei der BA nahe (BSG 30, 192 [205]).

  • BSG, 13.11.1974 - 12 RJ 132/73

    Verurteilung zur Rentengewährung - Verschlossener Markt - Allgemeiner

    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73
    Nach der Auffassung des 11. Senats könnte indessen eine solche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit für sich allein noch keine starke Einschränkung des Zugangs zum allgemeinen Teilzeitarbeitsmarkt bedeuten (vgl. SozR Nr. 105 zu § 1246 RVO, 23 zu § 1247 RVO sowie Urteil des 12. Senats vom 13. November 1974 - 12 RJ 132/73).
  • BSG, 28.07.1970 - 4 RJ 11/68

    Berufswechsel - Bisheriger Beruf - Hauptberuf - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 29.01.1975 - 11 RA 90/73
    Dabei folge das LSG der Auffassung des 5. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) in seinem Urteil vom 28. Juli 1970 - 5/4 RJ 11/68 -.
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden durften bei der Prüfung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich alle Versicherten (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO S Aa4; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7 S 12 f; SozR 5850 § 2 Nr. 12 S 25; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S 18), bei der Prüfung der Rente wegen Berufsunfähigkeit hingegen nur ungelernte Arbeiter bzw sog Angelernte unteren Ranges (BSG SozR 3-2600 § 43 Nr. 21 S 72 f mwN).

    Vielmehr waren bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit alle Versicherten unabhängig von ihrem Beruf auf alle geeigneten Tätigkeiten verweisbar (BSGE 80, 24, 27 = SozR 3-2600 § 44 Nr. 8 S 20; BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO S Aa4; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7 S 12; SozR 5850 § 2 Nr. 12 S 25; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 S 18) .

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Da im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit (EU) grundsätzlich alle Versicherten unabhängig von ihrem Beruf auf alle geeigneten Tätigkeiten verweisbar sind (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), ist dies der Fall, wenn eine bestimmte Verweisungstätigkeit nicht genannt werden muß.

    Auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können, soweit es um Erwerbsunfähigkeit (EU) geht, mangels Berufsschutzes bei diesem Rentenanspruch grundsätzlich alle Versicherte (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); denn nach § 1247 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) (vgl jetzt § 44 Abs. 2 S 1 SGB VI) schließt jede Erwerbstätigkeit, die der Versicherte in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben in der Lage ist und mit der er mehr als nur geringfügige Einkünfte, dh mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, erzielen kann, Erwerbsunfähigkeit (EU) aus.

  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden durften bei der Prüfung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit grundsätzlich alle Versicherten (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7 S 12 f; SozR 5850 § 2 Nr. 12 S 25; SozR 3 - 2200 § 1247 Nr. 8 S 18), bei der Prüfung der Rente wegen Berufsunfähigkeit hingegen nur ungelernte Arbeiter bzw sog Angelernte im unteren Bereich (BSG SozR 3 - 2600 § 43 Nr. 21 S 72 f mwN).
  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 44/96 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente - Einarbeitungszeit - Arbeitgeberauskunft

    Denn bei der Prüfung der EU sind mangels sog Berufsschutzes alle Versicherten auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbar (BSGE 19, 147, 149 f; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); bei solcherart werweisbaren Versicherten bedarf es grundsätzlich keiner konkreten Benennung (zumindest) einer Verweisungstätigkeit (Urteil des Senats vom 1. März 1984 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117 mwN).
  • BSG, 19.12.1996 - GS 3/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Da im Rahmen der EU grundsätzlich alle Versicherten unabhängig von ihrem Beruf auf alle geeigneten Tätigkeiten verweisbar sind (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), ist dies der Fall, wenn eine bestimmte Verweisungstätigkeit nicht genannt werden muß.

    Auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können, soweit es um EU geht, mangels Berufsschutzes bei diesem Rentenanspruch grundsätzlich alle Versicherte (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); denn nach § 1247 Abs. 2 RVO (vgl jetzt § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) schließt jede Erwerbstätigkeit, die der Versicherte in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben in der Lage ist und mit der er mehr als nur geringfügige Einkünfte, dh mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, erzielen kann, EU aus.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 4/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Da im Rahmen der EU grundsätzlich alle Versicherten unabhängig von ihrem Beruf auf alle geeigneten Tätigkeiten verweisbar sind (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8), ist dies der Fall, wenn eine bestimmte Verweisungstätigkeit nicht genannt werden muß.

    Auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können, soweit es um EU geht, mangels Berufsschutzes bei diesem Rentenanspruch grundsätzlich alle Versicherte (BSGE 19, 147, 149 f = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); denn nach § 1247 Abs. 2 RVO (vgl jetzt § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI) schließt jede Erwerbstätigkeit, die der Versicherte in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben in der Lage ist und mit der er mehr als nur geringfügige Einkünfte, dh mehr als ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße, erzielen kann, EU aus.

  • BSG, 19.12.1996 - GS 1/95

    Gefahr einer Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - Anforderungen an die

    Auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können, soweit es um EU geht, mangels Berufsschutzes bei diesem Rentenanspruch grundsätzlich alle Versicherte (BSGE 19, 147, 149f. = SozR Nr. 6 zu § 1247 RVO; SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 5850 § 2 Nr. 12; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8); denn nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VI schließt jede Erwerbstätigkeit, die der Versicherte in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben in der Lage ist und mit der er Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen erzielen kann, das ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße übersteigt, EU aus.
  • LSG Bayern, 04.09.2002 - L 6 RJ 540/99

    Voraussetzungen der Leistung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

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  • LSG Bayern, 27.05.2003 - L 6 RJ 560/01

    Gefühlsstörungen am rechten Oberschenkel; Vollschichtige

    Im Rahmen der Prüfung, ob Erwerbsunfähigkeit vorliegt, ist - unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf - eine Verweisung auf alle ungelernten Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzunehmen (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 13.09.2005 - L 6 R 570/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw.

    Im Rahmen der Prüfung, ob Erwerbsunfähigkeit bzw. (ab 01.01.2001) volle Erwerbsminderung vorliegt, ist nämlich eine Verweisung auf alle ungelernte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes vorzunehmen (vgl. BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 7; SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • LSG Bayern, 24.09.2002 - L 16 RJ 39/02

    Beeinträchtigung des Leistungsvermögens unter Berücksichtigung sämtlicher

  • LSG Bayern, 26.03.2002 - L 6 RJ 140/01

    Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit;

  • LSG Bayern, 13.12.2001 - L 6 RJ 347/99

    Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder Erwerbsminderung;

  • LSG Bayern, 21.08.2001 - L 6 RJ 407/01

    Vorliegen einer Berufsunfähigekeit durch Diabetes; Verweisung auf alle

  • LSG Bayern, 06.02.2001 - L 6 RJ 130/00

    Leistung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Verbot schwerer

  • LSG Bayern, 16.01.2001 - L 6 RJ 447/98

    Gewährung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an einen in Deutschland

  • LSG Bayern, 26.06.2001 - L 6 RJ 340/93

    Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Tätigkeit als

  • LSG Bayern, 26.11.2003 - L 16 RJ 299/03

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit; Toxisch

  • LSG Bayern, 23.03.2004 - L 6 RJ 340/02

    Anspruch auf Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw.

  • LSG Schleswig-Holstein, 04.12.1987 - L 1 Kg 7/86

    Anfechtbarkeit; Beschied; Widerspruch; Klageerhebung; Klageerweiterung; Anhängig;

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