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   BSG, 12.11.1985 - 3 RK 35/84   

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https://dejure.org/1985,7783
BSG, 12.11.1985 - 3 RK 35/84 (https://dejure.org/1985,7783)
BSG, Entscheidung vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 (https://dejure.org/1985,7783)
BSG, Entscheidung vom 12. November 1985 - 3 RK 35/84 (https://dejure.org/1985,7783)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Meldung der Arbeitsunfähigkeit bzw Arbeitsfähigkeit - Prüfung der ärztlichen Feststellung durch Krankenkasse - Feststellung der Arbeitsfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankengeld - Beendigung der Arbeitsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Wissen des Versicherten - Fortzahlung des Krankengeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 216 Nr. 8
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 24.11.1986 - 1 BvR 546/86
    Auszug aus BSG, 12.11.1985 - 3 RK 35/84
    Rechtszug: vorgehend SG Schleswig 1982-12-06 S 2 Kr 24/82 vorgehend LSG Schleswig 1984-02-21 L 5 Kr 2/83 nachgehend BVerfG 1986-11-24 1 BvR 546/86.
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    In einem späteren Urteil vom 12. November 1985 hat der 3. Senat des BSG allerdings eine erneute Arbeitsunfähigkeitsmeldung auch für den Fall gefordert, dass ärztlicherseits eine weitere Krankschreibung abgelehnt worden war und der Versicherte dem nicht widersprochen hatte (BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8).

    Die Grenze des § 44 Abs. 4 SGB X begründet im Übrigen auch einen wesentlichen Unterschied zur Entscheidung des 3. Senats vom 12. November 1985 (SozR 2200 § 216 Nr. 8).

  • BSG, 25.10.2018 - B 3 KR 23/17 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    aa) Die Meldung der AU ist eine Tatsachenmitteilung ( vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23 zur Vorläufervorschrift des § 216 Abs. 3 RVO ) , die telefonisch, schriftlich, mündlich ( vgl BSGE 26, 198, 202 = SozR Nr. 7 zu § 216 RVO ) oder auch in elektronischer Form erfolgen kann.

    Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn der KK die ärztliche Feststellung der AU bekannt gegeben wird und die Bekanntgabe dem Versicherten zuzurechnen ist, sofern er mit der Bekanntgabe an die KK einverstanden ist und dieser Verfahrensweise nicht widersprochen hat ( vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8, LS und S 21) .

    Zur Meldung der AU gehört dabei notwendig der Hinweis auf die ärztliche Feststellung, während es einer separaten mündlichen oder schriftlichen Erklärung des Versicherten, dass er arbeitsunfähig ist, neben der ärztlichen Feststellung gegenüber der KK nicht bedarf (so BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23) .

  • SG Mainz, 31.08.2015 - S 3 KR 405/13

    Krankenversicherung - Krankengeld - Fortbestehen des Anspruchs bei

    Hierfür ist weder eine bestimmte Form vorgeschrieben, noch muss die Meldung durch eine bestimmte Person erfolgen (so bereits BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 - Rn. 12 bezüglich der Vorgängerregelung des § 216 Abs. 3 RVO).

    Nicht erforderlich ist ein Hinweis auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (a. A. BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 - Rn. 12).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Demgegenüber hat der 3. Senat des BSG in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 12. November 1985 (SozR 2200 § 216 Nr. 8) eine erneute Arbeitsunfähigkeitsmeldung auch in einem Fall gefordert, in dem ärztlicherseits eine weitere Krankschreibung abgelehnt worden war und der Versicherte dem nicht widersprochen hatte.
  • BSG, 26.09.2019 - B 3 KR 1/19 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    "aa) Die Meldung der AU ist eine Tatsachenmitteilung (vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23 zur Vorläufervorschrift des § 216 Abs. 3 RVO) , die telefonisch, schriftlich, mündlich (vgl BSGE 26, 198, 202 = SozR Nr. 7 zu § 216 RVO) oder auch in elektronischer Form erfolgen kann.

    Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn der KK die ärztliche Feststellung der AU bekannt gegeben wird und die Bekanntgabe dem Versicherten zuzurechnen ist, sofern er mit der Bekanntgabe an die KK einverstanden ist und dieser Verfahrensweise nicht widersprochen hat (vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8, LS und S 21) .

    Zur Meldung der AU gehört dabei notwendig der Hinweis auf die ärztliche Feststellung, während es einer separaten mündlichen oder schriftlichen Erklärung des Versicherten, dass er arbeitsunfähig ist, neben der ärztlichen Feststellung gegenüber der KK nicht bedarf (so BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23) .

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 18/18 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Ruhen - Meldung der Arbeitsunfähigkeit

    Es reicht grundsätzlich aus, wenn der KK die ärztliche Feststellung der AU bekanntgegeben wird und die Bekanntgabe dem Versicherten zuzurechnen ist (vgl bereits BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23) .
  • BSG, 05.12.2019 - B 3 KR 5/19 R

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - Versäumnis der Meldefrist

    "Die Meldung der AU ist eine Tatsachenmitteilung (vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23 zur Vorläufervorschrift des § 216 Abs. 3 RVO) , die telefonisch, schriftlich, mündlich (vgl BSGE 26, 198, 202 = SozR Nr. 7 zu § 216 RVO) oder auch in elektronischer Form erfolgen kann.

    Es ist grundsätzlich ausreichend, wenn der KK die ärztliche Feststellung der AU bekannt gegeben wird und die Bekanntgabe dem Versicherten zuzurechnen ist, sofern er mit der Bekanntgabe an die KK einverstanden ist und dieser Verfahrensweise nicht widersprochen hat (vgl BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8, LS und S 21) .

    Zur Meldung der AU gehört dabei notwendig der Hinweis auf die ärztliche Feststellung, während es einer separaten mündlichen oder schriftlichen Erklärung des Versicherten, dass er arbeitsunfähig ist, neben der ärztlichen Feststellung gegenüber der KK nicht bedarf (so BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23) .

  • BSG, 08.08.2019 - B 3 KR 6/18 R

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Es reicht grundsätzlich aus, wenn der KK die ärztliche Feststellung der AU bekanntgegeben wird und die Bekanntgabe dem Versicherten zuzurechnen ist (vgl bereits BSG SozR 2200 § 216 Nr. 8 S 23) .
  • SG Mainz, 25.07.2016 - S 3 KR 428/15

    Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld als (konkludenter)

    Hierfür ist weder eine bestimmte Form vorgeschrieben, noch muss die Meldung durch eine bestimmte Person erfolgen (so bereits BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 - Rn. 12 bezüglich der Vorgängerregelung des § 216 Abs. 3 RVO).

    Nicht erforderlich ist ein Hinweis auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (a. A. BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 - Rn. 12).

  • SG Speyer, 27.10.2017 - S 16 KR 440/16

    Krankenversicherung - Gewährung von Krankengeld - begünstigender Verwaltungsakt

    Hierfür ist weder eine bestimmte Form vorgeschrieben, noch muss die Meldung durch eine bestimmte Person erfolgen (so bereits BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 -, Rn. 12 bezüglich der Vorgängerregelung des § 216 Abs. 3 RVO).

    Nicht erforderlich ist ein Hinweis auf die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (a.A. BSG, Urteil vom 12.11.1985 - 3 RK 35/84 -, Rn. 12).

  • SG Speyer, 13.10.2017 - S 13 KR 85/16

    Krankenversicherung - Bewilligung von Krankengeld als begünstigender

  • BSG, 04.06.2019 - B 3 KR 48/18 B

    Krankengeldrechtlicher Beginn der Meldefrist bei sich zeitlich überschneidenden

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2018 - L 5 KR 771/17

    Ruhen eines Anspruchs auf Krankengeld

  • SG Mainz, 21.03.2016 - S 3 KR 255/14

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bewilligung als (konkludenter)

  • BSG, 26.02.1992 - 3 RK 13/90

    Keine Bindung deutscher Krankenkassen an die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

  • LSG Brandenburg, 14.12.2004 - L 4 KR 19/04

    Vorliegen der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Krankengeld; Ärztliche

  • SG Speyer, 10.07.2020 - S 19 KR 580/17

    Krankenversicherung - Ruhen des Krankengeldanspruchs - kein Erfordernis einer

  • SG Dortmund, 19.10.2017 - S 49 KR 1421/16

    Voraussetzungen für die Gewährung von Krankengeld

  • LSG Bayern, 17.01.2008 - L 4 KR 77/05

    Krankenversicherung - Krankengeld - rechtzeitige Meldung der Arbeitsunfähigkeit -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - L 1 B 1150/05

    Mitwirkungspflicht des Versicherten bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2020 - L 5 KR 3488/18

    Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • SG Halle, 22.08.2018 - S 22 KR 410/17

    Krankenversicherung - Krankengeld - verspätete Meldung über Fortbestehen der

  • LSG Bayern, 18.05.2006 - L 4 KR 145/03

    Ruhen des Anspruchs auf Krankengeld mangels Meldung der Arbeitsunfähigkeit;

  • SG Düsseldorf, 25.09.1995 - S 1 KR 8/95
  • LSG Saarland, 21.01.2004 - L 2 KR 17/02

    Ruhen - Krankengeldanspruch - Obliegenheit der Meldung der Arbeitsunfähigkeit -

  • SG Hannover, 13.09.2016 - S 11 KR 188/14
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