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   BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76   

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https://dejure.org/1976,8146
BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76 (https://dejure.org/1976,8146)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1976 - 8 RU 2/76 (https://dejure.org/1976,8146)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1976 - 8 RU 2/76 (https://dejure.org/1976,8146)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Kauf eines Uhrenarmband - Geschäft gegenüber der Arbeitsstätte

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 550 Nr. 20
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76
    Dieser Senat hat mehrfach entschieden, daß eine Unterbrechung des Arbeitsweges nicht eintritt, wenn eine im Verhältnis zum Gesamtweg zeitlich und räumlich geringfügige private Verrichtung eingeschoben wird (SozR Nr. 28 zu 5 545 RVO a.F.) und der räumliche Straßenbereich des Weges von oder zur Arbeitsstätte nicht verlassen wird, wobei es nicht entscheidend ist, ob die Straßenseite gewechselt und die Fahrbahn überquert wird (BSG 20, 219, 221, 222; 22, 7, 9; Urteil vom 51. Oktober 1968 in Breithaupt-Sammlung 1969 S. 478, 479; vgl. ferner Urteil vom 9. Dezember 1964 in BG 1965, 196, 197 a.E.; Urteil vom 51. Oktober 1969 - 2 RU 311/68 - unveröffentlicht).
  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz

    Auszug aus BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76
    Nach Rückkehr in den öffentlichen Verkehrsbereich lebt der Versicherungsschutz jedoch wieder auf (vgl. dazu auch die neuerliche Entscheidung des 2. Senats vom 28. April 1976 - 2 RU 147/75 - wonach in der Regel bei eingeschobenen privatwirtschaftlichen Betätigungen bis zu 2 Stunden der Versicherungsschutz nach der Unterbrechung auflebt).
  • BSG, 31.10.1969 - 2 RU 311/68
    Auszug aus BSG, 28.10.1976 - 8 RU 2/76
    Dieser Senat hat mehrfach entschieden, daß eine Unterbrechung des Arbeitsweges nicht eintritt, wenn eine im Verhältnis zum Gesamtweg zeitlich und räumlich geringfügige private Verrichtung eingeschoben wird (SozR Nr. 28 zu 5 545 RVO a.F.) und der räumliche Straßenbereich des Weges von oder zur Arbeitsstätte nicht verlassen wird, wobei es nicht entscheidend ist, ob die Straßenseite gewechselt und die Fahrbahn überquert wird (BSG 20, 219, 221, 222; 22, 7, 9; Urteil vom 51. Oktober 1968 in Breithaupt-Sammlung 1969 S. 478, 479; vgl. ferner Urteil vom 9. Dezember 1964 in BG 1965, 196, 197 a.E.; Urteil vom 51. Oktober 1969 - 2 RU 311/68 - unveröffentlicht).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auch diese Fallgruppe betraf ursprünglich Fälle, in denen der Versicherte den geschützten Weg zu Fuß zurücklegte (SozR 2200 § 550 Nr. 20).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.11.2011 - L 3 U 7/09

    Wegeunfall - Unterbrechung des versicherten Weges zwecks Tanken - Abgrenzung

    Seine frühere Rechtsprechung, wonach der Versicherungsschutz bei Fahrbahnwechsel, egal aus welchen Gründen, nicht entfällt, solange das Straßengelände nicht verlassen werde (so BSG, Urteil vom 28. Oktober 1976, 8 RU 2/76, SozR 2200 § 550 Nr. 20) hat das BSG aufgegeben.
  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 17/80

    Weg nach oder vom Ort der Tätigkeit - Unterbrechung des Weges - Private

    Auch in den von dem Kläger in der Revisionserwiderung zitierten Urteile vom 28. Oktober 1976 (8 RU 2/76) und vom 24. Februar 1977 (8 RU 42/76) - SozR 2200 § 550 Nr. 27) hat der 8. Senat den öffentlichen Straßenbereich als die maßgebende Grenze angesehen.
  • LSG Sachsen, 26.05.1998 - L 2 U 17/98
    Ob bei geringfügigen, auf dem Arbeitsweg eingeschobenen Tätigkeiten der Versicherungsschutz erhalben bleibt, weil es sich dabei nur um eine geringfügige Unterbrechung handelt (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.1980, SozR 2200 § 550 Nr. 44 S. 107 m.w.N.), oder ob es in den fraglichen Fällen schon nicht zu einer Unterbrechung gekommen war (BSG, Urteil vom 28.10.1976, SozR 2200 § 550 Nr. 20), kann hier dahingestellt bleiben, ebenso, ob es entscheidend darauf ankommt, ob die eigenwirtschaftliche Tätigkeit als solche nur geringfügig ist (so BSG, Urteil vom 02.07.1996 - 2 RU 16/95 - SozR 3-2200 § 550 Nr. 14 für das Aufsuchen eines an der anderen Straßenseite gelegenen Kiosks).
  • LSG Hessen, 20.10.1982 - L 3 U 288/82

    Versicherungsschutz; Wege zum Prozeßbevollmächtigten; betriebliches Interesse

    Wie das BSG wiederholt entschieden hat, liegt dann kein unversicherter Abweg vor, wenn eine im Verhältnis zum Gesamtweg zeitlich und räumlich geringfügige private Verrichtung - gewissermaßen nebenher - eingeschoben wird und der räumliche Straßenbereich des Weges von oder zur Arbeitsstätte nicht verlassen wird, wobei es nicht entscheidend ist, ob die Straßenseite gewechselt oder die Fahrbahn überquert wird (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1976 - 8 RU 2/76 - in ">550%20RVO%20Nr.%2020#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 550 RVO Nr. 20 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 24.02.1977 - 8 RU 42/76
    Automaten; BSGE 20, 219: Aufsuchen eines auf der anderen Straßenseite gelegenen Kohfitürengeschäftegvom parkenden Auto aus; Urteil des erkennenden Senats vom 28. Oktober 4976, 8 RU 2/76: Kauf eines Uhrenarmbandes in einem der Arbeitsstätte gegenüberliegenden Geschäft vor Antritt des Heimweges).
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