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   BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R (1)   

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https://dejure.org/2000,5272
BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R (1) (https://dejure.org/2000,5272)
BSG, Entscheidung vom 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R (1) (https://dejure.org/2000,5272)
BSG, Entscheidung vom 30. November 2000 - B 3 KR 20/99 R (1) (https://dejure.org/2000,5272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gegenstandswertes - Billiges Ermessen - Wirtschaftliches Interesse - Landesverbände der Krankenkasen - Abschluß eines Versorgungsvertrages - Einrichtung der gemeindenahen Psychiatrie - Staatliche Förderungsmittel - Angestrebter wirtschaftlicher Erfolg

  • Judicialis

    BRAGO § 116 Abs 2; ; GKG § 13; ; SGB V § 109

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2001, 280
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 07.04.2000 - B 6 KA 61/99 B

    Gegenstandswertfestsetzung im vertragsärztlichen oder vertragszahnärztlichen

    Auszug aus BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Der erkennende Senat geht mit dem für vertragsärztliche Zulassungsverfahren zuständigen 6. Senat des Bundessozialgerichts davon aus, daß für die Ermittlung des Gegenstandswertes von dem Gesamtbetrag der Überschüsse, die in den nächsten fünf Jahren hätten erzielt werden können, auszugehen ist (vgl Beschlüsse vom 28.1.2000, B 6 KA 22/99 R und 7. April 2000, B 6 KA 61/99 B).
  • BSG, 28.01.2000 - B 6 KA 22/99 R

    Gegenstandswert - Erstzulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als praktischer

    Auszug aus BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
    Der erkennende Senat geht mit dem für vertragsärztliche Zulassungsverfahren zuständigen 6. Senat des Bundessozialgerichts davon aus, daß für die Ermittlung des Gegenstandswertes von dem Gesamtbetrag der Überschüsse, die in den nächsten fünf Jahren hätten erzielt werden können, auszugehen ist (vgl Beschlüsse vom 28.1.2000, B 6 KA 22/99 R und 7. April 2000, B 6 KA 61/99 B).
  • BSG, 14.11.1977 - 6 BKa 7/76

    Kassenarztrecht - Gebühren der Rechtsanwälte - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 30.11.2000 - B 3 KR 20/99 R
    In Anlehnung an § 13 des Gerichtskostengesetzes ist dabei auf die sich aus dem Antrag des Rechtsmittelführers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichts und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl dazu BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 01.09.2005 - B 6 KA 41/04 R

    Bestimmung des Streitwertes und des Gegenstandswertes im sozialgerichtlichen

    Der 3. Senat des BSG hat bisher in Verfahren, die den Zugang von Personen bzw Institutionen zur ambulanten oder stationären Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen betreffen, den Gegenstandswert ebenfalls unter Zugrundelegung eines Fünf-Jahres-Zeitraums festgesetzt (vgl zB BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; aaO Nr. 5; SozR 4-1930 § 8 Nr. 2).
  • BSG, 10.11.2005 - B 3 KR 36/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren, Streitwert, Gegenstandswert, Wertfestsetzung,

    Der erkennende 3. Senat des BSG hat sich dem angeschlossen und in Verfahren über die Zulassung von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen zur Versorgung der Versicherten der Krankenkassen den Gegenstandswert ebenfalls unter Zugrundelegung eines Fünfjahreszeitraums festgesetzt (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 und 5; BSG SozR 4-1930 § 8 Nr. 1; Beschluss vom 13. Dezember 2000 - B 3 KR 12/99 R - nicht veröffentlicht).

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahre, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).

    Dabei kann grundsätzlich auf eine Vergleichsberechnung anhand bereits bestehender Praxen und Einrichtungen gleicher Art und Größe zurückgegriffen werden, wenn die für die Überschussberechnung erforderlichen Zahlen im zu entscheidenden Fall nicht verfügbar oder nicht hinreichend aussagekräftig sind (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 und 5; BSG SozR 4-1930 § 8 Nr. 1).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 2/07 R

    Weigerung des Heimträgers an einer anlasslosen Wirtschaftlichkeitsprüfung eines

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).
  • BSG, 18.09.2008 - B 3 KS 1/08 R

    Künstlersozialversicherung - Feststellung der Abgabepflicht durch

    Geht es hingegen - wie hier - nur um einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist die für diese Zeit voraussichtlich anfallende oder bereits festgesetzte KSA-Schuld maßgebend (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4; BSG SozR 4-1920 § 52 Nr. 5).
  • BSG, 11.11.2003 - B 3 KR 8/03 B

    Bestimmung des Gegenstandswerts nach billigem Ermessen

    Soweit - wie hier - der Gegenstandswert mangels einschlägiger Wertvorschriften nach billigem Ermessen zu bestimmen ist (§ 8 Abs. 2 Satz 2 BRAGO), ist in Anlehnung an § 13 GKG auf die sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebende Bedeutung der Sache, in der Regel also auf sein wirtschaftliches Interesse an der erstrebten Entscheidung des Revisionsgerichts und deren Auswirkungen, abzustellen (vgl BSG SozR 1930 § 8 Nr. 2; BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 und 5).

    Für die vergleichbare Situation eines die Zulassung begehrenden, noch nicht in Betrieb genommenen privaten Krankenhauses (§ 109 SGB V) hat der Senat mangels hinreichenden Zahlenmaterials als Mindestgewinnerwartung einen (am durchschnittlichen Gewinn einer Vertragsarztpraxis in den ersten fünf Jahren nach der Zulassung orientierten und von der konkreten Zahl der Betten unabhängigen) pauschalen Gegenstandswert von 500.000 Euro für angemessen erachtet (BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).

  • BSG, 30.05.2006 - B 3 KR 7/06 B

    Streitwert in Streitigkeiten über die Abgabepflicht zur

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4).
  • BSG, 08.08.2013 - B 3 KR 17/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Klage eines

    Bezieht sich der Anspruch auf einen Zeitraum von weniger als drei Jahren, ist ein entsprechender Abschlag vorzunehmen (so bereits BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.09.2006 - L 1 B 50/05

    Bemessung des Streit- und Gegenstandswertes bei Rechtsstreitigkeiten über

    Denn es ist davon auszugehen, dass im Falle des Betriebes einer privaten, auf Gewinnerzielung ausgerichteten Einrichtung wie der Vorliegenden durch Ärzte diese erwarten, zumindest einen Gewinn in dieser Höhe durch die Behandlung von Patienten zu Lasten der Krankenkassen zu erwirtschaften (ähnlich BSG SozR 3-1930 § 8 Nr. 4 für den Fall, dass eine auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete Einrichtung erst noch zugelassen werden soll und Zahlenmaterial für vergleichbare, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Krankenhausunternehmen fehlen).
  • LSG Thüringen, 26.10.2004 - L 6 KR 445/04

    Streiwertfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren; Bestimmung der

    Für die vergleichbare Situation eines die Zulassung begehrenden noch nicht in Betrieb genommenen privaten Krankenhauses hat der 3. Senat des BSG mangels hinreichenden Zahlenmaterials einen - am wirtschaftlichen Erfolg in den ersten fünf Jahren nach der Zulassung orientierten - pauschalen Gegenstandswert von einer Million DM (jetzt: 500, 000,- EUR) für angemessen erachtet (vgl. BSG vom 30. November 2000 - Az.: B 3 KR 20/99 R).
  • SG Neuruppin, 26.04.2011 - S 9 KR 244/04

    Prozessstandschaft eines Bevollmächtigten der Ersatzkassen mit Abschlussbefugnis;

    In Anlehnung an den vom BSG (30. November 2000 - B 3 KR 20/99 R; 13. Dezember 2000 - B 3 KR 12/99 R; 8. Oktober 2002 - B 3 KR 63/01 R; 11.November 2003 - B 3 KR 8/03 B) in Ermangelung konkreten Zahlenmaterials und einer verlässlichen Prognose angenommenen Richtwert von 500.000,00 EUR hat die Kammer den Streitwert unter Berücksichtigung der für medizinische Rehabilitationseinrichtungen regelhaft überwiegenden Kostenträgerschaft anderer Sozialleistungsträger sowie der vergleichsweise geringen Größe der der geplanten Einrichtung auf ein Viertel dieses Wertes festgesetzt.
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