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   BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92   

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BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92 (https://dejure.org/1993,825)
BSG, Entscheidung vom 25.08.1993 - 13 RJ 59/92 (https://dejure.org/1993,825)
BSG, Entscheidung vom 25. August 1993 - 13 RJ 59/92 (https://dejure.org/1993,825)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 82
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86

    Rentenantrag eines berufsunfähigen Versicherten vor Beginn einer Maßnahme zur

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Hiernach (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145) sei "besonders qualifizierter Facharbeiter" u.a. der Versicherte, der eine Tätigkeit ausgeübt habe, zu der er sich durch Ablegung der Meisterprüfung in einem Handwerk qualifiziert habe; diese Voraussetzungen erfülle ein in der Arbeiterrentenversicherung versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbilde.

    Das BSG habe in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar einen Bäckermeister im Arbeiterverhältnis, der Lehrlinge ausbilde, der höchsten Gruppe der besonders qualifizierten Facharbeiter zugeordnet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145), es aber offengelassen, auf welche sonstigen Kriterien abzustellen sei, wenn keine Lehrlingsausbildung erfolge (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 35).

    Er hat durch die Meisterprüfung seine Fähigkeit nachgewiesen, einen Handwerksbetrieb selbständig zu führen, Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden sowie die in seinem Handwerk gebräuchlichen Arbeiten meisterhaft verrichten zu können, und er hat dargetan, daß er die notwendigen Fachkenntnisse sowie die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen, rechtlichen und berufserzieherischen Kenntnisse besitzt (s §§ 48, 49 Handwerksordnung ; vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145 m.w.N.).

    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas immer (vgl. BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).

  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Es muß dabei im einzelnen festgestellt werden, welche Anforderungen in gesundheitlicher und fachlicher Hinsicht diese berufliche Tätigkeit stellt und ob der Versicherte diesen Anforderungen nach seinem gesundheitlichen und geistigen Leistungsvermögen sowie seinem beruflichen Können und Wissen gewachsen ist (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 36, 68, 72, 98; Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - m.w.N.).

    Es darf nicht von sich aus ungeprüft berufliche Anforderungen annehmen und entscheiden, inwieweit es die ermittelten gesundheitlichen Leistungseinschränkungen dem Versicherten erlauben, diesen Anforderungen in zumutbarer Weise gerecht zu werden (vgl. Senatsurteil vom 8. Oktober 1992 - 13/5 RJ 24/90 -).

  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. z.B. Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).

    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - m.w.N.).

  • BSG, 12.09.1991 - 5 RJ 34/90

    Tarifvertragliche Einstufung bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Aber auch wenn der Kläger "nur" in die Gruppe mit dem Leitberuf des Facharbeiters einzustufen ist, ihm also Verweisungstätigkeiten sozial zuzumuten sind, die zumindest angelernten Tätigkeiten tarifvertraglich gleichgestellt sind (BSG SozR 2200 § 1246 Nrn 16, 21, 109, 147; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17), reichen die berufungsgerichtlichen Feststellungen für eine abschließende Entscheidung nicht aus.

    Zwar ist eine Tätigkeit, die in die Vergütungsgruppe VIII BAT eingestuft ist, einem Facharbeiter grundsätzlich zumutbar, weil es sich nach den für diese Vergütungsgruppe aufgestellten Tätigkeitsmerkmalen um Tätigkeiten handelt, die zumindest eine Anlernzeit von mehr als drei Monaten erfordern (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 17).

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 127/77

    Selbständiger Maurermeister - Verweisbarkeit

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Das BSG habe in seiner bisherigen Rechtsprechung zwar einen Bäckermeister im Arbeiterverhältnis, der Lehrlinge ausbilde, der höchsten Gruppe der besonders qualifizierten Facharbeiter zugeordnet (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 145), es aber offengelassen, auf welche sonstigen Kriterien abzustellen sei, wenn keine Lehrlingsausbildung erfolge (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 35).

    Das ist der Fall, wenn der Versicherte überwiegend mit Arbeiten befaßt war, welche die durch die Zusatzausbildung zum Meister vermittelten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten auf betriebswirtschaftlichem, kaufmännischem, rechtlichem und berufserzieherischem - aber auch handwerklichem - Gebiet erforderten; insoweit gelten dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Wertigkeit der Tätigkeit eines selbständigen Handwerksmeisters (vgl. dazu BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 35).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 2/68

    Ermittlung der Arbeitsmöglichkeiten - Maßgebliche Kriterien für die Beurteilung

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Allerdings steht dem ermittelnden Gericht in der Frage, wie es sich die Kenntnisse über die betreffenden Berufe beschaffen will, ein weites Ermessen zu (BSGE 30, 192, 205).
  • BSG, 31.03.1981 - 5b/5 RJ 48/79
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Diese Voraussetzungen können vorliegen, auch wenn der Versicherte keine Lehrlingsausbildung betrieben hat (vgl. etwa BSG Urteil vom 31. März 1981 - 5b/5 RJ 48/79 -).
  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Es ist also eine typisierende Arbeitsplatzbeschreibung über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen sowie den Arbeitsablauf und typische Belastungssituationen einzuholen (vgl. BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8 und SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29; Senatsurteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - m.w.N.).
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 41/91

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Kreis der Tätigkeiten

    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Es kommt auf das Gesamtbild an, wie es durch die in § 1246 Abs. 2 S. 2 RVO am Ende genannten Merkmale (Dauer und Umfang der Ausbildung sowie des bisherigen Berufs, besondere Anforderungen der bisherigen Berufstätigkeit) umschrieben wird (vgl. z.B. Senatsurteile vom 8. Oktober 1992 - 13 RJ 41/91 - und vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 -).
  • BSG, 21.02.1985 - 4 RJ 25/84
    Auszug aus BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 59/92
    Ein versicherungspflichtig beschäftigter Handwerksmeister, der Lehrlinge ausbildet, erfüllt nach der Rechtsprechung des BSG die Voraussetzungen für die Einstufung in die höchste Gruppe des Mehrstufenschemas immer (vgl. BSG Urteile vom 21. Februar 1985 - 4 RJ 25/84 - und vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 145).
  • BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche

  • BSG, 28.01.1977 - 5 RJ 10/76

    Berufsunfähigkeit - Selbständiger Handwerksmeister - Verweisbarkeit - Gemeinsamer

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Die Angabe einzelner Arbeitsvorgänge oder Tätigkeitsmerkmale war hingegen nicht ausreichend (BSG Urteil vom 25.8.1993 - 13 RJ 59/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34 - juris RdNr 22; BSG Urteil vom 27.3.2007 - B 13 R 63/06 R - juris RdNr 30) .
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 78/09 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

    Die Angabe einzelner Arbeitsvorgänge oder Tätigkeitsmerkmale war hingegen nicht ausreichend (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34 S 130 f mwN; Senatsurteil vom 27.3.2007 - B 13 R 63/06 R - Juris RdNr 30).
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Die Angabe einzelner Arbeitsvorgänge oder Tätigkeitsmerkmale genügte nicht (BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 34 S 130 f mwN; BSG Urteil vom 27.3.2007 - B 13 R 63/06 R - Juris RdNr 30).
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