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   BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92   

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BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92 (https://dejure.org/1993,1075)
BSG, Entscheidung vom 24.11.1993 - 6 RKa 36/92 (https://dejure.org/1993,1075)
BSG, Entscheidung vom 24. November 1993 - 6 RKa 36/92 (https://dejure.org/1993,1075)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1994, 429
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
    Das angefochtene Urteil stützt seine Auslegung auf die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum GRG, in der es (BT-Drucks 11/2237 S. 195 zu § 106 Abs. 2) heißt, die Vorschrift schließe grundsätzlich die erstmalige Zulassung oder Ermächtigung von Ärzten, die das fünfundfünfzigste Lebensjahr vollendet haben, aus.

    In der Begründung des Regierungsentwurfes zum GRG (BT-Drucks 11/2237 S. 195 zu § 106 Abs. 2) wird die Einführung der Altersgrenze von fünfundfünfzig Jahren damit gerechtfertigt, daß einerseits der Zustrom älterer Ärzte die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung gefährde, andererseits der betroffene Personenkreis ein abgeschlossenes vollständiges Berufsleben hinter sich habe und deshalb, von Ausnahmen abgesehen, auf eine Kassenzulassung nicht mehr angewiesen sei.

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
    Insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen muß im Rahmen des Möglichen eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns gewährleistet werden (BVerfGE 84, 34, 53 ff.; 86, 28, 40 f.; BVerfG DVBl 1993, 485, 488 ff. mit Anm. Goerlich).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
    Insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen muß im Rahmen des Möglichen eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns gewährleistet werden (BVerfGE 84, 34, 53 ff.; 86, 28, 40 f.; BVerfG DVBl 1993, 485, 488 ff. mit Anm. Goerlich).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
    Insbesondere bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen muß im Rahmen des Möglichen eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Verwaltungshandelns gewährleistet werden (BVerfGE 84, 34, 53 ff.; 86, 28, 40 f.; BVerfG DVBl 1993, 485, 488 ff. mit Anm. Goerlich).
  • BSG, 14.07.1993 - 6 RKa 71/91

    Krankenhausarzt - Vertragsarzt - Funktionsnachfolge

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
    Prozessual hat der Funktionsübergang einen gesetzlichen Beteiligtenwechsel (Eintritt des Berufungsausschusses anstelle der Berufungskommission als Beklagter) bewirkt, der nicht den Beschränkungen der § 99 Abs. 1, § 168 Sozialgerichtsgesetz (SGG) unterliegt und daher auch noch im Revisionsverfahren zu beachten ist (ausführlich zu alledem: Urteil des Senats vom 14. Juli 1993 - 6 RKa 71/91 - in SozR 3-2500 § 116 Nr. 4).
  • BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 26/91

    Vertragsarzt - Zulassung - Altersgrenze

    Auszug aus BSG, 24.11.1993 - 6 RKa 36/92
    Wie der Senat in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom heutigen Tage in der Sache 6 RKa 26/91 im einzelnen dargelegt hat, stellt sich die Zulassungssperre für ältere Ärzte nach geltendem Recht als Teil eines gesetzgeberischen Gesamtkonzepts dar, mit dem der wachsenden Überversorgung mit Vertragsärzten und der daraus resultierenden finanziellen Überforderung des öffentlich-rechtlichen Krankenversicherungssystems Einhalt geboten werden soll.
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat inzwischen näher konkretisiert, wann unbillige Härten vorliegen (vgl. BSG, SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 und 4; SozR 3-5520 § 25 Nr. 3).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 22/99 R

    Erneute Zulassung eines Vertragsarztes nach Vollendung des 55. Lebensjahres nach

    Der Senat hat in seinen Urteilen vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 sowie SozR 3-2500 § 98 Nr. 3) für den ärztlichen Bereich und vom 18. Dezember 1996 (BSGE 80, 9 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4) für den zahnärztlichen Bereich im einzelnen dargelegt, daß der Ausschluß der über 55 Jahre alten Bewerber von der Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der (zahn)ärztlichen Leistungserbringer mit dem GG vereinbar ist.

    Er hat ausgesprochen, daß unter die Härteregelung vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind (BSGE 73, 223, 233 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115; BSGE 80, 9, 19 = SozR 3-2500 § 98 Nr. 4 S 18).

    Ferner kann bei Ärzten, die bereits zur kassen- bzw vertragsärztlichen Versorgung zugelassen waren, unabhängig von wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine unbillige Härte gegeben sein, wenn sie ihre kassenärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, aufgeben mußten und kürzere Zeit später, nachdem diese Umstände weggefallen sind, wieder zugelassen werden wollen (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; Urteil vom 21. Juni 1995 - 6 RKa 44/94 - = USK 95115).

    Den zuletzt genannten Aspekt hat der Senat in zwei Fällen für bedeutsam gehalten, in denen Ärzte nach einer 13- bzw 11jährigen kassenärztlichen Tätigkeit auf ihre Zulassung verzichtet und dafür zumindest auch gesundheitliche Gründe angeführt hatten, und deshalb jeweils den Rechtsstreit zur weiteren Sachaufklärung ua hinsichtlich der für den Zulassungsverzicht maßgeblichen Erwägungen zurückverwiesen (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; USK 95115).

  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 44/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorliegen

    Die genannten Vorschriften begegnen nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl hierzu im einzelnen: BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).

    Der Senat hat in diesem Zusammenhang auch klargestellt, daß sich die Regelung des § 25 Ärzte-ZV nicht nur auf die erstmalige Zulassung zur kassenärztlichen Versorgung nach Vollendung des 55. Lebensjahres bezieht, sondern auch Fälle der Wiederzulassung nach diesem Zeitpunkt erfaßt (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).

    Der Senat hat demgegenüber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem mit ihr verfolgten Zweck geschlossen, daß unter die Härteregelung des § 25 Satz 2 Ärzte-ZV vor allem solche Ärzte fallen, die aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen sind (BSGE 73, 223, 233 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6).

    Er hat weiter entschieden, daß ferner bei Ärzten, die bereits zur kassenärztlichen Versorgung zugelassen waren, unabhängig von wirtschaftlichen Gesichtspunkten eine unbillige Härte gegeben sein kann, wenn sie ihre kassenärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden persönlichen Gründen, aufgeben mußten und kürzere Zeit später, nachdem diese Umstände weggefallen sind, wieder zugelassen werden wollen (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6).

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 32/00 R

    Krankenversicherung - Zuzahlung - stationäre Krankenhaus- oder

    Eine über den Bereich bloßer Auslegung hinausgehende Einengung des durch den Wortsinn festgelegten Anwendungsbereichs der Vorschrift im Sinne einer teleologischen Reduktion käme nur in Betracht, wenn sich auf Grund anderer Erkenntnisquellen wie der Entstehungsgeschichte und der späteren Gesetzesentwicklung oder dem Zweck und der Systematik der Zuzahlungsregelung zweifelsfrei eine vom unmissverständlichen Wortsinn abweichende Regelungsabsicht des Gesetzgebers ergäbe und damit feststünde, dass die Formulierung im Gesetzestext versehentlich zu weit gefasst worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 4; zum umgekehrten Fall der Ausweitung einer irrtümlich zu eng gefassten Regelung: BSGE 83, 7, 12 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 8 S 42).
  • BSG, 18.12.1996 - 6 RKa 73/96

    Ausschluß über 55 Jahre alter Zahnärzte von der Zulassung zur

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 24. November 1993 (BSGE 73, 223 = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1; vgl auch das weitere Urteil vom 24. November 1993 in SozR 3-2500 § 98 Nr. 3) im einzelnen dargelegt, daß jedenfalls im Bereich der ärztlichen Versorgung ein Ausschluß der über 55 Jahre alten Bewerber von der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit als eine von mehreren Maßnahmen zur Begrenzung der Zahl der Leistungserbringer mit dem GG vereinbar ist (zustimmend Manssen, ZfSH/SGb 1994, 1, 16 f; Hess, NZS 1994, 97, 102; Wollenschläger/Becker, Thüringische Verwaltungsbl 1994, 242, 244 f).

    Daraus hat der Senat in Übereinstimmung mit dem 14a-Senat des BSG den Schluß gezogen, daß sich grundsätzlich nur solche (Zahn-)Ärzte auf die Härtebestimmung berufen können, die aus wirtschaftlichen Gründen auf die Berufsausübung als Vertrags(zahn-)arzt zwingend angewiesen sind (BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97

    Feststellungsinteresse, Verweis auf eine andere Rechtsschutzform und Zumutbarkeit

    Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - und - 6 RKa 36/92 - eingehend dargelegt, daß die Regelungen über den Ausschluß einer Zulassung von Ärzten, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, Teil eines gesetzgeberischen Konzepts zur Begrenzung des weiteren Anstiegs der Zahl der Vertragsärzte und mittelbar zur Begrenzung der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für die ambulante ärztliche Versorgung ist.

    - Altergrenze von 55 Jahren gem. § 98 Abs. 2 Nr. 12 SGB V (Urteile des BSG vom 24.11.1993 - 6 RKa 26/91 - und - 6 RKa 36/92 - sowie vom 18.12.1996 - 6 RKa 73/96 -).

  • BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 9/03 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - erstmalige Zulassung -

    Zur Auslegung dieser Bestimmung hat der Senat unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesundheitsstrukturgesetzes ausgeführt (zB SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6, mit Hinweis auf BT-Drucks 11/2237 S 195 zu § 106 Abs. 2; vgl auch BT-Drucks 11/3480 S 39 zu § 106 Abs. 2), die Vorschrift gehe davon aus, dass im Regelfall in diesem Alter das Berufsleben abgeschlossen und eine Altersversorgung aufgebaut sei und der Arzt deshalb nicht mehr wirtschaftlich auf eine Kassenzulassung angewiesen sei.

    In einem solchen Fall könne, unabhängig von dem wirtschaftlichen Angewiesensein, eine Härte vorliegen, sofern er nämlich seine vertragsärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden persönlichen Gründen, habe beenden müssen (vgl BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; BSG USK 95 115 S 613).

  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2006 - L 5 KA 5158/04

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - 55-Jahre-Altersgrenze - unbillige

    Zur Auslegung dieser Bestimmung hat der 6. Senat des BSG unter Bezugnahme auf die Begründung zum Regierungsentwurf des Gesundheitsstrukturgesetzes ausgeführt (z.B. SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6, mit Hinweis auf BT-Drucks 11/2237 S 195 zu § 106 Abs. 2; vgl. auch BT-Drucks 11/3480 S 39 zu § 106 Abs. 2), die Vorschrift gehe davon aus, dass im Regelfall in diesem Alter das Berufsleben abgeschlossen und eine Altersversorgung aufgebaut sei und der Arzt deshalb nicht mehr wirtschaftlich auf eine Kassenzulassung angewiesen sei.

    In einem solchen Fall könne, unabhängig von dem wirtschaftlichen Angewiesensein, eine Härte vorliegen, sofern er nämlich seine vertragsärztliche Tätigkeit unfreiwillig, etwa wegen Krankheit oder aus anderen zwingenden persönlichen Gründen, habe beenden müssen (vgl. BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 6; BSG USK 95 115 S 613).

    Der Kläger, der bereits zur kassen- bzw. vertragsärztlichen Versorgung zugelassen war, hat seine bisherige kassenärztliche Tätigkeit nicht gezwungenermaßen, etwa wegen Krankheit oder aus anderen persönlichen Gründen, aufgegeben, so dass er kürzere Zeit später, nachdem diese Umstände weggefallen sind, wieder hätte zugelassen werden wollen (vgl. dazu BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).

  • BVerwG, 16.07.1996 - 3 B 44.96

    Arztrecht: Wiedererlangung der Approbation nach Entziehung wegen

    Über die Frage der Wiederzulassung als Vertragsarzt entscheiden die Sozialsgerichte, die auch darauf abstellen, ob der Arzt aus wirtschaftlichen Gründen weiterhin zwingend auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen ist (vgl. die Urteile des 6. Senats des Bundessozialgerichts vom 24. November 1993 - 6 RKa 26/91 - BSGE 73, 223, 233 [BSG 24.11.1993 - 6 RKa 26/91] = SozR 3-5520 § 25 Nr. 1 und - 6 RKa 36/92 - SozR 3-2500 § 98 Nr. 3).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 3/01 R

    Zuzahlung zur stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung

    Eine über den Bereich bloßer Auslegung hinausgehende Einengung des durch den Wortsinn festgelegten Anwendungsbereichs der Vorschrift im Sinne einer teleologischen Reduktion käme nur in Betracht, wenn sich auf Grund anderer Erkenntnisquellen wie der Entstehungsgeschichte und der späteren Gesetzesentwicklung oder dem Zweck und der Systematik der Zuzahlungsregelung zweifelsfrei eine vom unmissverständlichen Wortsinn abweichende Regelungsabsicht des Gesetzgebers ergäbe und damit feststünde, dass die Formulierung im Gesetzestext versehentlich zu weit gefasst worden ist (vgl BSG SozR 3-2500 § 98 Nr. 3 S 4; zum umgekehrten Fall der Ausweitung einer irrtümlich zu eng gefassten Regelung: BSGE 83, 7, 12 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 8 S 42).
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 33/99 B

    Keine Klärungsbedürftigkeit der Rechtssache durch anhängige

  • LSG Bayern, 06.02.2002 - L 12 B 243/01

    Neuerteilung einer Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten

  • LSG Bayern, 06.10.2004 - L 12 KA 41/03

    Bedarfsabhängige Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut; Nichtzulassung

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 2/01 R

    Zuzahlung zur stationären Krankenhaus- oder Rehabilitationsbehandlung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 11 KA 17/00

    Genehmigung zur Führung einer zahnärztlichen Gemeinschaftspraxis; Zulässigkeit

  • LSG Bayern, 01.08.2001 - L 12 KA 89/00
  • BVerfG, 20.12.1996 - 1 BvL 10/96

    Unzulässige gerichtliche Vorlage betreffend "Altersbegrenzung im

  • LSG Hamburg, 30.07.2007 - L 5 B 263/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Aufrechnung mit Ansprüchen des

  • BSG, 19.06.1996 - 6 BKa 25/95

    Arztgruppen - Zulassung zum Arzt - Rechtliche Schwierigkeiten - Grobe

  • SG Augsburg, 07.11.2007 - S 5 U 354/06

    Haftung des Generalunternehmers für die Erfüllung der Zahlungspflicht der

  • LSG Bayern, 26.09.2001 - L 12 KA 86/00

    Honrarverteilung auf der Grundlage eines HVM; Bildung individueller

  • LSG Schleswig-Holstein, 18.12.2002 - L 4 KA 10/02

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassungsausschluss - 55. Lebensjahr - unbillige

  • LSG Bayern, 26.11.1997 - L 12 Ka 141/96

    Bedarfsplanungs-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen;

  • SG Duisburg, 28.01.2005 - S 19 KA 20/04

    Anspruch eines Arztes auf erneute Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 8/06 B
  • SG Frankfurt/Main, 19.06.1996 - S 28 Ka 2592/94

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Arzt - Sonderbedarfsfeststellung -

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