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   BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 20/93   

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https://dejure.org/1994,2449
BSG, 24.03.1994 - 5 RJ 20/93 (https://dejure.org/1994,2449)
BSG, Entscheidung vom 24.03.1994 - 5 RJ 20/93 (https://dejure.org/1994,2449)
BSG, Entscheidung vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 (https://dejure.org/1994,2449)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1995, 38
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Es kommt daher für die Anwendung von § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI allein darauf an, ob der Kläger aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen ist, als ob er die fehlenden Beiträge noch zahlen dürfte (vgl Senatsurteile vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 und vom 15. März 1995 - 5 RJ 2/94 - nicht veröffentlicht; BSG Urteile vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - SozR 3-2600 § 240 Nr. 2 und vom 17. Februar 1998 - B 13 RJ 79/95 R - BSGE 82, 1, 10 f = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 60 S 272).

    Der erkennende Senat hat sie in seinem Urteil vom 24. März 1994 (5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 S 6) als Element des Herstellungsanspruchs auch bei der Anwendung von § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI vorausgesetzt.

    aa) Geboten war ein Hinweis auf die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Anwartschaft auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente (§§ 1246, 1247 RVO iVm Art. 2 § 6 ArVNG idF des Art. 1 Nrn 32, 33 HBegleitG - vgl Senatsurteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 S 4; BSG Urteil vom 6. Mai 1992 - 12 RK 45/91 - SozR 3-1200 § 14 Nr. 6 S 15) und die Berechtigung des Klägers, für Zeiten vom Wegfall der Zeitrente an bei Fehlen von Pflichtbeitragszeiten und anderen nach Art. 2 § 6 Abs. 2 Satz 1 ArVNG anrechenbaren Zeiten zur Abwendung eines sonst drohenden Verlustes der Anwartschaft laufend freiwillige Beiträge - unter Einhaltung der gesetzlichen Zahlungsfristen - zu entrichten.

    In diesem Sinn sind auch die Ausführungen im Urteil des Senats vom 24. März 1994 (5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 S 4) zu verstehen, wonach der Versicherungsträger die ihm während oder nach Abschluß des Rentenverfahrens obliegende Pflicht, über die Notwendigkeit der Beitragsentrichtung zur Anwartschaftserhaltung zu unterrichten, in jedem Stadium des Verwaltungsverfahrens erfüllen kann.

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 6/04 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Erfüllung der besonderen

    Dass die Aufrechterhaltung der Rentenanwartschaft durch freiwillige Beiträge vor dem hier streitigen Zeitraum infolge eines Beratungsfehlers unterblieben sein könnte, ist nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich; demzufolge sind die Voraussetzungen des § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI auch in Verbindung mit einem Herstellungsanspruch (vgl dazu Senatsurteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 - SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 sowie BSG Urteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - SozR 3-2600 § 240 Nr. 2) nicht gegeben.
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Erforderlich war ein Hinweis auf die Notwendigkeit, bei Fehlen entsprechender Pflichtbeitragszeiten und sonstiger Anwartschaftserhaltungszeiten zur Bewahrung der Chance auf eine BU/EU-Rente - hier ab 1. November 1984 - laufend freiwillige Beiträge fristgerecht zu entrichten (vgl §§ 43, 44 iVm §§ 240, 241 SGB VI bzw §§ 1246, 1247 RVO iVm Art. 2 § 6 ArVNG; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 241 Nr. 1; BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 6).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 69/92

    Jugoslawien - Sozialversicherungsabkommen - Versicherungszeiten

    Auf die Frage, ob in diesem Zusammenhang auch jugoslawische Beitragszeiten berücksichtigungsfähig wären (vgl dazu BSG SozR 3-2600 § 241 Nr. 1; Baumeister, RV 1987, 234, 236; Kunhardt, DAngVers 1984, 116, 117 f), kommt es hier nicht an, denn es liegen nach den Feststellungen des Landessozialgericht (LSG) beim Kläger Zeiten mit versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit in Jugoslawien nur bis April 1966 vor.
  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

    Auf die Frage, ob in diesem Zusammenhang auch jugoslawische Beitragszeiten berücksichtigungsfähig wären (vgl. dazu BSGE 75, 199, 211 f. = SozR 3-2200 § 1246 Nr. 48; BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S. 5; Baumeister, RV 1987, 234, 236; Kunhardt, DAngVers 1984, 116, 117 f.), kommt es hier nicht an, denn es liegen nach den Feststellungen des LSG beim Kläger Zeiten mit versicherungspflichtiger Beschäftigung oder Tätigkeit in Jugoslawien nur bis 5. Januar 1979 vor.
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 27/94

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Zeitpunkt des Eintritt

    Diese Regelung greift auch dann ein, wenn eine Beitragszahlung nur aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs zulässig ist (vgl BSG SozR 3-2600 § 240 Nr. 1 und Senatsurteil vom 16. Juni 1994 - 13 RJ 67/93 - <= SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 63/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Die Berücksichtigung von in Jugoslawien entrichteten Pflichtbeiträgen bei der Erfüllung des Belegungserfordernisses ist deshalb, soweit ersichtlich, auch unumstritten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S 5; allg auch Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 544; zweifelnd zum Deutsch-Österreichischen Sozialversicherungsabkommen: BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 8 f).
  • BSG, 03.11.1994 - 13 RJ 15/93

    Voraussetzungen für die Gewährung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit -

    Die Berücksichtigung von in Jugoslawien entrichteten Pflichtbeiträgen bei der Erfüllung des Belegungserfordernisses ist deshalb, soweit ersichtlich, auch unumstritten (vgl BSG, Urteil vom 24. März 1994 - 5 RJ 20/93 -, Umdr S 5; allg auch Schuler, Das Internationale Sozialrecht der Bundesrepublik Deutschland, 1988, S 544; zweifelnd zum Deutsch-Österreichischen Sozialversicherungsabkommen: BSG, Urteil vom 16. November 1993 - 4 RA 38/92 -, Umdr S 8 f).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.09.2003 - L 2 RJ 3190/02

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen für die Erwerbsunfähigkeitsrente

    Für die Anwendung des § 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI kommt es demnach allein darauf an, ob die Kläger zu 1 und 2 - wie sie mit ihren Hilfsanträgen beantragen - auf Grund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs so zu stellen sind, als ob sie die fehlenden Beiträge noch zahlen dürften (BSG SozR 3-2600 § 241 Nr. 1 und SozR 3-2600 § 240 Nr. 2).
  • LSG Bayern, 26.06.2002 - L 20 RJ 322/97

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Erforderliche

    Eine solche ist auch nicht gemäß §§ 240 Abs. 2 Satz 2, 241 Abs. 2 Satz 2 SGB VI entbehrlich, da diese Bestimmungen ein dem Grunde nach bestehendes Recht zur Beitragsnachentrichtung voraussetzen (BSG in SozR 3-2600 § 241 Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2010 - L 2 R 4055/09
  • LSG Bayern, 04.06.2003 - L 19 RJ 346/00

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Besondere

  • LSG Bayern, 12.03.2002 - L 5 RJ 358/01

    Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Stufentheorie

  • LSG Bayern, 25.07.2001 - L 20 RJ 541/00

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit;

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 71/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 51/95

    Vorliegen eines "Streckungstatbestandes" wegen Arbeitsunfähigkeit - Ausübung

  • LSG Bayern, 12.03.2003 - L 20 RJ 671/98

    Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit; Anspruch auf

  • LSG Bayern, 16.06.1999 - L 13 RA 54/98

    Leistung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit an einen als Vertriebener

  • BSG, 15.03.1995 - 5 RJ 22/94

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU) aus der deutschen gesetzlichen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.04.2005 - L 2 RI 228/02
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2005 - L 3 B 19/05
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