Rechtsprechung
BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsloser - Ortsabwesenheit - Beeinträchtigung der Vermittlung - Vereitelung der Vermittlung - Durchgehende Unerreichbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Heilbronn, 16.06.1989 - S 6 Ar 1842/86
- BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Papierfundstellen
- NZS 1993, 465
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (20)
- BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88
Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei …
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (…BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, dh für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (…BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).
Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, daß sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem ArbA bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des ArbA zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).
Er hätte das zuständige ArbA gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch - spätestens zum 5. Oktober 1983 davon in Kenntnis setzen müssen, daß er zukünftig unregelmäßig nicht erreichbar sein werde, denn es liegt in seinem Verantwortungsbereich, die Verfügbarkeit betreffende Änderungen von Verhältnissen dem ArbA unverzüglich mitzuteilen (vgl BSGE 66, 103, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).
- BSG, 15.05.1985 - 7 RAr 103/83
Vorschriftswidrige Besetzung der Richterbank - Revisionsverfahren - Rüge - …
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).Anders ist es nur, wenn das ArbA vor einer Abwesenheit feststellt, daß durch eine Ortsabwesenheit von bestimmter und begrenzter Dauer die Vermittlung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird (vgl §§ 3, 4 Aufenthalts-AnO; BSGE 58, 104, 107 = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39).
Deshalb ist ein Anspruch auf Alg auch dann zu verneinen, wenn das ArbA den Arbeitslosen während der Abwesenheit von der angegebenen Wohnanschrift keine Vermittlungsangebote zu unterbreiten hatte (BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36).
- BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 15/86
Student - Arbeitsvermittlung
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Dazu muß er sich der Vermittlungstätigkeit des ArbA aktuell, dh für den Tag, für den er Alg beansprucht, zur Verfügung halten, weil nur auf diese Weise eine sofortige Vermittlung in Arbeit möglich ist (BSGE 62, 166, 170 = SozR 4100 § 103 Nr. 39;… BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47).Anders ist es nur, wenn das ArbA vor einer Abwesenheit feststellt, daß durch eine Ortsabwesenheit von bestimmter und begrenzter Dauer die Vermittlung in Arbeit nicht beeinträchtigt wird (vgl §§ 3, 4 Aufenthalts-AnO;… BSGE 58, 104, 107 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39).
- BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92
Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während …
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Das bedeutet, wie das Bundessozialgericht (BSG) bereits mehrfach entschieden hat, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (…BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, daß sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem ArbA bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des ArbA zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (…BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Senatsurteil vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Die Regelungen der §§ 100, 103 AFG zur Verfügbarkeit beeinträchtigen Ehe und Familie nicht, denn diese Vorschriften regeln lediglich Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung der Sozialleistung Alg, greifen aber nicht in den Schutzbereich dieser Institutionen ein (vgl zum letzteren BVerfGE 6, 55, 76 und 386, 388 sowie 55, 114, 126 f für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherungen). - BVerfG, 04.05.1971 - 1 BvR 636/68
Spanier-Beschluß
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Träger dieses Grundrechts sind zwar auch Ausländer (…BVerwG aaO; BVerfGE 31, 58, 67; 62, 323, 329), jedoch ist im vorliegenden Fall ein Eingriff, der Ehe und Familie des Kläger schädigen, stören oder sie sonst beeinträchtigen könnte, nicht ersichtlich. - BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 55/84
Zuerkennung einer Rente - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ruhen eines …
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Eine Ermessensentscheidung, ob es nicht von der rückwirkenden Aufhebung absehen wollte, hat das ArbA dabei nicht getroffen und nicht treffen müssen; denn eine solche Entscheidung ist nur in atypischen Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X erforderlich und möglich (…vgl BSGE 59, 111, 114 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 19; SozR 1300 § 48 Nr. 22). - BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84
Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags …
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Eine Ermessensentscheidung, ob es nicht von der rückwirkenden Aufhebung absehen wollte, hat das ArbA dabei nicht getroffen und nicht treffen müssen; denn eine solche Entscheidung ist nur in atypischen Fällen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X erforderlich und möglich (vgl BSGE 59, 111, 114 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 19;… SozR 1300 § 48 Nr. 22). - BSG, 03.07.1991 - 9b RAr 2/90
Ermessenserwägungen bei rückwirkender Aufhebung des Leistungsbescheids bei …
Auszug aus BSG, 03.03.1993 - 11 RAr 43/91
Wird eine Überzahlung durch eine grobe Pflichtwidrigkeit des Begünstigten verursacht, begründet die volle Erstattungspflicht selbst bei schlechter Einkommens- und Vermögenslage keinen atypischen Fall (BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 10). - BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77
Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines …
- BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75
Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des …
- BVerwG, 17.01.1980 - 3 C 116.79
Ausübung des ärztlichen Berufs durch Ausländer - Fehlende Asylberechtigung des …
- BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 93/74
- BSG, 31.10.1978 - 4 RJ 115/77
Rentenversicherungsträger - Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - …
- BSG, 14.02.1985 - 7 BAr 27/84
Vorwerfbares Nichtwissen - Ruhen eines zuerkannten Anspruchs - Grobe …
- BSG, 28.10.1987 - 7 RAr 80/86
- BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78
Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien
- BSG, 20.10.1983 - 7 RAr 9/82
- BSG, 19.06.1979 - 7 RAr 12/78
Teilzeitarbeit - Arbeitsmarkt - Üblichkeit von Lage und Verteilung - Fingierter …
- BSG, 30.06.2016 - B 5 RE 1/15 R
Rückwirkende Aufhebung eines Verwaltungsaktes (hier: Bewilligung von Zuschüssen …
Diese müssen im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung des Verwaltungsakts verbundenen Nachteile, insbesondere der aus § 50 Abs. 1 SGB X folgenden Pflicht zur Erstattung der erbrachten Leistungen, vom Normalfall derart abweichen, dass der betroffene Leistungsempfänger deutlich schlechter dasteht, als es beim Vorliegen eines Normalfalles der einschlägigen Regelung des § 48 Abs. 1 S 2 SGB X der Fall wäre (…vgl BSGE 59, 111, 116 = SozR 1300 § 48 Nr. 19 S 40; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 51) . - BSG, 02.06.2004 - B 7 AL 58/03 R
Arbeitslosengeld - Anrechnung von Nebeneinkommen - Verlustausgleich zwischen …
Die Verfügbarkeit (§ 103 AFG) des Klägers könnte zweifelhaft sein, soweit der Kläger sich als Pilot oder Co-Pilot nicht an seinem Wohnort aufgehalten hat (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9;… SozR 4-4300 § 119 Nr. 1) oder wegen des Besuchs von Lehrgängen nicht erreichbar war (dazu nur BSG, Urteil vom 25. März 1999 - B 7 AL 14/98 R - mwN, DBlR Nr. 4521 zu § 103 AFG). - LSG Baden-Württemberg, 14.12.2005 - L 5 AL 1531/04
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Wegfall der Verfügbarkeit bei häufigen …
Auch unter Berücksichtigung des Urteils des BSG vom 3. März 1993 (Aktenzeichen 11 RAr 43/91 -) ergebe sich hier nach Auffassung des Klägers keine andere Einschätzung, denn in dem dort entschiedenen Fall sei es um einen Leistungsempfänger gegangen, der in dem seinerzeit streitgegenständlichen Zeitraum von knapp einem Jahr wenigstens zwei Fünftel aller wöchentlichen Arbeitstage ortsabwesend auf Reisen nach Jugoslawien gewesen sei.Für die Beklagte sei auch in Folge fehlender genauer Meldungen des Klägers nicht erkennbar, an welchen Tagen er überhaupt erreichbar gewesen sei (mit Hinweis auf das bereits zitierte Urteil des BSG vom 3. März 1993 - 11 RAr 43/91 -).
Das BSG hat in diesem Zusammenhang in seinem Urteil vom 3. März 1993 (Az. 11 RAr 43/91 in SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) u. a. ausgeführt, auszugehen sei vom Zweck der "Residenzpflicht": Sie soll im Interesse der Versichertengemeinschaft die sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen jederzeit sicherstellen, um dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG) Geltung zu verschaffen.
Liegen die für die Annahme einer solchen Sachlage erforderlichen Tatsachen vor, kann in derartigen Fällen von einer partiellen auf eine durchgehende Nichterreichbarkeit des Arbeitslosen geschlossen und ohne weitere Ermittlungen davon solange ausgegangen werden, bis eine andere Sachlage festgestellt wird (so insgesamt BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).
Das BSG hat in Zusammenhang in seinem Urteil vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) ausdrücklich darauf verwiesen, dass es unerheblich ist, dass der Kläger (im dortigen Verfahren) von Vorladungen und Vermittlungsangeboten des Arbeitsamtes jeweils so rechtzeitig Kenntnis erlangt hat, dass er darauf reagieren konnte.
Erreichbarkeit setzt aber, wie schon ausgeführt, voraus, dass sich der Arbeitslose während der üblichen Zeit des Posteingangs unter der dem Arbeitsamt bekannten Anschrift aufhält, weil nur dann die Fähigkeit gewährleistet ist, etwaigen Vermittlungsbemühungen des Arbeitsamtes zeitlich und örtlich sachgerecht zu entsprechen (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 mit Hinweis auf BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; Urt. des 11. Senats vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 -).
Das BSG hat hierzu in der bereits oben zitierten Entscheidung (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) u. a. auch ausdrücklich ausgeführt: Unerheblich ist schließlich, wenn der (dortige) Kläger, wie er vorträgt, jeweils während der Woche nach Jugoslawien gefahren ist, um dort eine Ausbildung abzuschließen bzw. seine Ehefrau aufzusuchen, die krank gewesen sein soll.
- BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 101/99 R
Freistellung von der Verfügbarkeit beim Arbeitslosengeldanspruch
Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (…BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9; Urteil vom 2. März 2000 - B 7 AL 8/99 R - zur Veröffentlichung vorgesehen).Zweck der "Residenzpflicht" ist es, im Interesse der Versichertengemeinschaft dem Vorrang der Vermittlung in Arbeit vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG) Geltung zu verschaffen (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).
Die Vorschriften der §§ 100, 103 AFG zur Verfügbarkeit beeinträchtigen den Schutzbereich des Art. 6 GG nicht, denn sie regeln lediglich die Anspruchsvoraussetzungen für die Bewilligung der Sozialleistung Alg, greifen aber nicht in den Schutzbereich dieser Institutionen ein (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 50; zum Schutzbereich von Art. 6 GG vgl ferner BVerfGE 6, 55, 76;… 55, 114, 126 f = SozR 2200 § 1302 Nr. 4).
Auch eine Beeinträchtigung von Art. 2 Abs. 1 GG liegt nicht vor (vgl BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 mwN).
- BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 56/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit - häufige …
Es könne auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. März 1993 (11 RAr 43/91, SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) von einer durchgehenden Nichtverfügbarkeit des Klägers ausgegangen werden.Rechtlich folge dies aus der Entscheidung des BSG vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).
Eine nur die noch streitigen Einzelzeiträume betreffende - also punktuelle - Beweislastentscheidung auf der Basis des LSG-Urteils über die Trennung der einzelnen Zeiträume scheidet jedoch aus, weil nach der Entscheidung des 11. Senats des BSG vom 3. März 1993 (SozR 3-4100 § 103 Nr. 9) richtigerweise zu prüfen ist, ob die Beklagte nicht für den gesamten Zeitraum, der von ihrer Aufhebungsentscheidung betroffen ist, eine durchgängige Nichterreichbarkeit des Klägers annehmen durfte.
- BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 33/95
Erreichbarkeit von Arbeitslosen für die Arbeitsvermittlung
Nach § 1 Satz 1 AufenthAnO muß das Arbeitsamt den Arbeitslosen während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost unter der von ihm benannten, für die Zuständigkeit des Arbeitsamtes maßgeblichen Anschrift erreichen können (…BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47;… BSGE 72, 206, 213 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).Sie sollen im Interesse der Solidargemeinschaft die sofortige Vermittelbarkeit des Arbeitslosen jederzeit sicherstellen, um den Vorrang der Arbeitsvermittlung vor der Inanspruchnahme von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG) zu gewährleisten (…BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 mwN).
Zu Unrecht bezieht sich das LSG im vorliegenden Zusammenhang auf Überlegungen, die der Senat zur Verfügbarkeit eines Arbeitslosen angestellt hat, der sich nur an einzelnen Tagen - nicht zusammenhängend - nicht an seiner Wohnanschrift aufgehalten hat (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).
- BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 25/92
Beitragsfreiheit - Student - Abschluß - Ergänzungsstudium
Durch sie würde eine Arbeitsvermittlung - wenn überhaupt - nur unwesentlich beeinträchtigt (vgl auch das Urteil des Senats vom 3. März 1993 - SozR 3-4100 § 103 Nr. 9). - BSG, 12.06.2001 - B 4 RA 26/00 R
Berücksichtigung einer wegen Urlaubs bedingten mehr als sechswöchigen …
Nach der Rechtsprechung des BSG bedeutet dies, daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (…vgl BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46).Zweck dieser "Residenzpflicht" ist es, im Interesse der BA - entsprechend den Zielen des AFG einen hohen Beschäftigungsgrad zu erreichen und zu erhalten (§ 1 AFG) - der Vermittlung in Arbeit den Vorrang einzuräumen vor der Gewährung von Leistungen wegen Arbeitslosigkeit (§ 5 AFG; vgl hierzu BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 S 46;… Urteil des 11. Senats vom 10. August 2000 - B 11 AL 101/99 R = SozR 3-4100 § 103 Nr. 23).
- BSG, 28.11.1996 - 7 RAr 56/96
Aufhebungsentscheidung gemäß § 48 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB X mit Wirkung ab 1.1.1994 …
Ob, wie das LSG und der Kläger meinen, ein sog atypischer Fall vorliegt, der die Beklagte (vor dem 1. Januar 1994) zur Ausübung von Ermessen verpflichtete (…BSGE 59, 111, 114 ff = SozR 1300 § 48 Nr. 19;… BSGE 66, 103, 108 f = SozR 4100 § 103 Nr. 47; BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9), kann dahinstehen; denn § 152 Abs. 3 AFG nF verpflichtet die Beklagte (seit dem 1. Januar 1994) im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 48 Abs. 1 Satz 2 SGB X zur Aufhebung der Leistungsbewilligung mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse ohne die Ausübung von Ermessen. - BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 45/95
Studenten - Erreichbarkeit - Arbeitslose
Soweit das LSG zu § 1 Satz 1 der Aufenthalts-AnO die Auffassung vertreten hat, hieraus sei jedenfalls nicht - wie die Beklagte meine - abzuleiten, daß der Arbeitslose zur üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost zu Hause sein müsse, steht dies im Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des BSG (…BSGE 58, 104, 106 = SozR 4100 § 103 Nr. 36;… BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47; SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 und BSGE 72, 206, 213 = SozR 3-4100 § 103a Nr. 1).Danach bedeutet die durch § 1 Satz 1 der Aufenthalts-AnO erfolgte Konkretisierung des Merkmals der "Erreichbarkeit", daß der Arbeitslose unter der von ihm angegebenen Wohnanschrift täglich zumindest während der üblichen Zeiten des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich angetroffen werden kann (BSG SozR 3-4100 § 103 Nr. 9 mwN).
An den Tagen, an denen der betreffende Arbeitslose nicht erreichbar im geschilderten Sinne ist, wird dieser Zweck verfehlt (…vgl BSGE 62, 166, 170 f = SozR 4100 § 103 Nr. 39; BSGE 66, 103, 105 = SozR 4100 § 103 Nr. 47 sowie SozR 3-4100 § 103 Nr. 9).
- LSG Bayern, 16.01.2013 - L 11 AS 583/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die …
- LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der …
- BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 42/02 R
Arbeitslosengeldanspruch - Grenzgänger - Wohnortverlegung während …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.03.2004 - L 15 AL 18/01
- BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 14/96
Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Aufnahme - Mißglückter Arbeitsversuch
- BSG, 02.09.2004 - B 7 AL 12/04 R
Arbeitslosengeldanspruch - Verfügbarkeit - Arbeitsfähigkeit - ausländerrechtliche …
- BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 14/98 R
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Erreichbarkeit - Posteingangszeit - Schüler
- LSG Hessen, 25.03.2002 - L 10 AL 198/00
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - unregelmäßige Erreichbarkeit
- LSG Hamburg, 11.12.2008 - L 5 AL 47/05
- LSG Bayern, 18.12.2008 - L 9 AL 223/05
- BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 104/95
Anwendbarkeit des § 48 SGB X wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse
- BSG, 23.04.1997 - 7 RAr 66/96
Ermessen bei der Aufhebung einer Leistungsbewilligung
- BSG, 13.11.2001 - B 11 AL 47/01 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an die Revisionsbegründung bei auf …
- LSG Bayern, 20.03.2003 - L 11 AL 116/02
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Arbeitslosenhilfebewilligung; Vorliegen grober …
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2008 - L 30 AL 1270/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Verfügbarkeit; Erreichbarkeit; unregelmäßige …
- LSG Bayern, 11.12.2003 - L 10 AL 361/01
Angaben in einem Merkblatt des Arbeitsamtes; Aufhebung der Bewilligung von …
- BSG, 27.08.2009 - B 11 AL 52/09 B
- LSG Bayern, 13.02.2009 - L 9 AL 407/03
Wegfall der Arbeitslosigkeit - fehlende Verfügbarkeit bzw Erreichbarkeit des …
- LSG Bayern, 23.09.2005 - L 8 AL 252/03
Rücknahme der Bewilligung von Arbeitslosengeld und die Erstattung von Leistungen; …
- LSG Bayern, 24.02.2006 - L 8 AL 316/05
Rechtmäßig der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und …
- LSG Bayern, 27.05.2004 - L 10 AL 268/02
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und Erstattung überzahlter …
- BSG, 26.02.1999 - B 11 AL 203/98 B
Verfügbarkeit des Arbeitslosen
- LSG Bayern, 10.05.2005 - L 10 AL 511/04
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) wegen Eintritts einer …
- LSG Bayern, 24.02.2005 - L 10 AL 2/03
Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Änderung der …
- LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 338/01
Aufhebung der Arbeitslosengeld-Bewilligung; Grob fahrlässige Verletzung der …
- LSG Bayern, 01.08.2002 - L 9 AL 149/00
Bewilligung von Arbeitslosengeld durch das Arbeitsamt; Teilnahme an einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1999 - L 1 AL 5/98
Arbeitslosenversicherung
- BSG, 23.07.1996 - 7 RAr 112/95
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld - Anspruchsvoraussetzungen für den …
- LSG Bayern, 11.06.2002 - L 11 AL 335/01
Aufhebung der Arbeitslosengeld-Bewilligung; Verletzung der Mitwirkungspflicht; …
- LSG Bayern, 19.03.2002 - L 10 AL 315/01
Rücknahme eines Arbeitslosenhilfebescheides bei Inanspruchnahme verschiedener …
- LSG Bayern, 12.10.2001 - L 8 AL 220/96
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld; Erstattung von bereits gezahlten …
- LSG Bayern, 20.04.2001 - L 8 AL 50/00
- LSG Bayern, 19.02.2004 - L 10 AL 110/02
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld und der …
- LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 337/01
Aufhebung der Arbeitslosengeld-Bewilligung; Grob fahrlässige Verletzung der …
- LSG Hessen, 16.10.1996 - L 6 Ar 634/95
Arbeitslosengeld - Rücknahme - rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt - …
- BSG, 27.09.2010 - B 11 AL 50/10 B
- SG Osnabrück, 13.07.2005 - S 4 AL 610/01
- BSG, 12.09.1996 - 7 RAr 54/95
- LSG Bayern, 21.05.2003 - L 10 AL 209/02
Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit, der Aufhebung der Bewilligung von …
- LSG Sachsen, 28.08.1997 - L 3 Al 2/94
Aufhebung von Arbeitslosenhilfe wegen mangelnder Verfügbarkeit; Aufhebung eines …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.10.2005 - L 7 B 83/05
- LSG Bayern, 27.11.2003 - L 10 AL 399/01
Rechtmäßigkeit der Aufhebung bewilligter und Rückforderung überzahlter Leistungen …
- LSG Bayern, 01.03.2001 - L 10 AL 235/99
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 11 AL 72/08
- SG Stade, 13.05.2008 - S 6 AL 93/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2003 - L 7 AL 163/00