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   BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R   

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BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R (https://dejure.org/2003,3558)
BSG, Entscheidung vom 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R (https://dejure.org/2003,3558)
BSG, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 24/03 R (https://dejure.org/2003,3558)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Verweisungstätigkeit - Pförtner an einer Nebenpforte - Einschätzung der quantitativen und qualitativen Leistungsfähigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - Gutachten - Gesamtwürdigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit; Leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes; Mehrstufenschema des Bundessozialgerichts (BSG); Schnelles Erfassen und Reagieren auf kritische Sachlagen; Aktuelle und genaue ...

  • Judicialis

    SGB VI aF § 43; ; SGB VI aF § 44; ; SGB VI nF § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtwürdigung der Leistungsfähigkeit bei Gutachten verschiedener medizinischer Fachrichtungen zur Feststellung von Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit: Summierung von Einschränkungen aus verschiedenen Fachrichtungen

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Abgleich von Leistungsprofil und Anforderungsprofil bei Verweisung auf eine bestimmte Tätigkeit und nochmals zur Zusammenarbeit von Richtern und Gutachtern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 481 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    angehört (vgl eingehend dazu BSG Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45 mwN).

    Aus der eingeschränkten Verweisbarkeit folgt, dass mindestens eine zumutbar in Betracht kommende Tätigkeit konkret zu bezeichnen ist (vgl mwN BSG Urteil vom 29. März 1994 - 13 RJ 35/93 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 45).

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 34/97 R

    Berufsunfähigkeit - Hausmeister - Facharbeiter - Verweisungstätigkeit - oberer

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl BSG Urteile vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 9/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 158, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61 mwN).

    Entsprechend diesem Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) mit Unterscheidung in einen oberen und unteren Bereich und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl zB BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61, jeweils mwN).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/96

    Bedeutung der Umstellungsfähigkeit und der tariflichen Eingruppierung bei der

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Darunter ist im Allgemeinen diejenige der Versicherungspflicht unterliegende Tätigkeit zu verstehen, die zuletzt auf Dauer, dh mit dem Ziel verrichtet wurde, sie bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit oder bis zum Erreichen der Altersgrenze auszuüben; in der Regel ist das die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls wenn sie die qualitativ höchste ist (vgl BSG Urteile vom 22. März 1988 - 8/5a RKn 9/86 - SozR 2200 § 1246 Nr. 158, vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61 mwN).

    Entsprechend diesem Mehrstufenschema werden die Arbeiterberufe durch Gruppen mit den Leitberufen des Vorarbeiters mit Vorgesetztenfunktion bzw des besonders hoch qualifizierten Facharbeiters, des Facharbeiters (anerkannter Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungszeit von mehr als zwei Jahren), des angelernten Arbeiters (sonstiger Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von drei Monaten bis zu zwei Jahren) mit Unterscheidung in einen oberen und unteren Bereich und des ungelernten Arbeiters charakterisiert (vgl zB BSG Urteile vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/96 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 55 und vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 34/97 R - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 61, jeweils mwN).

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 23/00 R

    Berufsunfähigkeit - Verfahrensmangel - Verletzung der Sachaufklärungspflicht -

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Weiter weiche das Urteil des LSG vom Urteil des BSG vom 5. April 2001 - B 13 RJ 23/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 25 (zur Berufsbezeichnung Pförtner als "Sammelbegriff") ab.

    Im Gegensatz zur Auffassung des Klägers weicht es damit nicht von der Entscheidung des BSG vom 5. April 2001 (B 13 RJ 23/00 R - SozR 3-2600 § 43 Nr. 25) ab, denn das LSG verwendet hinsichtlich der benannten Verweisungstätigkeit nicht die Berufsbezeichnung "Pförtner" als Sammelbegriff, sondern die spezielle Berufsbezeichnung eines "Pförtners an einer Nebenpforte" mit einer spezifischen Tätigkeitsbeschreibung.

  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Er verweise auf die eine ähnliche Fallkonstellation betreffende Entscheidung des BSG vom 4. November 1998 (B 13 RJ 27/98 R - SGb 1999, 75, Volltext veröffentlicht in JURIS).

    Auch wenn der Kläger in seiner Revisionsbegründung einräumt, dass die Verweisungstätigkeit eines "Pförtners an einer Nebenpforte" erstmals, jedoch nur beispielhaft, im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 20. November 2001 erörtert wurde - das Protokoll enthält insoweit keinerlei Feststellungen -, kann ihm nicht der Vorwurf gemacht werden, er habe die prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehört zu verschaffen, zB indem ein Vertagungsantrag gestellt wird, nicht ausgeschöpft (BSG Urteile vom 23. Mai 1958 - 7 RAr 46/57 - BSGE 7, 209; und mwN vom 4. November 1998 - B 13 RJ 27/98 R - SGb 1999, 75 , veröffentlicht in JURIS).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 35/95

    Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Entscheidend ist, dass das LSG nach den Darlegungen im Urteil hinsichtlich des Anforderungsprofils eines "Pförtners an der Nebenpforte" keine weiteren Erkenntnisse als die angeblichen Feststellungen im Urteil des BSG vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 35/95 - hatte und sich allein auf diese Feststellungen gestützt hat.

    Keinesfalls konnte das LSG unter Berufung auf das Urteil des BSG vom 22. Oktober 1996 (13 RJ 35/95, veröffentlicht in JURIS) davon ausgehen, es sei allgemeinkundig, bei der Tätigkeit eines "Pförtners an einer Nebenpforte" gehe es "insbesondere darum, bekannte Fahrzeuge der Firma bzw Mitarbeiter passieren zu lassen" und diese Tätigkeitsbeschreibung entspreche der Realität.

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (stellvertretend das Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 33 und Senatsurteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden Fragenkomplexe, die auch nach Auffassung des LSG entscheidungserheblich waren, jedoch mangels ausreichender bzw fehlerhafter Tatsachenfeststellungen des LSG nach dem derzeitigen Ermittlungsstand weiterer Aufklärung bedürfen: .
  • BSG, 09.04.2003 - B 5 RJ 36/02 R

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Benennung von Verweisungstätigkeiten - Verwertbarkeit

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Der Kläger rügt zu Recht eine Verletzung der Pflicht des LSG, den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären (§ 103 SGG), wenn er bemängelt, dass eine Gesamteinschätzung seines positiven wie negativen Leistungsprofils durch einen Sachverständigen, der hierfür die alleinige fachliche Verantwortung zu übernehmen hat, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aller vier gehörten Fachdisziplinen (Urologie, Orthopädie, Neurologie und Psychiatrie) bisher nicht erfolgt ist (dazu Senatsurteil vom 9. April 2003 - B 5 RJ 36/02 R - veröffentlicht in JURIS).
  • BSG, 17.06.1993 - 13 RJ 33/92

    Berufsunfähigkeit - Begutachtung - Leistungsvermögen

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Nach der Rechtsprechung des BSG (stellvertretend das Urteil vom 17. Juni 1993 - 13 RJ 33/92 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 33 und Senatsurteil vom 14. September 1995 - 5 RJ 50/94 - SozR 3-2200 § 1246 Nr. 50) handelt es sich im Wesentlichen um die folgenden Fragenkomplexe, die auch nach Auffassung des LSG entscheidungserheblich waren, jedoch mangels ausreichender bzw fehlerhafter Tatsachenfeststellungen des LSG nach dem derzeitigen Ermittlungsstand weiterer Aufklärung bedürfen: .
  • BSG, 10.12.1987 - 9a RV 36/85

    Sachverständige - Abschließende Beweiswürdigung - Kenntnis aus Vorprozeß - Gründe

    Auszug aus BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 24/03 R
    Aber ohne eine solche Gesamtbeurteilung durch einen Sachverständigen, der hierfür die uneingeschränkte Verantwortung übernimmt, werden unter Verletzung des § 103 SGG die Grenzen der freien richterlichen Beweiswürdigung (§ 128 Abs. 1 SGG) überschritten (vgl BSG Urteil vom 10. Dezember 1987 - 9a RV 36/85 - SozR 1500 § 128 Nr. 31 mwN).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 9/86

    Bisheriger Beruf - Qualifikationswechsel - Berufstätigkeit

  • BSG, 30.03.1977 - 5 RJ 98/76

    Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Mehrstufenschema zur Einstufung des

  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

  • BSG, 10.07.2002 - B 13 RJ 101/02 B

    Anwendung der Rechtsprechung des BSG bei der Reform der Renten wegen verminderter

  • BSG, 23.05.1958 - 7 RAr 46/57

    Anspruch auf Kurzarbeiterunterstützung - Zulässigkeit einer Sprungrevision -

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Ebenfalls ohne Bedeutung ist der Hinweis der Revision darauf, dass der 5. Senat des BSG (SozR 4-1500 § 128 Nr. 3) die Methode für die Beurteilung der Erwerbsminderung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt habe.
  • BSG, 05.02.2015 - B 13 R 372/14 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Beweisantrag im Rahmen eines

    Die Klägerin trägt vor, das LSG weiche von der Entscheidung des BSG vom 10.12.2003 (B 5 RJ 24/03 R - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3) ab.

    Eine Pflicht des Tatsachengerichts, bei der Einholung mehrerer Gutachten von Seiten verschiedener medizinischer Fachrichtungen immer einen - in der Regel den letzten - Sachverständigen zusätzlich mit der Gesamtbeurteilung aller bereits vorliegenden Gutachtensergebnisse zu beauftragen, besteht nämlich allenfalls dann, wenn sich die aus der Sicht der Fachgebiete jeweils festgestellten Defizite überschneiden und ggf potenzieren (BSG aaO - SozR 4-1500 § 128 Nr. 3 RdNr 22; BSG Beschluss vom 12.2.2009 - B 5 R 48/08 B - Juris RdNr 9; Senatsbeschluss vom 5.9.2013 - B 13 R 203/13 B - Juris RdNr 12).

  • BSG, 17.02.2005 - B 13 RJ 31/04 R

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Rente wegen Erwerbsminderung - Rechtsänderung -

    Entsprechend hat auch der 5. Senat des BSG bereits mehrfach zu den neuen Renten nach § 43 SGB VI nF ausgesprochen, dass hierüber im sozialgerichtlichen Verfahren (nur) dann zu entscheiden ist, wenn dem Kläger nicht aufgrund seines noch nach altem Recht gestellten Antrags bereits Rente wegen BU/EU zusteht; irgendwelche zusätzlichen Voraussetzungen (zB Erteilung eines neuen Bescheids) hat er insoweit nicht aufgestellt (vgl Urteile vom 9. April 2003 - B 5 RJ 34/02 R und B 5 RJ 38/02 R - sowie vom 10. Dezember 2003 - B 5 RJ 24/03 R; entsprechend auch der erkennende Senat vgl Urteile vom 14. August 2003 - B 13 RJ 4/03 R - und vom 19. Mai 2004 - B 13 RJ 4/04 R).
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