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   BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R   

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BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R (https://dejure.org/2003,1355)
BSG, Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R (https://dejure.org/2003,1355)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R (https://dejure.org/2003,1355)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruchs - Sperrzeit - Ablehnung des Arbeitsangebots - Inhalt des Bewerbungsschreibens - Nichtbewerbung

  • aufrecht.de

    Sperrzeit und Inhalt von Bewerbungsschreiben

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit - Sperrzeit aufgrund Nichtannahme einer angebotenen Beschäftigung - Vereitelung einer angebotenen Arbeitsstelle - Gleichstellung eines negativen Bewerbungsschreibens mit einer unterbliebenen Bewerbung - Obliegenheitsverletzung ...

  • Judicialis

    AFG § 119 Abs 1 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFG § 119 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; SGB III § 144 Abs. 1
    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen Ablehnung des Arbeitsangebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 606
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R
    Ob der Sperrzeittatbestand des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG schon deshalb nicht vorliegt, weil kein kausaler Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Arbeitslosen und der Verlängerung der Dauer der Arbeitslosigkeit gegeben ist (so wohl die bisherige Rechtsprechung des BSG, vgl hierzu BSGE 49, 197, 200 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 RdNr 319 f; Henke in Hennig, SGB III, Stand August 2003, § 144 SGB III RdNr 206 ff; Winkler in Gagel, SGB III, Stand März 2001, RdNr 153 zu § 144 SGB III; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, K § 144 RdNr 118 ff, Stand VI/03), kann offen bleiben.

    In diesem Fall ist dann ein weiterer "hypothetischer" Nachweis, dass der Arbeitgeber den Kläger auch eingestellt hätte, wenn der Brief bei ihm eingegangen wäre, nicht erforderlich (vgl BSGE 49, 197, 200 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; Voelzke in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, RdNr 320; Valgolio in Hauck/Noftz, K § 144 RdNr 120, Stand VI/03; kritisch hierzu Winkler in Gagel, RdNr 154 zu § 144 SGB III).

  • BSG, 26.03.1998 - B 11 AL 49/97 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - wichtiger Grund - Vermeidung von Arbeitslosigkeit

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R
    Dies lässt sich allenfalls mit der Überlegung rechtfertigen, dass den Arbeitslosen die Obliegenheit trifft, jede zumutbare Maßnahme zu ergreifen, um die Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu beenden (grundlegend BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 14; kritisch hierzu Eicher in Spellbrink/Eicher, Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 1 RdNr 39).
  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 4/02 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Zuzug zum

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R
    Der Senat lässt offen, ob diesem Gedanken beizutreten ist (vgl zu den Obliegenheitsverletzungen im Sperrzeitenrecht zuletzt auch das Urteil des Senats vom 27. Mai 2003 - B 7 AL 4/02 R -, SozR 4-4300 § 144 Nr. 3 mwN).
  • BSG, 09.11.1995 - 11 RAr 27/95

    Eintritt einer Sperrzeit bei tariflich grundsätzlich nicht kündbaren

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R
    Insofern handelt es sich nicht um die Feststellung des tatsächlichen Inhalts einer Willenserklärung (vgl hierzu BSGE 77, 48 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; Urteil des Senats vom 4. September 2001 - B 7 AL 64/00 R - DBlR Nr. 4724 zu § 128 AFG), sondern um die Rechtsfrage, inwieweit in dem Schreiben des Klägers ein Vereiteln iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG zu sehen ist.
  • BSG, 04.09.2001 - B 7 AL 64/00 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Befreiungstatbestand -

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R
    Insofern handelt es sich nicht um die Feststellung des tatsächlichen Inhalts einer Willenserklärung (vgl hierzu BSGE 77, 48 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 9; Urteil des Senats vom 4. September 2001 - B 7 AL 64/00 R - DBlR Nr. 4724 zu § 128 AFG), sondern um die Rechtsfrage, inwieweit in dem Schreiben des Klägers ein Vereiteln iS des § 119 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG zu sehen ist.
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

    Auszug aus BSG, 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R
    Diese Ablehnung kann sowohl gegenüber dem Arbeitsamt als auch gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden, und zwar ausdrücklich oder konkludent (vgl hierzu BSG, Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 -, DBlR Nr. 2530 zu § 119 AFG).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 14/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Arbeitsangebots - Inhalt und Form

    Darüber hinaus sei das LSG von den Kriterien des Bundessozialgerichts (BSG) zur Bewertung eines Bewerbungsschreibens als Nichtbewerbung (Urteil des Senats vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R) abgewichen, indem es darauf abstelle, dass sich ein Arbeitnehmer innerhalb eines Bewerbungsverfahrens so zu verhalten habe, wie es ein Arbeitgeber üblicherweise bei einem an der Arbeitsaufnahme interessierten Arbeitnehmer erwarten könne und am Beginn der Bewerbung die Aufzählung besonders nachteiliger Umstände nicht gerechtfertigt sei, solange der Arbeitgeber nicht danach gefragt habe.

    Die Nichtannahme einer (ordnungsgemäß) angebotenen Beschäftigung kann einerseits durch Ablehnung, die angebotene Beschäftigung einzugehen, gegenüber dem ArbA (jetzt: Agentur für Arbeit) oder auch gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden, und zwar ausdrücklich oder konkludent (BSG, Urteil vom 20. März 1980 - 7 RAr 4/79 -, DBlR Nr. 2530 zu § 119 AFG; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 8; BSGE 93, 105, 106 = SozR 4-4300 § 144 Nr. 8; Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 306; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 12 RdNr 312).

    Nach den vom Senat bislang schon aufgestellten Kriterien (SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 9 ff = SGb 2004, 372 mit Anm Marschner; kritisch hierzu Wenner, SozSich 2004, 68 ff; Hoehl, juris PR-SozR 9/2004 Anm 2; zustimmend BSG, Beschluss vom 27. April 2004 - B 11 AL 43/04 B - Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, Stand März 2006, § 144 RdNr 311; Marschner in GK-SGB III, Stand März 2005, § 144 RdNr 89; Winkler in Gagel, SGB III, Stand Januar 2005, § 144 RdNr 141; Niesel, SGB III, 3. Aufl 2005, § 144 RdNr 57), ist das Bewerbungsschreiben des Klägers einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.

    Vor dem Hintergrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Informationsrecht des Arbeitgebers ist der Arbeitslose allerdings nicht gehalten, ausschließlich positive Gesichtspunkte zu erwähnen und sich so in einem überzogen positiven Licht darzustellen, zumal, wenn er Gefahr laufen würde, eine derartige Selbstdarstellung in einem anschließenden Gespräch nicht durchhalten zu können (BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 10).

    Kommt ein Bewerbungsschreiben, das als Nichtbewerbung zu bewerten wäre, beim Arbeitgeber allerdings nicht an, so ist in diesem Ausnahmefall auf den Tag der Absendung des Bewerbungsschreibens abzustellen (vgl zu dieser Fallgestaltung BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06

    Absenkung der Regelleistung; Negativbewerbung

    Denn schon allein wegen des Inhaltes dieses Schreibens würde jeder Arbeitgeber den Kläger aus der Auswahl für die Arbeitsstelle ausscheiden (Verweis auf BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R = SozR 4-4100 § 119 Nr. 3).

    Er trägt zur Begründung vor: Das SG sei von den Entscheidungen des BSG vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R - und 5. September 2006 - B 7a AL 14/05 R - veröffentlicht in juris) abgewichen.

    Das BSG habe in dem von ihm entschiedenen Fall (- B 7 AL 106/02 R -), in dem der dortige Kläger wesentlich deutlicher habe werden lassen, dass er nicht über die nötige Qualifikation bzw. Berufserfahrung verfüge, deutlich gemacht, dass dies dennoch nicht als so genannte Negativbewerbung anzusehen sei und damit auch kein Arbeitsplatzangebot vereitelt worden sei.

    Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Inhalt oder die Form des Bewerbungsschreibens so abschreckend oder widersprüchlich sind, dass der Bewerber schon allein wegen des Schreibens aus der Auswahl für den Arbeitgeber ausscheidet (vgl. BSG aaO; BSG, Urteil vom 9. Dezember 2003 - B 7 AL 106/02 R = SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 m.w.N.).

  • BSG, 14.07.2004 - B 11 AL 67/03 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Versäumung des Rückrufs beim

    Eine Arbeitsablehnung iS des § 144 Abs. 1 Nr. 2 SGB III kann sowohl gegenüber dem Arbeitsamt als auch gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck gebracht werden, und zwar auch durch schlüssiges Verhalten (BSG 20. März 1980, 7 RAr 4/79, DBlR Nr. 2530 zu § 119 AFG; BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 8).

    Dies bedeutet allerdings nicht, dass das Arbeitsamt einen Kausalitätsnachweis dahingehend führen müsste, der Arbeitgeber hätte den Arbeitslosen bei Erfüllung des von ihm geforderten Verhaltens auch tatsächlich eingestellt; ausreichend ist grundsätzlich, dass der Arbeitslose nach seinen Vorkenntnissen für die angebotene Arbeit in Betracht kommt (vgl BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 9; Voelzke in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, § 12 RdNr 320).

  • LSG Bayern, 11.03.2004 - L 9 AL 321/01

    Aufhebung der Leistungsbewilligung wegen Eintritts einer zwölfwöchigen Sperrzeit;

    Denn die Darstellung am Ende seines Bewerbungsschreibens geht deutlich über die unbefangene Äußerung berechtigter Wünsche eines arbeitslosen Stellenbewerbers hinaus und kann mit der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Informationsrecht des Arbeitgebers sowie der damit korrespondierenden Obliegenheit eines Stellenbewerbers nicht in Einklang gebracht werden, vgl. BSG, Urteil vom 09.12.2003, B 7 AL 106/02 R Seite 3 oben.

    Die schriftlichen Äußerungen des Klägers, die dieser selbst nachträglich als ungeschickt bezeichnet hat, waren zur Überzeugung des Senats ihrem objektiven Inhalt nach ohne erkennbaren Anlass abschreckend , so dass den nach Aktenlage durchgeführten Ermittlungen des Arbeitsvermittlers zufolge der Stellenanbieter unter diesen Umständen nachvollziehbar nicht mehr bereit war, der Bewerbung des Klägers näher zu treten, sondern der Kläger bereits wegen des Schreibens aus der Auswahl für den Arbeitgeber ausscheiden musste, vgl. Kasseler Handbuch zum AFG, § 12 Rdnrn.309, 319, BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3.

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2012 - L 7 AS 4298/11

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholte Verletzung von Pflichten aus der

    Darüber hinaus sind die vorgelegten Bewerbungen vom 9. August 2010 nach ihrem Inhalt so abschreckend, dass sie von vornherein darauf zielen, nicht als ernsthafter Bewerber in Betracht gezogen zu werden (vgl. BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 und SozR 4-4300 § 144 Nr. 15 ).
  • LSG Bayern, 13.03.2008 - L 9 AL 353/03

    Rechtmäßigkeit des Eintritts einer Sperrzeit von zwölf Wochen und der damit

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 09.12.2003 - B 7 AL 106/02 R - ausdrücklich offen gelassen, ob diesem Gedanken beizutreten ist.

    (BSG Urteil vom 09.12.2003 a.a.O.).

  • LSG Bayern, 11.05.2006 - L 9 AL 1/02

    Anforderungen an den Eintritt der Sperrzeit wegen Arbeitsablehnung auf Grund des

    Seine Bewerbungsschreiben sind aber nach den vom Bundessozialgericht aufgestellten Grundsätzen zu den Anforderungen an ein Bewerbungsschreiben (vgl. Urteil vom 09.12.2003, B 7 AL 106/02 R, bestätigt durch Beschluss vom 27.04.2004, B 11 AL 43/04 B) einer Nichtbewerbung gleichzustellen.

    Insoweit liegt dem vorliegenden Fall ein anderer Sachverhalt zugrunde als der Entscheidung des BSG vom 09.12.2003 (a.a.O.), in welcher das BSG die dort zu beurteilende Bewerbung als ausreichend betrachtet hatte.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2007 - L 11 AL 11/06
    Nach den vom Bundessozialgericht aufgestellten Kriterien (SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S 9 ff.), ist das Bewerbungsschreiben des Klägers einer Nichtbewerbung gleichzusetzen.

    Vor dem Hintergrund der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zum Informationsrecht des Arbeitgebers ist der Arbeitslose allerdings nicht gehalten, ausschließlich positive Gesichtspunkte zu erwähnen und sich so in einem überzogen positiven Licht darzustellen, zumal, wenn er Gefahr laufen würde, eine derartige Selbstdarstellung in einem anschließenden Gespräch nicht durchhalten zu können (BSG SozR 4-4100 § 119 Nr. 3 S. 10).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2007 - L 12 AL 127/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit

    Vor diesem Hintergrund erscheint es dem Senat sachgerecht, als entscheidend auf den Zeitpunkt des Nichthandelns als Ereignis abzustellen, das die Sperrzeit auslöst (vgl. BSG, Urt. v. 09.12.2003, Az.: B 7 AL 106/02 R,. SozR 4-4100 § 119 Nr. 3), also auf den Tag, zu dem der Arbeitslose nach den Gesamtumständen des Einzelfalles spätestens hätte reagieren müssen (Henke/Eicher in Eicher-Schlegel, SGB III, § 144 Rn. 479).
  • SG Fulda, 22.09.2004 - S 1 AL 1048/04

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Verhinderung der Anbahnung

    Aber nur in einem solchen Fall wäre eine Sperrzeit gerechtfertigt (vgl. Urteil des BSG vom 09.12.2003 B 7 AL 106/02 R und Beschluss des BSG vom 27.04.2004 B 11 AL 43/04 B).

    Weder der Inhalt noch die Form der Bewerbung ist abschreckend oder widersprüchlich, so dass der Bewerber schon allein wegen der Bewerbung aus der Auswahl für Arbeitgeber grundsätzlich ausscheiden müsste (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 09.12.2003 a.a.O.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 12 AL 77/06

    Aufhebung einer Bewilligung von Arbeitslosenhilfe wegen Eintritts einer Sperrzeit

  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2005 - L 9 AL 4331/03

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Formulierungen im

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.06.2004 - L 1 AL 58/03

    Ein formal mangelhaftes Bewerbungsschreiben führt nicht zwangsläufig zu Sperrzeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2009 - L 19 B 10/08

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2007 - L 16 AL 567/06

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld aufgrund des Vorliegens einer

  • BSG, 27.04.2004 - B 11 AL 43/04 B

    Sperrzeit in der Arbeitslosenhilfe bei Arbeitsablehnung

  • LSG Schleswig-Holstein, 31.03.2006 - L 3 AL 15/05

    Ruhen des Arbeitslosenhilfeanspruches - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2004 - L 9 AL 58/03

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 10.05.2005 - L 10 AL 134/02

    Folgen einer unbegründeten Ablehnung einer durch das Arbeitsamt angebotenen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2004 - L 1 AL 88/03

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Bayern, 20.03.2007 - L 10 AL 284/05

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Sperrzeit von 12 Wochen für die Gewährung

  • BSG, 04.04.2007 - B 7a AL 166/06 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.05.2010 - L 11 AL 147/09
  • SG Osnabrück, 24.02.2006 - S 6 AL 291/00
  • SG Osnabrück, 04.08.2004 - S 6 AL 287/00
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