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Rechtsprechung
   BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77   

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BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77 (https://dejure.org/1978,3497)
BSG, Entscheidung vom 10.10.1978 - 7 RAr 55/77 (https://dejure.org/1978,3497)
BSG, Entscheidung vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 55/77 (https://dejure.org/1978,3497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen - Belehrung

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 101
  • SozR 4100 § 19 Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • BSG, 27.06.2019 - B 11 AL 14/18 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs - mehrere Sperrzeiten wegen Arbeitsablehnung

    aa) Wie die für das Arbeitsförderungsrecht zuständigen Senate des BSG bereits zu der Vorgängerregelung der in § 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III (bis zum 31.3.2012: § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III) normierten Pflicht zur Belehrung über die Rechtsfolgen einer Arbeitsablehnung ohne wichtigen Grund in § 119 Abs. 1 Nr. 2 AFG (in der ab dem 1.7.1969 geltenden Fassung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25.6.1969, BGBl I 582) , der wiederum auf § 78 AVAVG (Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 3.4.1957, BGBl I 321) zurückgeht (vgl die Begründung zum Gesetzentwurf für ein Arbeitsförderungsgesetz, BT-Drucks V/2291, S 83) , entschieden haben, soll die Rechtsfolgenbelehrung den Arbeitslosen über die Folgen eines versicherungswidrigen Verhaltens so informieren, dass er eine selbstverantwortliche Entscheidung treffen (vgl BSG vom 10.10.1978 - 7 RAr 55/77 - BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5 S 29) und sich über die zulässigen Ablehnungsgründe schlüssig werden kann (BSG vom 21.7.1981 - 7 RAr 2/80 - BSGE 52, 63, 66 = SozR 4100 § 119 Nr. 15 S 73).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 70/03 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Beschäftigungslosigkeit - Arbeitslosmeldung -

    Vielmehr entspricht es dem Zweck der Sperrzeit, die Versichertengemeinschaft typisierend gegen Risikofälle zu schützen, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (stRspr: BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 15), Verhaltensweisen unabhängig davon in den Sperrzeittatbestand einzubeziehen, ob sämtliche Voraussetzungen des Anspruchs auf Alg bereits aktuell vorliegen.
  • BSG, 03.05.2001 - B 11 AL 80/00 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung eines Vermittlungsangebotes - wichtiger

    In einem vergleichbaren Fall habe auch das Bundessozialgericht (BSG) eine nachfolgende Belehrung nicht als ausreichend erachtet (BSGE 47, 101, 105 f = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Unter Entstehung des Anspruchs iS des § 119 Abs. 3 AFG ist die Entstehung der Anwartschaft auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit zu verstehen (BSGE 47, 101, 104 f = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Etwas anderes läßt sich dem Urteil des BSG vom 10. Oktober 1978 (BSGE 47, 101, 105 f = SozR 4100 § 119 Nr. 5), auf das sich das LSG berufen hat, nicht entnehmen.

    Nach Erhalt des Vermittlungsangebots der BA mit der erforderlichen Rechtsfolgenbelehrung war der Kläger in der Lage, unter Berücksichtigung aller Umstände selbstverantwortlich eine Entscheidung zu treffen (BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Für den Anspruch auf Alhi gilt nach § 134 Abs. 4 S 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) entsprechendes (vgl BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

    Die Sperrzeit beruht auf dem Grundgedanken, daß sich eine Versichertengemeinschaft gegen Risikofälle wehren muß, deren Eintritt der Versicherte selbst zu vertreten hat, oder was hier entscheidend ist, an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11).

  • BSG, 29.11.2022 - B 11 AL 33/21 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei Abbruch einer beruflichen

    Erforderlich ist eine auf die aktuelle persönliche Situation des Adressaten zugeschnittene konkret-individuelle Information, auf deren Grundlage er eine eigenverantwortliche Entscheidung treffen kann (so schon BSG vom 10.10.1978 - 7 RAr 55/77 - BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5 S 29) .
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 2/80

    Sperrzeit - Eintritt - Arbeitslosengeld

    Diese Rechtsprechung sei durch das Urteil des BSG vom 10. Oktober 1978 (BSGE 47, 101 = SozR 4100 § 119 Nr. 5) nicht aufgegeben worden, was sich aus der Gesamtheit der Ausführungen dieses Urteils ergebe.

    Andererseits muß aber das Arbeitsangebot im Hinblick auf die drohenden Rechtsfolgen der Leistungssperre so mit konkretisiert sein, daß sich der Arbeitsuchende über die zulässigen Ablehnungsgründe schlüssig werden kann (BSGE 4, 1, 3; BSGE 44, 71, 73 = SozR 4100 § 119 Nr. 3; BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

    Soweit im Urteil vom 22. Juni 1977 (BSGE 44, 71, 73 SozR 4100 § 119 Nr. 3) allgemein ausgeführt wurde, daß es Angaben der Arbeitsverwaltung z.B. zum Entgelt nicht bedürfe und somit im Urteil vom 10. Oktober 1978 (BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5) gefordert wurde, daß alle diejenigen Einzelheiten bezüglich der angebotenen Arbeit mitzuteilen seien, derer es für eine sachgerechte Entscheidung über Annahme oder Nichtannahme der Arbeit bedürfe, findet dies seine Grundlage in den dort entschiedenen Einzelfällen.

  • BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 81/90

    Kausalzusammenhang zwischen Kündigung und Arbeitslosigkeit

    Die Sperrzeitregelung in § 119 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) beruht auf der Erwägung, daß die Versichertengemeinschaft - bei der Alhi die Allgemeinheit - gegen Risikofälle geschützt werden muß, deren Eintritt der Betroffene selbst zu vertreten hat oder an deren Behebung er unbegründet nicht mithilft (BSGE 60, 50, 51 = SozR 4100 § 119 Nr. 27; BSGE 49, 197, 199 = SozR 4100 § 119 Nr. 11; BSGE 47, 101, 104 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

    Nach den Feststellungen des LSG hat der Kläger zwar nach Entstehung seines Anspruchs auf Anschluß-Alhi (22. Oktober 1975) bereits einmal Anlaß für den Eintritt einer Sperrzeit von vier Wochen (ab 14. August 1977) gegeben und hierüber den bestandskräftigen Bescheid vom 29. August 1977 erhalten, der damit als rechtsmäßig anzusehen ist (vgl BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 5 119 Nr. 5).

    Dies alles hat der Senat bereits entschieden (vgl BSGE 4h, 71, 73 = SozR 4100 5 119 Nr. 3; BSGE 47, 101, 105 ff : SozR 10.

  • BSG, 21.03.1990 - 7 RAr 36/88

    Geltendmachung eines ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld iS. von § 125 Abs. 2

    Dies bedeutet, daß mit dem Ablauf der Frist des § 125 Abs. 2 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) die gesamte Anspruchsberechtigung, dh die gesamte rechtliche Grundlage untergegangen ist, aufgrund derer der Arbeitnehmer durch Arbeitslosigkeit einen Anspruch erwerben kann (BSG aaO; ebenso BSGE 47, 101, 102 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 4/79

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe auf Grund Feststellung einer

    Der Anspruch des Klägers auf Alhi, dessen Erlöschen die Beklagte in den angefochtenen Bescheiden ab 29, Dezember 1976 festgestellt hat, war nach den Feststellungen des LSG aufgrund des Bewilligungsbescheides der Beklagten vom 18. Juli 1976 ab 21. Juni 1976 im Anschluß an den vorangegangenen Alg-Bezug entstanden (§ 134 Abs. 1 Nrn. 1, 3, 4 Buchst. a AFG; vgl. BSGE 47, 101 = SozR 4100 § 119 Nr. 5; SozR 4100 § 119 Nr. 8).

    Im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats über die Revision des Klägers steht somit fest, daß der Kläger im Sinne von § 119 Abs. 3 AFG nach Entstehung seines hier streitigen Anspruchs auf Alhi bereits einmal Anlaß für den Eintritt einer Sperrzeit von vier Wochen gegeben und hierüber einen inzwischen bindenden schriftlichen Bescheid erhalten hat (vgl. auch BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5 - S. 29 -).

    Es enthielt auch die Angabe über den zu erwartenden Lohn (BSGE 47, 101, 105 = SozR 4100 § 119 Nr. 5).

  • BSG, 29.09.1987 - 7 RAr 23/86

    Arbeitslosengeld - Fristablauf - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub -

  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2023 - L 5 AS 358/22

    Angelegenheiten nach dem SGB II (AS)

  • BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs -

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

  • BSG, 23.03.1995 - 11 RAr 71/94

    Ständige Rechtsprechung

  • BSG, 17.02.1981 - 7 RAr 90/79

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Abfindung eines älteren Arbeitnehmers -

  • BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 99/90

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Regelsperrzeit

  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler

  • BSG, 11.12.1979 - 7 RAr 10/79

    Eintritt einer Sperrzeit - Angebotene Arbeitsstelle - Annahme einer anderen

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 14/81

    Mitpfändung künftiger Bezüge; Arbeitslosengeld; Erwerben einer Anwartschaft

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 116/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zuerkennung von Krankengeld; Fortfall des

  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 90/85

    Erlöschen eines Anspruchs - Arbeitslosengeld - Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit -

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 70/88

    Sperrzeit bei Lösung eines Berufsausbildungsverhältnisses

  • LSG Bayern, 27.02.2007 - L 8 AL 204/06

    Eintritt einer Sperrzeit der Gewährung eines Arbeitslosengeldes wegen

  • LSG Hessen, 24.04.1980 - L 1 Ar 1497/78

    Sperrzeit; fahrlässige Tötung; Kraftfahrer; Anlaß für die Kündigung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2011 - L 9 AL 65/11

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 05.08.2003 - L 13 AL 2663/02

    Sperrzeit beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe wegen arbeitsvertragswidrigem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2020 - L 18 AL 29/20

    Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen Abbruch einer Maßnahme; Rechtsfolgenbelehrung;

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 83/03 B

    Darlegung einer Divergenz zur Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.01.2021 - L 18 AL 32/20

    Sperrzeit bei Arbeitsablehnung - Begin - vorherige Sperrzeit -

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 64/85

    Teilnahme an einer Maßnahme - Maßnahmeträger - Verschulden - Abbruch einer

  • BSG, 09.12.1982 - 7 RAr 31/82

    Lösung des Arbeitsverhältnisses; Wochenarbeitszeit; Eintritt einer Sperrzeit;

  • BSG, 17.03.1988 - 11 RAr 38/87

    Anspruch auf (Anschluß-)Unterhaltsgeld - Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2003 - L 13 AL 298/02
  • LSG Hessen, 22.03.1979 - L 1 Ar 663/78

    Arbeitsangebot; erneuter Anlaß für den Eintritt einer Sperrzeit; Erlöschen;

  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 37/80
  • BSG, 31.10.1995 - 8 RKn 10/94

    Anrechnung von Arbeitslosengeld (Alg) auf die gleichzeitig bezogene

  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 70/81
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.01.2003 - L 7 AL 244/00
  • BSG, 21.07.1981 - 7 RAr 1/80

    Erlöschen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe wegen des Eintritts einer zweiten

  • BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 72/78
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Rechtsprechung
   BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 81/76   

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https://dejure.org/1978,2166
BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 81/76 (https://dejure.org/1978,2166)
BSG, Entscheidung vom 14.02.1978 - 7 RAr 81/76 (https://dejure.org/1978,2166)
BSG, Entscheidung vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 (https://dejure.org/1978,2166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Arbeitserlaubnis - Erledigung - Fortsetzungsfeststellungsklage - Anspruch auf Arbeitserlaubnis - Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit - Weiterbeschäftigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1978, 1015
  • SozR 4100 § 19 Nr. 5
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BAG, 07.02.1990 - 2 AZR 359/89

    Kündigung wegen fehlender Arbeitserlaubnis

    Nach der auch vom Berufungsgericht angezogenen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 - AP Nr. 5 zu § 19 AFG) hat der Arbeitnehmer, der, wie vorliegend der Kläger, die Arbeitserlaubnis für eine bestimmte Tätigkeit in einem bestimmten Betrieb begehrt, auf die Erteilung dieser Erlaubnis bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 AEVO einen Rechtsanspruch, wenn der Arbeitgeber gerade diesen Arbeitnehmer weiterbeschäftigen will und dafür sachlich gerechtfertigte betriebliche Gründe vorliegen.
  • BSG, 08.12.1993 - 14a RKa 1/93

    Wirtschaftlichkeit - Kassenzahnarzt - Krankenkasse - Untätigkeitsklage -

    Sie hat die nach ihrem Wortlaut nur für die Anfechtungsklage geltende Regelung auch auf die Verpflichtungsklage (BSG Urteil vom 2. Dezember 1992 - 14a/6 RKa 57/91 - MedR 1993, 358; BSGE 42, 212, 216 = SozR 1500 § 31 Nr. 3; SozR 4100 § 19 Nr. 5; vgl ferner auch BVerwGE 15, 1, 32; 16, 194) und die kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (BSG Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 8/87) angewandt, auch wenn der begehrte Verwaltungsakt oder die begehrte Leistung im Ermessen der Behörde stand, also nur mit der Klage auf Aufhebung des Ablehnungsbescheides und Verurteilung zur Neubescheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts verfolgt werden konnte (SozR 4100 § 91 Nr. 5).
  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 53/77

    Revision - Ablehnung einer Arbeitserlaubnis - Erledigung eines Verwaltungsakts -

    Eine Nichtverlängerung der Arbeitserlaubnis (AFG § 19), die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führt, ist rechtswidrig, wenn wegen eines allgemeinen Einstellungsstops für den ausländischen Arbeitnehmer kein Deutscher oder bevorrechtigter Nichtdeutscher eingestellt oder weiterbeschäftigt wird (Fortführung von BSG 14.02.1978 7 RAr 81/76 = SozR 4100 § 19 Nr. 5 und BSG 10.10.1978 7/12 RAr 39/77).

    Auf die Erteilung dieser AE besteht bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1 AEVO ein Rechtsanspruch (vgl. BSGE 43, 153 = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 85 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; Urteil des Senats vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 -).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 -), folgt zwar aus dem Umstand, daß ein bestimmter Arbeitgeber die Beschäftigung eines Ausländers der Beschäftigung eines Deutschen oder eines anderen bevorrechtigten Arbeitnehmers vorzieht, nicht ohne weiteres, daß die Ablehnung der AE hierfür rechtswidrig ist.

    Vielmehr liegen hier objektive in der betrieblichen Situation der DB bedingte Gründe iS der schon genannten Entscheidung des Senats vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 - für die Weiterbeschäftigung des Klägers vor.

  • BSG, 10.10.1978 - 12 RAr 39/77

    Revision - Falsche Urteilsverkündigung - Berücksichtigung von Amts wegen -

    Voraussetzungen abzulehnen (BSGB 43, 153, 163 : SozR 4100 5 19 Nr. 2)" Dieser Rechtsprechung hat sich der erkennende Senat angeschlossen (8368 44, 82, 85 : SozR 4100 EUR 19 Nr. 3; Urteil vom 14" Februar 1978 7 RAr 81/76 -).

    wenn dort neben der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes die Berücksichtigung der Verhältnisse des einzelnen Falles vorgeschrieben wird, so gilt das auch für alle besonderen Durchführungsbestimmungen der AEVO (vgl BSGE 44, 82, 85, 86 = SozR 4100 5 19 Nr. 3; Urteil des Senats vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 -).

    Die Bestimmung des 5 19 AFG bezweckt einen Vorrang Deutscher und ihnen gleichgestellter ausländischer Arbeitnehmer bei der Arbeitsvermittlung (BSGE 43, 153, 160 = SozR 4100 5 19 Nr. 2; Urteil vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 -).

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 51/88
    Dies folgt aus dem Zweck der Bestimmungen über die Arbeitserlaubnispflicht, der darin besteht, deutschen und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Vermittlung einen Vorrang einzuräumen (BSGE 43, 153, 160; BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5 S 25).

    Der Vorrang deutscher und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer wird nicht berührt, wenn der Arbeitgeber aus besonderen objektiv und sachlich gerechtfertigten Gründen, deren Berücksichtigung mit dem Zweck des § 19 AFG übereinstimmt, gerade diesen Arbeitsuchenden beschäftigen will (BSG SozR 4100 § 19 Nr. 5 S 25; Gemeinschaftskommentar zu § 19 RdNr 47).

  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 114/88

    Annahme einer Härte iS. von § 2 Abs. 6 ArbErlaubV bei erfolglos gebliebenen

    Nicht anders als bei einer arbeitsmarktabhängigen Arbeitserlaubnis und in den ausdrücklich geregelten Fällen des § 2 Abs. 1 ArbErlaubV besteht auch auf eine auf den Rechtsgrund des § 2 Abs. 6 ArbErlaubV gestützte Erlaubnis ein Rechtsanspruch, wenn die Versagung eine Härte bedeuten würde (BSGE 43, 153, 157 ff = SozR 4100 § 19 Nr. 2; BSGE 44, 82, 85 = SozR 4100 § 19 Nr. 3; SozR 4100 § 19 Nr. 5 und 4210 § 2 Nrn 9 und 10).
  • VG Köln, 17.06.2014 - 12 L 586/14

    Begründung eines fiktiven Verweilrechts durch die Ablehnung eines Antrags auf

    vgl. Röseler/Sußmann in: Renner/Bergmann/Dienelt, 10. Aufl. 2013, AufenthG, § 39 Rn. 20; BSG, Urteil vom 14. Februar 1978 - 7 RAr 81/76 -, juris.
  • LSG Bayern, 12.11.2002 - L 11 AL 123/01

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann vom Kläger ferner nicht mit einer bestehenden Wiederholungsgefahr begründet werden, denn ihm droht nach Auffassung des Senates nicht die Gefahr, dass sich der Erlass der angefochtenen und zwischenzeitlich erledigten Bescheide ohne Klarstellung der Rechtslage bei nächster Gelegenheit unter gleichen oder ähnlichen Voraussetzungen wiederholen wird (vgl dazu BSG vom 14.02.1978 - 7 RAr 81/76 in SozR 4100 § 19 AFG Nr. 5).
  • BSG, 21.03.1978 - 7 RAr 48/76
    lung erlaubnistlichtiger Ausländer, den der Senat im übrigen bereits ausdrücklich bestätigt hat (Urteil vom 14. Februar 4978 - 7 RAr 81/76 ), zu einer negativen Entscheidung für -.
  • LSG Bayern, 03.12.2002 - L 11 AL 128/01

    Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Aufgabe der Beschäftigung in der

    Ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann von den Klägern schließlich nicht mit einer bestehenden Wiederholungsgefahr begründet werden, denn es droht nach Auffassung des Senats nicht die Gefahr, dass sich der Erlass der angefochtenen und zwischenzeitlich erledigten Bescheide ohne Klarstellung der Rechtslage bei nächster Gelegenheit unter gleichen oder ähnlichen Voraussetzungen wiederholen wird (vgl dazu BSG vom 14.02.1978 - 7 RAr 81/76 - in SozR 4100 § 19 AFG Nr. 5).
  • LSG Bayern, 30.07.1998 - L 8 AL 402/95

    Zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis für eine kurzzeitgebundene Beschäftigung;

  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 81/78

    Keine Klageänderung bei Änderung der Klageart - Fortsetzungsfeststellungsklage -

  • SG Lüneburg, 11.08.2009 - S 18 AL 240/08
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