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   BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77   

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https://dejure.org/1978,1161
BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77 (https://dejure.org/1978,1161)
BSG, Entscheidung vom 20.06.1978 - 7 RAr 47/77 (https://dejure.org/1978,1161)
BSG, Entscheidung vom 20. Juni 1978 - 7 RAr 47/77 (https://dejure.org/1978,1161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosigkeit - Arbeitslosenhilfe - Einkommen - Veräußerung eines privaten Vermögensgegenstandes - Rente als Kaufpreis - Überschuldung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 271
  • SozR 4100 § 138 Nr. 3
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
    Die Zweckbestimmung der einem Empfänger von Alhi zugeflossenen finanziellen Leistungen ist aber für den Begriff des Einkommens is des 5 138 AFG unerheblich, Zweckbestimmte Leistungen an den Empfänger von Alhi sind grundsätzlich Einkommen (% 138 Abs. 1 AFG), sie werden aber in bestimmten Fällen nach 5 138 Abs. 3 AFG (fiktiv) nicht als Einkommen behandelt (BSGE 41, 187, 188, 189).
  • BSG, 29.02.1956 - 10 RV 75/55
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
    Ob die Berufung zulässig war, ist bei einer zugelassenen Revision in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (BSGE 2, 225, 227; 21, 292, 294).
  • BSG, 03.07.1956 - 1 RA 87/55
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
    Die Statthaftigkeit der Berufung ist jeweils gesondert für die verschiedenen Zeiträume zu prüfen, für welche der Kläger Alhi begehrt0 Es ist allgemein anerkannt und ständige Rechtsprechung, daß bei der Geltendmachung mehrerer selbständiger prozessualer Ansprüche die Zulässigkeit des Rechtsmittels jeweils gesondert zu prüfen ist (BSGE 3, 135, 139; 5, 222, 225; 6, 11, 15; 10, 264, 266, 267; SozR 1500 5 144 Nr. 4).
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 50/63
    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
    Ob die Berufung zulässig war, ist bei einer zugelassenen Revision in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen (BSGE 2, 225, 227; 21, 292, 294).
  • BSG, 03.11.1976 - 7 RAr 160/74

    Unterhaltsverpflichtung - Tilgungsleistung - Mietzahlung - Freibetrag -

    Auszug aus BSG, 20.06.1978 - 7 RAr 47/77
    Der Senat hat im Urteil vom 3. November 1976 (7 RAr 160/74, AuB 1977, 251; D81 C Nr. 2143, AFG % 40) allerdings ausgeführt, daß Tilgungsleistungen einer grundbuchlich gesicherten Forderung nicht vom Einkommen eines Elternteils im Sinne der Anordnung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Ausbildung (AAusb) absetzbar seien.
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