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   BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 39/74   

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https://dejure.org/1975,2360
BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 39/74 (https://dejure.org/1975,2360)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1975 - 7 RAr 39/74 (https://dejure.org/1975,2360)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1975 - 7 RAr 39/74 (https://dejure.org/1975,2360)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausbildungsförderung - Anspruch auf Unterhaltsgeld - Zeitraum - Teilnahme an einer Maßnahme - Zeitpunkt der Anspruchsentstehung - Beginn der Maßnahme - Rechtzeitige Anmeldung - Verlust des Anspruchs - Verzögerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Teilnahme an einer Maßnahme iS von AFG § 44 Abs 1 S 1 - Zeitraum für den Anspruch auf Unterhaltsgeld

Papierfundstellen

  • BSGE 41, 117
  • SozR 4100 § 44 Nr. 7
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.06.1975 - 7 RAr 17/74

    Möglichkeit der Förderung von Prüfungszeiten im Anschluß an eine berufliche

    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 39/74
    Uhg steht grundsätzlich auch für Zeiten der Teilnahme an einer Maßnahme zu, die aus besonderen sachgerechten Gründen nicht mit Unterricht belegt sind (Urteil vom 3. Juni 1975 - 7 RAr 17/74 -).
  • BSG, 06.05.1975 - 7 RAr 46/73

    Förderbarkeit von Teilnehmern und Trägern von Maßnahmen beruflicher Bildung

    Auszug aus BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 39/74
    § 34 AFG beschreibt den Charakter, die Art von Maßnahmen, deren Besuch die Beklagte nach §§ 33ff. AFG zu fördern hat (vgl. BSG vom 6. Mai 1975 - 7 RAr 46/73 -).
  • LSG Sachsen, 13.08.2015 - L 3 AS 708/15

    Anhörung; Begründung; Dauer eines Hausverbotes; Ermessen; Erteilung eines

    Das Stellen einer Prognose ist die Feststellung einer hypothetischen Tatsache; die Prüfung, ob der festgestellte Sachverhalt den Schluss auf die hypothetische Tatsache erlaubt, gehört zur Beweiswürdigung (vgl. BSG, Urteil vom 7. April 1987 - 11b RAr 7/86 - SozR 4100 § 44 Nr. 7 = juris Rdnr. 13, m. w. N.; BSG, Urteil vom 11. Mai 2000, a. a. O., Rdnr. 2018).
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 13/79

    Zum Begriff der groben Fahrlässigkeit iS des AFG § 152 Abs 1

    Das der Ehefrau des Klägers gewährte Uhg diente, wie sich schon aus seiner Bezeichnung nach § 44 AFG ergibt, gerade dazu, den Lebensunterhalt des Bildungswilligen und seiner Familie für die Zeiten zu sichern, in denen er hierzu wegen der Bildungsmaßnahme, der er sich unterzieht, aus eigener Kraft bei natürlicher Betrachtung nicht in der Lage ist (BSGE 41, 117, 120 = SozR 4100 § 44 Nr. 7; SozR 4100 § 44 Nr. 16).
  • BSG, 26.09.1990 - 9b/11 RAr 63/89

    Anspruch einer Freigängerin auf Unterhaltsgeld, Kürzung des Unterhaltsgeldes

    Diese "Teilnahme" umfaßt auch die Zeiten zwischen dem festgesetzen Beginn und Ende der Maßnahme, in denen aus sachgerechten Gründen, zB wegen einer Ferienordnung, tatsächlich kein Unterricht stattfindet, ohne daß der einzelne Teilnehmer diesen Ausfall zu vertreten hätte (BSGE 41, 117, 118 ff = SozR 4100 § 44 Nr. 7).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - L 18 AL 376/12

    Prozesskostenhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Verlängerung einer

    Auch das Bundessozialgericht (BSG) hat sich bislang ersichtlich nur mit der Rechtsfrage befasst, wann die Voraussetzungen einer Teilnahme an einer beruflichen Fortbildung und somit ein Anspruch auf Unterhaltsgeld gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz vorlagen (vgl BSG SozR 4100 § 44 Nr. 7) vorlagen, wobei nur der Beginn der Maßnahme in Streit stand.
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 78/87

    Berufung - Arbeitslosenhilfe - Zeitraum

    Damit steht der Gedanke der Lohnersatzfunktion in Einklang, der diesen Sozialleistungen ebenfalls zugeschrieben wird (vgl ua BSGE 35, 65, 68 = SozR Nr. 3 zu § 560 RVO; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 30; BSGE 41, 117, 120 = SozR 4100 § 44 Nr. 7; BSG SozR 4100 § 44 Nr. 16).
  • BSG, 26.10.1976 - 7 RAr 78/74

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage

    Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn sich der nach sachgerechten Gesichtspunkten festgesetzte Beginn der Unterrichtsveranstaltung aus Gründen verzögert, die der Teilnehmer nicht zu vertreten hat (BSG, Urteil vom 17. Dezember 1975 - 7 RAr 39/74 - die Ferienordnung des Landes Bayern betreffend).
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