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   BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79   

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BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79 (https://dejure.org/1979,2019)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1979 - 11 RA 22/79 (https://dejure.org/1979,2019)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 (https://dejure.org/1979,2019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers - Beiladung des Versicherungsträgers - Vermeidung widersprechender Entscheidungen - Zuständigkeit für Leistungen

Papierfundstellen

  • SozR 4100 § 57 Nr. 9
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.01.1959 - 4 RJ 111/57
    Auszug aus BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79
    BSGE 9, 67, 69 entschieden, daß das Rechtsmittelgericht auf ein Rechtsmittel des nach @ 75 Abs. 5 SGGverurteilten Beigeladenen, wenn es den Beklagten für leistung3pflichtig hält, nicht nur die Verurteilung des Beigeladenen aufzuheben, sondern auch den beklagten Versicherungsträger zu verurteilen hat.
  • BSG, 11.03.1976 - 7 RAr 148/74

    Die Rehabilitation Behinderter durch die BA beschränkt sich nicht nur auf die

    Auszug aus BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79
    Dieser Gesetzesauslegung durch den erkennenden Senat steht weder die Rechtsprechung des 7. Senats (BSGE 41, 241, 245; SozR 4100 5 57 Nr. 3) entgegen, die zu 5 57 AFG idF vor dem RehaAnglG ergangen ist und Fälle einer Leistungsaufstockung betraf, noch die Regelung in 5 13 Abs. 3 AVG.
  • BSG, 27.08.2011 - B 4 AS 1/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit

    Dies gilt auch bei begehrter Verurteilung eines Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG (BSG SozR 4100 § 57 Nr. 9 S 28) .
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 14/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Anspruch Erwerbsfähiger bzw -tätiger auf

    Eine Ausdehnung der Prüfung des Rechtsmittelgerichts hat das BSG allerdings in den Fällen nicht für erforderlich gehalten, in denen die Klage bereits erstinstanzlich nicht wegen fehlender Zuständigkeit des Beklagten, sondern wegen Fehlens der materiellrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen abgewiesen worden ist (BSG SozR 4100 § 57 Nr. 9 S 30) .
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 2/12 R

    Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 4

    Zu § 57 Abs. 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) als Vorgängerregelung zu § 22 Abs. 2 S 1 SGB III habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits ausdrücklich entschieden, dass die Vorschrift als reine Kompetenznorm nur die generelle Zuständigkeit des Reha-Trägers regele (BSG SozR 4100 § 57 Nr. 9) .

    Insofern lässt sich auch die zu § 57 AFG und zum RehaAnglG ergangene Rechtsprechung des Senats (BSG SozR 4100 § 57 Nr. 9) , auf die das LSG seine Auffassung gestützt hat, nicht auf § 14 Abs. 4 S 1 SGB IX übertragen; denn "zuständig" im Verhältnis der Leistungsträger untereinander iS des § 14 Abs. 4 S 1 SGB IX ist der Träger, der auch materiell zur Leistungsgewährung verpflichtet ist.

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

    Zu diesem Verständnis des § 57 Satz 1 AFG als reine Kompetenznorm ist der 11. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in mehreren Urteilen gelangt (vgl. insbesondere Urteile vom 15. März 1979 - 11 RA 36/78 = BSGE 48, 92, 98 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15, vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - , ferner vom selben Tage - 11 RA 9/79 - = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Insbesondere ist auch dem Umstand keine Bedeutung beizumessen, daß die Beigeladene (jedenfalls mit dem Hauptantrag) nicht die Verurteilung der Beklagten verlangt hat; dem die prozessuale Position des Klägers im Verhältnis zur Beklagten kann nicht davon abhängig gemacht werden, welchen Antrag die Beigeladene stellt (abschwächend allerdings Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - S. 6).

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    a) Es kann hier dahingestellt bleiben, ob sich der Senat ohne Rücksicht auf die gestellten Anträge mit der Klage gegen den Beklagten zu befassen hätte, wenn dies Sinn und Zweck der §§ 75 Abs. 5, 180 Sozialgerichtsgesetz (SGG) gebieten würden (vgl BSGE 9, 68, 69 f; SozR 4100 § 57 Nr. 9; SozR 1500 § 75 Nr. 38).
  • LSG Bayern, 19.01.2012 - L 17 U 575/10

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel der in erster Instanz verurteilten

    22 Auf das Rechtsmittel der vom SG nach § 75 Abs. 2 SGG und Abs. 5 SGG verurteilten Beigeladenen ist auch über den gegen die Beklagte gerichteten Anspruch zu entscheiden (allgemeine Meinung, vgl zB BSGE 9, 67, 69; BSG SozR 4100 § 57 Nr. 9 S 30; BSG, U. v. 03.04.86, 4a RJ 1/85; zustimmend zB Meyer-Ladewig, SGG, 2. Aufl, § 75 RdNr 18).
  • BSG, 24.06.1980 - 1 RA 51/79

    Abgrenzung der Begriffe und Kostentragungspflichten bei medizinischen und

    Das kann jedoch nur dann zum völligen Ausschluß einer Leistungsverpflichtung des an sich zuständigen Rentenversicherungsträgers (vgl. zum Begriff der "Zuständigkeit" im Sinne des § 6 Abs. 1 RehaAnglG im Gegensatz zur konkreten Verpflichtung im Einzelfall BSGE 48, 92, 99 = SozR 2200 § 1236 Nr. 15 S. 34; Urteile vom 15. November 1979 - 11 RA 9/79 - und - 11 RA 22/79 -) führen, wenn der Träger der Krankenversicherung die gebotene Heilbehandlung als Sachleistung uneingeschränkt und vollständig gewährt oder zu gewähren hat (vgl. Senat in BSGE 45, 212, 218 = SozR 2200 § 182 Nr. 29 S. 54).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 1979 - 11 RA 56/78 - aber bereits ausgeführt und in seinem heutigen Urteil in der Sache 11 RA 22/79 erneut entschieden hat, sind nach § 57 AFG berufsfördernde Maßnahmen der BA ausgeschlossen, wenn der zu Betreuende zu den Personen gehört, für die der Rentenversicherungsträger nach §§ 15 ff AVG "zuständig" ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - L 16 AL 212/11

    Arbeitslosenversicherung

    Ist ein Rentenversicherungsträger für eine Person als Rehabilitationsträger "zuständig", schließe § 57 AFG die Gewährung berufsfördernder Maßnahmen durch die BA an diese Personen aus (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RA 22/79, SozR 4100 § 57 AFG Nr. 9; ).
  • LSG Bayern, 06.08.2014 - L 10 AL 42/14

    Föderung der beruflichen Weiterbildung, berufliche Rehabilitation

    Hierbei untersagt § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB III der Beklagten die Gewährung allgemeiner und besonderer Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht nur für den Fall, dass der Berechtigte einen gesetzlichen Leistungsanspruch gegenüber einem anderen Träger besitzt; die Gewährung berufsfördernder Maßnahmen zur Rehabilitation ist bereits dann ausgeschlossen, wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist (vgl. BSG, Urteil vom 15.11.1979 - 11 RA 22/79 - SozR 4100 § 57 Nr. 9).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - L 4 KR 5537/10

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Schwerhörigkeit - digitales Hörgerät -

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87

    Verhältnis von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu Leistungen zur

  • LSG Bayern, 24.03.2010 - L 20 R 79/08

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - vorläufige Leistungsgewährung -

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79

    Verurteilung des Beigeladenen

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß

  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79

    Zuständigkeit des Sozialleistungsträger als Rehabilitationsträger zur Einleitung

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