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   BSG, 23.06.1977 - 8 RU 88/76   

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https://dejure.org/1977,4541
BSG, 23.06.1977 - 8 RU 88/76 (https://dejure.org/1977,4541)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1977 - 8 RU 88/76 (https://dejure.org/1977,4541)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1977 - 8 RU 88/76 (https://dejure.org/1977,4541)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SozR 2200 § 587 Nr. 2
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.08.1969 - 2 RU 195/66

    Teilrentenerhöhung - Anspruch auf Vollrente - Erwerbsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 88/76
    Zutreffend geht das SG davon aus, daß die Teilrente nur solange auf die Vollrente zu erhöhen ist, wie der Verletzte infolge des Arbeitsunfalles ohne Arbeitseinkommen ist, d.h. wenn und solange der Arbeitsunfall dafür die wesentliche Ursache i.S. der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsnorm ist (BSGE 30, 64, 65).

    Allerdings steht der Erhöhungsanspruch nach § 587 Abs. 1 RVO einem Verletzten nur zu, wenn nach den Umständen des Einzelfalles die Aussicht besteht, daß er in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen wird (vgl. die Urteile des 2. Senats des Bundessozialgerichts - BSG - vom 27. August 1969 - BSGE 30, 64 ff.; BG 1970 S. 276; Lauterbach, Kartei Nr. 7682 bis 7684).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus BSG, 23.06.1977 - 8 RU 88/76
    Als Ursachen und Mitursachen sind, allerdings - unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes - nur die Bedingungen anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (BSGE 1, 72, 76 und Brackmann a.a.O., S. 480 f.).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 63/87

    Voraussetzung für Aufstockung der Verletztenrente nach § 587 Abs. 1 S. 1 RVO

    Der Arbeitsunfall war dafür die wesentliche Ursache i.S. der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsnorm (vgl. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2).

    Zu Unrecht meint die Beklagte unter Hinweis auf § 537 in der bis zum 31. Dezember 1981 geltenden Fassung (§ 587 a.F.) und die hierzu ergangene Rechtsprechung des BSG (s. insbesondere die grundlegende Entscheidung des Senats in BSGE 30, 64 ff.; ferner u.a. BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2; Urteile des Senats vom 11. Februar 1981 - 2 RU 101/78 und 2 RU 57/79 -), daß der Anspruch nach § 587 RVO auf den Aufstockungsbeitrag nur dann begründet sei, wenn auch die Aussicht bestehe, daß der Verletzte in absehbarer Zeit trotz seiner Unfallfolgen wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen werde.

  • LSG Hessen, 23.05.1979 - L 3 U 1426/78

    Erhöhung der Teilrente bei Arbeitslosigkeit

    Der Kausalzusammenhang ist auch dann gegeben, wenn der Arbeitsunfall eine von mehreren wesentlichen Ursachen dafür bildet, daß der Verletzte ohne Arbeitseinkommen ist (vgl. BSG, Urt. v. 31.10.1978 - 2 RU 55/78 - unter Hinweis auf BSG, Urt. v. 23.6.1977 - 8 RU 88/76 - in ">587%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 587 RVO Nr. 2; Hess. LSG, Urt. v. 27.10.1965 - L-3/U-668/74 - in Breith.

    Andererseits hat das BSG einen Zeitraum von 13 Monaten als nicht unabsehbar im Sinne von § 587 RVO bezeichnet (BSG, 31.10.1978 - 2 RU 75/78 - und 23.6.1977 - 8 RU 88/76 -).

  • LSG Hessen, 25.02.1980 - L 3 U 728/79

    Grenzen der freien Beweiswürdigung; Verletzung der Amtsermittlungspflicht;

    Hierzu stellt der Senat anhand der Entscheidungsgründe des angefochtenen Urteils fest, daß das SG nach der von ihm für erforderlich gehaltenen Argumentation im Anschluß an die Meinung der Beklagten und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des BSG zusätzlich zu dem Ursachenzusammenhang mit dem Arbeitsunfall einen vorübergehenden Zustand der Arbeitseinkommenslosigkeit als Anspruchsbegründung nach § 587 RVO voraussetzte (vgl. BSG in BSGE 32, 161, 164; SozR 2200 § 587 Nr. 2; Beschluß vom 2. Mai 1979 - 2 BU 245/78 -).
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 37/88
    Der Arbeitsunfall war dafür die wesentliche Ursache iS der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden Kausalitätsnorm (vgl BSG SozR 2200 § 587 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1980 - L 15 BU 25/79

    Arbeitslosigkeit nach erfolgreicher Umschulung eines Versicherten - weitere

    Ist ein Versicherter erfolgreich umgeschult worden und findet er im neuen Beruf zunächst wegen schlechter Arbeitsmarktlage noch keine Arbeit, so steht weder dieser Umstand allein, noch eine während der fortdauernden Arbeitslosigkeit vom Arbeitsamt veranlaßte weitere Umschulungsmaßnahme der Erhöhung der Teilrente auf die Vollrente gemäß RVO § 587 Abs. 1 entgegen (Weiterentwicklung von BSG 1977-06-23 8 RU 88/76 = SozR 2200 § 587 Nr. 2).
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