Rechtsprechung
   BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6783
BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78 (https://dejure.org/1979,6783)
BSG, Entscheidung vom 22.03.1979 - 7 RAr 23/78 (https://dejure.org/1979,6783)
BSG, Entscheidung vom 22. März 1979 - 7 RAr 23/78 (https://dejure.org/1979,6783)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,6783) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anlaß für die Entstehung einer Sperrzeit - Nach der Entstehung des Anspruchs - Arbeitslosigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 109
  • SozR 4100 § 119 Nr. 8
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 55/77

    Nach Entstehung des Anspruchs - Anwartschaft - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgen -

    Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78
    Da gegen die Bestimmung des 5 119 AFG über den Eintritt von Sperrzeiten keine Bedenken aus den Besonderheiten der Alhi bestehen, ist 5 119 AFG innerhalb der Alhi-Bestimmungen entsprechend heranzuziehen (Urteil des Senats vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 55/77 -).

    Wollte man den Begriff "Anspruch" in 5 119 Abs. 3 AFG aber so verstehen, so hätte das zur Folge, daß der Arbeitslose sich willkürlich den Folgen einer bereits eingetretenen Sperr- -zeit entziehen könnte (Urteil des Senats vom 10. Oktober 1978 - 7 RAr 55/77 -).

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

    Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78
    Beide Anwartschaften sind von einander unabhängige Tatbestände° Aber auch die sog Anschluß-Alhi (5 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4a AFG), bei der vorausgesetzt wird, daß der Antragsteller innerhalb eines Jahres vor der Arbeitslosmeldung, die dem Antrag auf Alhi vorausgeht, zu Recht (Urteil des Senats vom 5° Dezember 1978 - 7 RAr 34/78 -) Alg bezogen hat, hat mit dem Alg nicht dieselbe Anwartschaft gemein° Das geht schon daraus hervor, daß 5 134 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG gerade die Nichterfüllung der Anwartschaftszeit des Alg als Voraussetzung jeglichen Alhi-Anspruchs bestimmt und somit auch davon ausgeht, daß derjenige, der Alg nach der in 5 106 AFG für ihn maßgebenden Dauer (erschöpfend) bezogen hat, deshalb keinen weiteren Alg-Anspruch mehr hat, weil seine hierfür benötigte Anwartschaft verbraucht ist,.
  • BSG, 22.06.1977 - 7 RAr 131/75
    Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78
    Die Bundesanstalt für Arbeit (BA) hat nach @ 119 Abs. 2 AFG keinen Beurteilungsspielraum, der ihr gestattet, letztverbindlich über das Vorliegen eines Härtefalles zu entscheiden (BSGE 44, 71 = SozR 4100 5 119 Nr. 3)° Das Vorbringen des Klägers, daß die Beurteilung dessen, was einem Arbeitslosen zumutbar sei, in rechtlicher Hinsicht umstritten gewesen und daher für den einzelnen Arbeitslosen schwierig zu beurteilen sei, trifft zwar zu, es rechtfertigt allein aber keine Herabsetzung der Sperrzeit.
  • LSG Niedersachsen, 27.10.1977 - L 7 Ar 146/77
    Auszug aus BSG, 22.03.1979 - 7 RAr 23/78
    Die vom LSG vertretene Auffassung, bei der Anschluß-Alhi sei durch die Verknüpfung von Alg und Alhi eine so enge Verbindung vorhanden, daß von einem einheitlichen Anspruch 13 von 5 119 Abs. 3 AFG ausgegangen werden müsse, geht fehl° In Literatur und Rechtsprechung ist diese Meinung allerdings mehrfach vertreten worden (Hennig/Kühl, Heuer, Kommentar zum AFG, @ 134 Anm 4c; Hessisches LSG vom 23° Mai 1977 - L 1/Ar 978/76 -, Dienstblatt G.der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 2182 a / 5 119; LSG Niedersachsen vom 27° Oktober 1977 - L 7 Ar 146/77 - Dienstblatt C der Bundesanstalt für Arbeit Nr. 2284 a / @ 119)° Der dabei aus der Verkoppelung der Ansprüche von Alg und Alhi - etwa dem sozialpolitischen Zweck der Anschluß-Alhi und der gleichartigen Berechnungsgrundlagen beider Leistungen - gezogene Schluß verkennt den Begriff des Anspruchs iS von 5 119 Abs. 3 AFG, wie er vom Senat entwickelt worden ist.
  • BVerfG, 07.12.2010 - 1 BvR 2628/07

    Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zum 1. Januar 2005 verfassungsgemäß

    Damit reagierte der Gesetzgeber (vgl. BTDrucks 9/846, S. 47) auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 48, 109), das eine während des Arbeitslosengeldbezugs eingetretene Sperrzeit für den Arbeitslosenhilfeanspruch außer Betracht ließ, und bezog sie gesetzlich wieder in die Voraussetzungen der Arbeitslosenhilfe ein (vgl. auch Krauß, in: PK-SGB III, 2. Aufl. 2004, § 198 Rn. 5).
  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 38/98 R

    Arbeitslosengeld - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Beratungspflicht -

    In den Fällen, in denen ein Arbeitsloser rechtsirrtümlich davon ausgegangen ist, ein Sperrzeittatbestand werde nicht eintreten, erweist sich nämlich eine Regelsperrzeit nur dann als unverhältnismäßig (vgl zu dieser Voraussetzung BSGE 76, 12, 15 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 2; BSGE 77, 61, 64 = SozR 3-4100 § 119a Nr. 3), wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen unvermeidbar war (BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; BSG SozR 3-4100 § 119 Nr. 11; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 12).
  • BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 25/96

    Wichtiger Grund für die Ablehnung des Arbeitsangebotes, besondere Härte bei

    Für den Anspruch auf Alhi gilt das entsprechend (BSGE 48, 109, 110 = SozR 4100 § 119 Nr. 8; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).

    Dementsprechend hat das BSG in einer Fallgestaltung, bei der der Arbeitslose eine ihm vom Arbeitsamt angebotene Arbeit wegen Unzumutbarkeit abgelehnt hatte, das Vorliegen einer besonderen Härte erörtert, im Ergebnis jedoch deshalb abgelehnt, weil der Irrtum nicht unverschuldet gewesen ist (BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

    Eine irrige Bewertung der tatsächlich richtig erkannten Umstände als wichtiger Grund führt nur dann im Einzelfall zur Annahme einer besonderen Härte, wenn der Irrtum unverschuldet, dh für den Arbeitslosen nicht vermeidbar gewesen ist (vgl BSGE 48, 109, 114 = SozR 4100 § 119 Nr. 8).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht