Rechtsprechung
| OLG Bremen, 11.09.2008 - Ss 14/08 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- Generalstaatsanwaltschaft Bremen
, S. 209 (Leitsatz)
StPO § 267 Abs. 1 Satz 1
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 01.03.2013 - 1 RVs 36/13
Rückrechnung der Blutalkoholwerte als Grundlage für die Ermittlung von …
Rn. 54 Schon im Falle der Verurteilung wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt ist der Tatrichter regelmäßig verpflichtet, neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration und der Schuldform weitere Umstände festzustellen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen (BayObLG VRS 93, 108 = NZV 1997, 244 = NStZ 1997, 359 = MDR 1997, 486; OLG Karlsruhe VRS 79, 199 [200]; SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 29.02.2008 - 83 Ss 14/08 -). - OLG Köln, 03.07.2009 - 83 Ss 51/09
Erforderliche Angaben im Urteil nach einem alkoholbedingten Verkehrsunfall
Rn. 11 Schon im Falle der Verurteilung wegen einer folgenlosen Trunkenheitsfahrt ist der Tatrichter regelmäßig verpflichtet, neben der Höhe der Blutalkoholkonzentration und der Schuldform weitere Umstände festzustellen, die geeignet sind, den Schuldumfang näher zu bestimmen und einzugrenzen (BayObLG VRS 93, 108 = NZV 1997, 244 = NStZ 1997, 359 = MDR 1997, 486; OLG Karlsruhe VRS 79, 199 [200]; SenE v. 19.12.2000 - Ss 488/00 - = StV 2001, 355; SenE v. 29.02.2008 - 83 Ss 14/08).
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