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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99 - 101   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3352
OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99 - 101 (https://dejure.org/1999,3352)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.05.1999 - Ss 177/99 - 101 (https://dejure.org/1999,3352)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 1999 - Ss 177/99 - 101 (https://dejure.org/1999,3352)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 1999, 667
  • StV 2001, 178
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 31.10.1995 - 5 StR 470/94

    Jugendstrafen - Gering bemessen - Maß der Schuld verniedlicht - Erzieherische …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99
    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

    Vielmehr sind daneben auch andere Strafzwecke zu beachten (BGH NJW 1992, 380; BGH StV 1994, 598 (599) m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1996, 120).

    Denn die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, haben nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld als Gesichtspunkt bei der Zumessung einer Jugendstrafe Bedeutung (BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt daher keine selbständige Bedeutung zu; er ist nur insoweit von Belang, als er Schlüsse auf die innere Tatseite zuläßt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH Beschl. v. 27.11.1995 - 1 StR 634/95; BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 536; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 182/96

    Jugendstrafe von mehr als 5 Jahren - Erzieherische Einwirkung - Bewertung der …

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99
    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

    Denn die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, haben nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld als Gesichtspunkt bei der Zumessung einer Jugendstrafe Bedeutung (BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120).

    Dem äußeren Unrechtsgehalt der Tat kommt daher keine selbständige Bedeutung zu; er ist nur insoweit von Belang, als er Schlüsse auf die innere Tatseite zuläßt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH Beschl. v. 27.11.1995 - 1 StR 634/95; BGH bei Böhm NStZ 1995, 535, 536; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

    Auszug aus OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99
    Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).

    Der Vorrang des Erziehungsgedankens schließt insbesondere nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH NStZ-RR 1998, 285).

    Denn die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, haben nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld als Gesichtspunkt bei der Zumessung einer Jugendstrafe Bedeutung (BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120).

  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …

    Insbesondere muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen (OLG Köln StV 1999, 667) und - bei entsprechenden Anhaltspunkten - inwiefern der Tat Ausnahmecharakter zukommt und ob mit Rücksicht auf die bisher problemlos verlaufende Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (BGH StV 1996, 269).
  • OLG Hamm, 07.03.2005 - 2 Ss 71/05

    Jugendstrafe; Schwere der Schuld; Erziehungsgedanke

    Namentlich muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen (OLG Köln StV 1999, 667), ob - bei entsprechenden Anhaltspunkten - der Tat Ausnahmecharakter zukommt und ob die Verhängung der Jugendstrafe erforderlich ist (BGH StV 1996, 269).
  • KG, 17.02.2012 - 1 Ss 540/11

    Jugendstrafe: Schwere der Schuld; Erfordernis der erzieherischen Einwirkung durch …

    Das Urteil muss nämlich erkennen lassen, welche konkreten erzieherischen Wirkungen von der Jugendstrafe ausgehen sollen (…vgl. Senat aaO.; KG StV 2009, 91, 92; Senat, Beschluss vom 25. April 2007 - (4) 1 Ss 81/07 (90/07) - OLG Köln StV 1999, 667, 668).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht …

    Insbesondere muss es Ausführungen dazu enthalten, welche erzieherischen Wirkungen von der Strafe ausgehen sollen (OLG Köln StV 1999, 667).
  • OLG Köln, 24.08.1999 - Ss 215/99

    Erforderlichkeit der Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falles bei der …

    Es kommt also mehr auf die subjektiven und persönlichkeitsbegründeten Beziehungen des Täters zu seiner Tat als auf deren äußeren Schwere an (vgl. BGH StV 1994, 598; NStZ 1998, 317, 318; Senatsentscheidung vom 22.03.1991 - Ss 372/90 = StV 1991, 426, 427 u. vom 07.05.1999 - Ss 177/99).
  • OLG Köln, 04.01.2011 - 1 RVs 224/10

    Maßgeblichkeit des Erziehungsgedankens bei der Rechtsfolgenentscheidung in JGG …

    Rn. 14 Im Bereich des Jugendstrafrechts ist weiter zu beachten, dass dieses vom Erziehungsgedanken geprägt ist und daher für die Rechtsfolgenentscheidung in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte maßgebend sind (SenE v. 07.05.1999 - Ss 177/99 - = StV 1999, 667 = NStZ-RR 2000, 70 [K/R] = StV 2001, 178; SenE v. 26.05.2009 - 82 Ss 28/09 -).
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