Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 04.08.1998 - Ss 369/98
- OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98 (Z)
- EuGH - C-313/98 (anhängig)
Papierfundstellen
- NZV 1999, 481
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 19.02.1999 - Ss 188/98
Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98
Ohne eine abweichende Legaldefinition in den für die Erhebung der Gebühr maßgeblichen Bestimmungen kann nur der technische Begriff der Achse maßgebend sein (vgl. SenE vom 19.2.1999 - Ss 188/98 [Z] ).Rn. 19 Wie der Senat in dem erwähnten Beschluß vom 19.2.1999 ( Ss 188/98 [Z] ) dargelegt hat, bestimmt nach Art. 8 des Übereinkommens vom 9.02.1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen nicht die Anzahl der bei der jeweiligen Fahrt tatsächlich benutzten, sondern die Anzahl der vorhandenen Achsen die Eingruppierung des Fahrzeugs in eine Gebührenklasse .
- OLG Köln, 21.07.1998 - Ss 315/98
Berücksichtigung der Richtlinien des Bußgeldkataloges des …
Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98
Die Bußgeldrichtsätze der Verwaltungsbehörde, die von den Gerichten bei der Rechtsfolgenentscheidung - unter Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall - zu berücksichtigen sind, um eine gleichmäßige Behandlung der Fälle zu sichern (vgl. SenE v. 21.7.1998 - Ss 315/98 (B) - = VRS 95, 422, 423 m.w.N.), sehen bei vorsätzlichen Verstößen des Eigentümers, Halters oder Fahrzeugnutzers gegen §§ 4 Abs. 1 Nr. 1 b, 1 Abs. 1 und 3 ABBG ein Bußgeld in Höhe von 500,-DM vor. - OLG Köln, 21.08.1998 - Ss 338/98
Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98
Unter diesen Umständen ist eine vertiefte Erörterung der wirtschaftlichen Verhältnisse entbehrlich ( vgl. SenE v.23.7.1998 - Ss 338/98 [B]-).
- OLG Köln, 29.03.2006 - 83 Ss OWi 22/06 Seinerzeit hat der Senat entschieden, dass für die Gebührenberechnung nach Art. 8 Abs. 1 des Übereinkommens über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen vom 9.2.1994 (BGBl. II S. 1768) auch bei einer Tandemachse, bei der der Abstand zwischen zwei Achsen unter 1 m liegt, jede vorhandene Achse zählt (SenE v. 19.02.1999 - Ss 188/98 (B) - = NZV 1999, 305 L = VRS 97, 74; SenE v. 01.07.1999 - Ss 290/99 (Z) - SenE v. 23.03.1999 - Ss 369/98 (Z)- = NZV 1999, 481).
- OLG Köln, 23.12.1999 - Ss 401/99 So ist für die Gebührenberechnung, bei der die Zahl der Achsen maßgebend ist, auch eine Liftachse mitzuzählen, und zwar unabhängig davon, ob sie bei der Fahrt tatsächlich zum Einsatz kommt oder hochgezogen ist (SenE v. 23.03.1999 - Ss 369/98 (Z)-).
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| OLG Köln, 04.08.1998 - Ss 369/98 |
Verfahrensgang
- OLG Köln, 04.08.1998 - Ss 369/98
- OLG Köln, 23.03.1999 - Ss 369/98
- EuGH - C-313/98 (anhängig)
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