Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.08.1989 - Ss 427/89 - 198 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensrüge wegen Verhandlung in Abwesenheit eines Verteidigers trotz Gebotenheit der Anwesenheit wegen der Schwere der Schuld und der Schwierigkeit der Sachlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 140 Abs. 2
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2481 (Ls.)
- NZV 1990, 324
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 01.04.1986 - Ss 168/86
Beiordnung eines Verteidigers; Strafaussetzung; Freiheitsstrafe mit …
Auszug aus OLG Köln, 29.08.1989 - Ss 427/89
Die Schwere der Tat beurteilt sich vor allem nach der zu erwartenden Rechtsfolgenentscheidung (vgl. SenatsE vom 1.4.1986 - Ss 168/86 = Strafverteidigung 1986, 238;… Kleinknecht/Meyer, StPO, 39. Aufl., § 140 Rdnr. 23 m.w.N.).Da nur ein Verteidiger Akteneinsicht erhält, würde die Nichtbeiordnung eines Verteidigers in solchen Fällen dem Gebot des fairen Verfahrens widersprechen (vgl. SenatsE v. 1.4.1986 - Ss 168/89 = Strafverteidiger 1986, 238 m.w.N.; OLG Karslruhe, Strafverteidiger 1987, 518;… KK-Laufhütte, StPO, 2. Aufl.,§ 140 Rdnr. 22).
- BayObLG, 11.10.1989 - RReg. 1 St 276/89 Zur Auslegung des Begriffs "Schwere der Tat« vgl. auch OLG Celle (Beschluß Ä 1 Ss 5/88 Ä v. 21.1.88, in AnwBl 1989, 103 = MDR 1988, 1075 ) und OLG Köln (Beschluß Ä Ss 427/89 Ä 198 Ä v. 29.8. 89, in VRS 78, 117).
- LG Bonn, 22.01.2016 - 21 Qs 72/15
Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigerbestellung trotz Änderung der …
Zum einen handelt es sich um ein vorbereitendes Sachverständigengutachten, dessen Inhalt sich in der Hauptverhandlung noch ändern kann und das bisher nur auf beschränkter Faktengrundlage erstellt werden konnte, und zum anderen reicht allein die Tatsache, dass ein Sachverständigengutachten notwendig war, um die Frage der Schuldfähigkeit zu klären, für das Vorliegen einer schwierigen Sach- und Rechtslage aus, da es in diesem Fall auf die Kenntnis der Akten ankommt (OLG Köln, Beschl. v. 29.08.1989 - Ss 427/89 - 198; OLG Hamm, Beschl. v. 22.04.2002 - 2 Ws 88/02).
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