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| OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73 |
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Gesetzeswortlaut; Vorschrift; Sinn und Zweck; Nicht geringe Menge; Preis; Auslegung; Betäubungsmittel; Durchschnittlich; Konsument; Vorrat
Papierfundstellen
- NJW 1974, 2064
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 23.11.1972 - RReg. 4 St 141/72
Haschisch; Nicht geringe Menge
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73
Nach Auffassung des BayObLG (NJW 1973, 669) ist eine "nicht geringe Menge" im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG anzunehmen, wenn der Preis der Ware im Kleinverkauf an Endverbraucher 1.000,-- DM übersteigt. - OLG Karlsruhe, 25.07.1972 - 3 Ws 74/72
Auszug aus OLG Zweibrücken, 14.03.1974 - Ss 85/73
Aufgrund dieser Auslegung hat das Oberlandesgericht Karlsruhe 82 g Haschisch als nicht geringe Menge angesehen (Beschluß vom 25. Juli 1972 - 3 Ws 74/72 -, mitgeteilt von Wechsung/Hund, aaO., S. 1732 unter 4).
- OLG Hamburg, 17.01.1975 - 1 Ss 171/74
Betäubungsmittel; Bestimmung der nicht geringen Menge; Drogeneinnahme mit …
Soll mit dieser Straferschwerung auch in erster Linie der Rauschgifthandel getroffen werden, so doch auch der Konsument, der eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln in Vorrat hält, weil erfahrungsgemäß ein solcher Besitzer von Betäubungsmitteln davon, sei es gegen Bezahlung, sei es unentgeltlich anderen abgibt und damit eine Gefahrenlage für andere schafft; dem soll nach dem Gesetzeszweck begegnet werden (vgl. hierzu OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ; Joachimski, Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz , 1972, Anm.27 zu § 11 , S. 176, Wechsung und Hund NJW 73, 1731).Zutreffend hat das OLG Düsseldorf aaO. darauf hingewiesen, daß die Abgrenzungsmethode nach dem Preis zur Folge hätte, daß bei Zunahme des Rauschgiftschmuggels und damit verbundener Senkung des Verbraucherpreises die Grenze der erhöhten Strafbarkeit zum ungünstigsten Zeitpunkt, nämlich dann, wenn die Bekämpfung des Rauschgifthandels am nötigsten ist, nach oben verschoben wird (gegen die Abgrenzungsmethode des BayObLG auch OLG Hamburg, 2. Strafsenat aaO. und OLG Zweibrücken in NJW 1974, 2064 , ferner auch Fuhrmann in JR 1974/210).
- BGH, 15.06.1976 - 1 StR 273/76
Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes einer nicht geringen Menge von …
Während das BayObLG eine "nicht geringe Menge" im Sinne von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetmG u.a. dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 669 mit krit. Bespr. Wechsung/Hund, NJW 1973, 1729, 1730) [BayObLG 23.11.1972 - 4 RReg St 141/72], sieht das OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenbedarf anzulegen pflegt (NJW 1974, 1437; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 [OLG Zweibrücken 14.03.1974 - Ss 85/73]). - OLG Köln, 06.09.1977 - Ss 415/77 Dabei kann auch darauf abgestellt werden, ob das Quantum einer Menge von 30 Konsumeinheiten entspricht (vgl. OLG Düsseldorf, OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ; OLG Karlsruhe MDR 1974, 691 ;… a.a.O.; OLG Hamm NJW 1974, 2064 ; OLG Oldenburg MDR 1976, 866 ; OLG Celle NJW 1976, 1803).
Demgemäß hat auch die Rechtsprechung eine "nicht geringe Menge" angenommen, wenn das Quantum "bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucher normalerweise für den Eigenverbrauch anzulegen pflegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ; s. a. BGH NJW 1976, 1800 f.).
- OLG Oldenburg, 18.05.1976 - Ss 140/76
Nicht geringe Menge; Ausmaß der Gefahr; Anzahl von Berauschungen; Abgabe an …
Andere Gerichte haben hingegen den durchschnittlichen Monatsbedarf oder den monatlichen Durchschnittsvorrat eines durchschnittlichen Verbrauchers als Abgrenzungsmaßstab vorgezogen (OLG Hamm, NJW 1974, 1427; 2. Strafsenat des OLG Karlsruhe, NJW 1974, 2061 = OLGSt § 11 Nr. 5 BetMG, S. 1); der durchschnittliche Vorrat, auch wenn er geringer ist als ein Monatsbedarf, bildet nach Auffassung des 1. Strafsenats des OLG Karlsruhe (Die Justiz 1974, 24) und anscheinend auch des OLG Zweibrücken (NJW 1974, 2064 ) die Grenze. - OLG Karlsruhe, 20.10.1977 - 2 Ss 117/77
Nicht geringe Menge; Strafgrund; Berechnung
Eine nicht geringe Menge ist ausserdem bejaht worden, wenn die Menge bei Anlegung eines durchschnittlichen Maßstabs deutlich über den Vorrat hinausgeht, den ein Verbraucber normalerweise für den Eigenverbrauch anlegt (OLG Hamm NJW 1974, 1437 ; OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ). - OLG Celle, 13.04.1976 - 3 Ss 38/75 Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Beschluß vom 14.03.1974; NJW 1974, 2064 ) sieht als ausschlaggebend an, daß der normale Vorrat eines durchschnittlichen Verbrauchers überschritten ist (also schlechthin, nicht nur "deutlich").
- OLG Hamm, 23.12.1977 - 3 Ss 795/77 Überwiegend, aber auch sehr unterschiedlich, wurde hierbei auf den (Monats-) Bedarf und den "normalen" Vorrat eines durchschnittlichen Verbrauchers von Betäubungsmitteln abgestellt (so OLG Hamm NJW 1974, 1437 : 115 g Haschisch für den Eigenverbrauch noch keine nicht geringe Menge; OLG Karlsruhe Justiz 1974, 24 und NJW 1974, 2061 = Justiz 1974, 263: über 100 gr Haschisch auch schlechtester Qualität stets nicht geringe Menge; ebenso OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 : 126 g Haschisch stelle eine nicht geringe Menge auch ohne Veräußerungswillen dar; Urt des erkennenden Senats in 3 Ss 49/76: 360 g Haschisch keine nicht geringe Menge).
- OLG Schleswig, 05.09.1983 - 1 Ss 254/83
Anbauen ; Aussaat; Anpflanzung; Geringe Menge; Feststellung; Begründung; …
Als Abgrenzungskriterien der "nicht geringen Menge" von der "geringen Menge" sind von den Oberlandesgerichten u. a. folgende Umstände herangezogen worden: Der Preis (BayObLG NJW 73, 669), der übliche Vorrat eines Durchschnittskonsumenten (OLG Zweibrücken, NJW 1974, S. 2064;… OLG Hamm NJW 1974, S. 1473), der durchschnittliche Monatsbedarf (…OLG Karlsruhe NJW 1974, S. 2061), die Anzahl der Rauschzustände (OLG Düsseldorf NJW 1976, 392 ; OLG Hamburg NJW 1975, 1473 ), die absolute Gewichtsmenge (…OLG Celle NJW 1976, S. 1803). - OLG Hamm, 08.06.1978 - 2 Ss 1069/78
Betäubungsmittelstrafrecht: Erfüllung des Besitztatbestands, Begriff der nicht …
Während das Bayerische Oberste Landesgericht eine "nicht geringe Menge" iS von § 11 Abs. 4 Nr. 5 BetMG dann annimmt, wenn der Konsumentenpreis mehr als 1.000,-- DM beträgt (BayObLGSt 1972, 261 = NJW 1973, 663), sieht der 5. Strafsenat des OLG Hamm als "nicht geringe Menge" ein Quantum an, das den für den Eigenbedarf normalerweise angelegten Vorrat deutlich übersteigt, was bei 115 g Haschisch, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, nicht der Fall sei (NJW 1974, 1437 ; ebenso OLG Zweibrücken, NJW 1974, 2064 ). - LG Würzburg, 12.05.1978 - 6 KLs 119 Js 18286/77 Dabei ist es unerheblich, ob man auf die möglichen Tauschzustände oder Konsumeinheiten (so OLG Hamburg NJW 1974, 392), auf den durchschnittlichen Monatsbedarf eines durchschnittlichen Konsumenten (OLG Karlsruhe NJW 1974, 2061 ), den normalen Vorrat eines durchschnittlichen Konsumenten (OLG Zweibrücken NJW 1974, 2064 ), oder auf den Konsumentenpreis (BayObLGSt 1972, 261) abstellt.
- OLG Koblenz, 26.06.1978 - 2 Ss 260/78
- OLG Zweibrücken, 30.09.1976 - Ss 81/76
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