Rechtsprechung
| StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsgerichtshof
Organstreitverfahren
- bremen.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2010, 547
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
Der Antragstellerin fehlt auch nicht das allgemeine Rechtsschutzinte- 39 resse, das regelmäßig bereits durch die Geltendmachung einer Rechtsverletzung oder -gefährdung indiziert ist (vgl. BVerfGE 68, 1, 77). - BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99
NATO-Konzept
Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
Sie sind deshalb kompetenz- und statusrechtlicher Natur und können daher im Organstreitverfahren geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 104, 151, 193 f.). - StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03
Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren
Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
als oberstes Landesorgan parteifähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68). - StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren
Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
als oberstes Landesorgan parteifähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
- BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10
Legislativstreit Schuldenbremse
Auch insoweit bestünde - neben den politischen Einflussmöglichkeiten - ein weiterer Weg jedenfalls des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegen eine vermeintliche Rechtsverletzung zur Wehr zu setzen (vgl. auch BremStGH, Urteil vom 5. März 2010 - St 1/09 -, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10
Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg …
Sie ist deshalb kompetenz- und statusrechtlicher Natur und kann daher vom Landtag und seinen Ausschüssen in Organstreitverfahren geltend gemacht werden (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 5. März 2010 - St 1.09 -, NVwZ-RR 2010, 547, juris Ls. 1 und Rn. 41). - StGH Bremen, 15.06.2026 - St 2/24 Die FDP-Fraktion ist Teil der Bremischen Bürgerschaft und als solche im Organstreitverfahren parteifähig, weil sie in der Landesverfassung (Art. 77 Abs. 2 BremLV) und in der Geschäftsordnung der Bürgerschaft mit eigenen Rechten ausgestattet ist (siehe BremStGH, Urt. v. 05.03.2010, St 1/09, juris Rn. 31).
Grundsätzlich besteht daher für die Antragstellerin die Möglichkeit, als Fraktion im Wege des Organstreitverfahrens die Verletzung von Rechten der Bürgerschaft im Wege der Prozessstandschaft zu rügen (siehe u.a. BremStGH, Urt. v. 05.03.2010, St 1/09, juris Rn. 32).
- StGH Bremen, 23.04.2026 - St 1/26 BremLV) und durch die Geschäftsordnung der Bürgerschaft mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil eines Verfassungsorgans (BremStGH, Urt. v. 5.3.2010, St 1/09, juris Rn. 31;… Beschl. v. 20.3.2025, St 1/25, juris Rn. 11).
Als Organteil der Bürgerschaft können die Antragstellerinnen zu 1. und 2. die mögliche Verletzung bzw. unmittelbare Gefährdung des Gesamtorgans in Prozessstandschaft geltend machen (§ 25 Abs. 2 Satz 1 StGHG "er oder das Organ, dem er angehört", s.a. BremStGH, Urt. v. 5.3.2010, St 1/09, juris Rn. 32).
- StGH Bremen, 20.03.2025 - St 1/25
Landesverfassungsgerichte NRW und Bremen: Bundesländer müssen Zustimmung zum …
Dies folgt aus dem Minderheitenschutz (BremStGH, Urteil v. 05.03.2010, St 1/09, Rn. 33;… Rinken, in: Fischer- Lescano, BremLV, Art. 140 Rn. 22, 32).
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