Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 25.08.2000 - 5 W 133/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge der leiblichen Eltern
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Familienname; Name; Kind; Scheidung; Ehe; Wiederheirat; Eltern; Gemeinsames Sorgerecht
- Judicialis
BGB § 1618
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1618
Einbenennung des Kindes - gemeinsames Sorgerecht Geschiedener - Name der wieder verheirateten Mutter - Erklärung der Eltern und des Ehemannes der Mutter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Familienname; Name; Kind; Scheidung; Ehe; Wiederheirat; Eltern; Gemeinsames Sorgerecht
Verfahrensgang
- AG Osnabrück - 37 III 29/00
- LG Osnabrück, 29.06.2000 - 7 T 504/00
- OLG Oldenburg, 25.08.2000 - 5 W 133/00
Papierfundstellen
- StAZ 2001, 67
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01
Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes
Dies ist inzwischen einhellige obergerichtliche Rechtsprechung und wird auch im vorliegenden Verfahren von keinem der Beteiligten mehr in Frage gestellt (vgl. BayObLG StAZ 2001, 106 = FGPrax 2001, 77; OLG Oldenburg StAZ 2001, 67; OLG Hamm StAZ 2000, 373). - OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01
Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen …
Der Senat schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 25. August 2000 StAZ 2001, 67/68), des OLG Hamm (Beschluss vom 31. August 2000 StAZ 2000, 373/374), des BayObLG (Beschluss vom 30. Januar 2001 StAZ 2001, 106/107) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08. Mai 2001 (OLG Report Karlsruhe/Stuttgart, 2001, 346-348) an, wonach im Wege einer berichtigenden Auslegung die Einbenennung auch bei gemeinsamer Sorge möglich ist, wenn der andere Elternteil der Namenserteilung in der Form des § 1618 Satz 5 BGB zustimmt.
dejure.org
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