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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.08.2000 - 5 W 133/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7520
OLG Oldenburg, 25.08.2000 - 5 W 133/00 (https://dejure.org/2000,7520)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.08.2000 - 5 W 133/00 (https://dejure.org/2000,7520)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. August 2000 - 5 W 133/00 (https://dejure.org/2000,7520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einbenennung eines Kindes bei gemeinsamer elterlicher Sorge der leiblichen Eltern

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Familienname; Name; Kind; Scheidung; Ehe; Wiederheirat; Eltern; Gemeinsames Sorgerecht

  • Judicialis

    BGB § 1618

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1618
    Einbenennung des Kindes - gemeinsames Sorgerecht Geschiedener - Name der wieder verheirateten Mutter - Erklärung der Eltern und des Ehemannes der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Familienname; Name; Kind; Scheidung; Ehe; Wiederheirat; Eltern; Gemeinsames Sorgerecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAZ 2001, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 13.07.2001 - 16 Wx 127/01

    Familien- und Erbrecht; Einbenennung eines Kindes

    Dies ist inzwischen einhellige obergerichtliche Rechtsprechung und wird auch im vorliegenden Verfahren von keinem der Beteiligten mehr in Frage gestellt (vgl. BayObLG StAZ 2001, 106 = FGPrax 2001, 77; OLG Oldenburg StAZ 2001, 67; OLG Hamm StAZ 2000, 373).
  • OLG Frankfurt, 01.10.2001 - 20 W 293/01

    Einbenennung eines Kindes: Anwendbares Recht bei gemeinsamer Sorge der leiblichen …

    Der Senat schließt sich jedoch der Auffassung des OLG Oldenburg (Beschluss vom 25. August 2000 ­ StAZ 2001, 67/68), des OLG Hamm (Beschluss vom 31. August 2000 ­ StAZ 2000, 373/374), des BayObLG (Beschluss vom 30. Januar 2001 ­ StAZ 2001, 106/107) und des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 08. Mai 2001 (OLG Report Karlsruhe/Stuttgart, 2001, 346-348) an, wonach im Wege einer berichtigenden Auslegung die Einbenennung auch bei gemeinsamer Sorge möglich ist, wenn der andere Elternteil der Namenserteilung in der Form des § 1618 Satz 5 BGB zustimmt.
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