Rechtsprechung
| VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abänderung des Familiennamens; Ausländischer Klang eines Namens als wichtiger Grund für dessen Abänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAZ 2004, 298
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.05.2001 - 6 B 23.01
Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs des wichtigen Grundes in § 3 Abs. 1 …
Auszug aus VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03
Ein wichtiger Grund für eine Änderung des Familiennamens ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Ablegung seines bisherigen Namens und der Führung des neuen Namens Vorrang hat vor dem schutzwürdigen Interesse der durch eine Namensänderung betroffenen Träger des bisherigen und des neuen Namens und vor den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (BVerwG, Urteil vom 05.091985 - BVerwG 7 C 2.84 - und Beschluss vom 17.05.2001 - 6 B 23.01 -, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 76). - BVerwG, 13.12.1995 - 6 C 6.94
Stiefvater-Nachname II - § 3 Abs. 1 NÄG
Auszug aus VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03
Dies gilt auch für die von dem Kläger angestrebte gleiche Namensführung innerhalb von Familien, hinsichtlich derer das Bundesverwaltungsgericht die Verringerung des Gewichts der Namenseinheit in der Familie durch gesetzgeberische Entscheidungen berücksichtigt hat (Urteil vom 13.12.1995 - BVerwG 6 C 6.94 - BVerwGE 100, 148, 151) [BVerwG 13.12.1995 - 6 C 6/94]. - BVerwG, 05.09.1985 - 7 C 2.84
Scheineheliches Kind - Schutzwürdiges Interesse - Familienname - Geburtsname der …
Auszug aus VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03
Ein wichtiger Grund für eine Änderung des Familiennamens ist gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers an der Ablegung seines bisherigen Namens und der Führung des neuen Namens Vorrang hat vor dem schutzwürdigen Interesse der durch eine Namensänderung betroffenen Träger des bisherigen und des neuen Namens und vor den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck gekommenen Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die Ordnungsfunktion des Namens sowie sicherheitspolizeiliche Interessen an der Beibehaltung des bisherigen Namens gehören (BVerwG, Urteil vom 05.091985 - BVerwG 7 C 2.84 - und Beschluss vom 17.05.2001 - 6 B 23.01 -, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 76). - BVerwG, 18.05.1989 - 7 B 69.89
Psychologische Behinderung der Eingliederung eines Flüchtlings durch …
Auszug aus VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03
Insoweit ist zu berücksichtigen, ob der Namensträger bei seiner Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland infolge der Führung seines Namens nachvollziehbare Schwierigkeiten gewärtigen muss (BVerwG, Urteil vom 07.12.1962 - BVerwG 7 C 123.61 - BVerwGE 15, 183; Beschluss vom 18.05.1989 - BVerwG 7 B 69.89 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 63). - BVerwG, 07.12.1962 - VII C 123.61
Personenstandssachen und Voraussetzungen für eine Namensänderung - Anforderungen …
Auszug aus VG Gießen, 19.01.2004 - 10 E 4610/03
Insoweit ist zu berücksichtigen, ob der Namensträger bei seiner Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben der Bundesrepublik Deutschland infolge der Führung seines Namens nachvollziehbare Schwierigkeiten gewärtigen muss (BVerwG, Urteil vom 07.12.1962 - BVerwG 7 C 123.61 - BVerwGE 15, 183; Beschluss vom 18.05.1989 - BVerwG 7 B 69.89 - Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 63).
- VG Minden, 19.05.2005 - 2 K 6400/03
Änderung des Familiennamens gem. § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz (NÄG); …
Rn. 31 Vgl. zu Familiennamen assyrischer Christen VG Düsseldorf, Urteil vom 29. November 2000 - 18 K 4424/00 -, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 11. Oktober 2002 - 8 A 312/01 - VG Augsburg, a.a.O.; VG Gießen, Urteil vom 19. Januar 2004 - 10 E 4610/03 -, StAZ 2004, 298 f.; a.A. VG Hamburg, a.a.O.
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