Rechtsprechung
| BGH, 10.10.1990 - StB 14/90, 1 StE 8/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Akteneinsicht - Umfang - Befugnis des Vorsitzenden - Beschränkung der Akteneinsicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO § 147 Abs. 1
Akteneinsicht in U-Haftunterlagen - Keine Beschränkung auf Schuld- oder Rechtsfolgenfrage
Papierfundstellen
- BGHSt 37, 204
- NJW 1991, 435
- NStZ 1991, 94
- AnwBl 1992, 141
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81
Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …
Auszug aus BGH, 10.10.1990 - StB 14/90
Aus der zitierten Entscheidung BGHSt 30, 131, 139 folgt nur, daß sich die Befugnis zur Akteneinsicht jedenfalls auf Akten mit einem solchen Inhalt erstreckt. - BGH, 11.02.1987 - StB 1/87
Akteneinsicht - Nichtgenehmigung - Amtliche Verwahrung - Ermittlungen
Auszug aus BGH, 10.10.1990 - StB 14/90
Der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 1987 - StB 1/87 (BGHR StPO § 147 I Verfahrensakten 2) steht nicht entgegen.
- BGH, 04.10.2007 - KRB 59/07
Akteneinsichtsgesuch
Das bedeutet aber auch, dass das Gericht die der Verteidigung zu überlassenden Aktenbestandteile weder vorher sichten noch einer Auswahl unterziehen darf (BGHSt 37, 204, 206).Die Verteidigung braucht sich auch nicht darauf verweisen zu lassen, dass der Vorsitzende festgestellt hat, in den Akten der Parallelverfahren befänden sich keine Aktenbestandteile, die schuld- oder rechtsfolgenrelevanten Inhalt hätten (BGHSt 37, 204, 206).
- BGH, Ermittlungsrichter, 16.12.2020 - 2 BGs 408/20
Grundsatz der Aktenwahrheit und -vollständigkeit bei Prüfung durch den …
Die Akten sollen die lückenlose Information über die im Verfahren angefallenen schriftlichen Unterlagen gewährleisten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1990 ‒ StB 14/90, BGHSt 37, 204, 206).Die Akten sollen die lückenlose Information über die im Verfahren angefallenen schriftlichen Unterlagen gewährleisten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 10. Oktober 1990 ‒ StB 14/90, BGHSt 37, 204, 206).
- BGH, 23.02.2010 - 4 StR 599/09
Rüge der unvollständigen Akteneinsicht in TÜ-Protokolle; wesentliche Beschränkung …
Dem könnte entgegenstehen, dass sich nach der bisherigen Rechtsprechung der Anspruch auf Akteneinsicht nur auf die dem Gericht tatsächlich vorliegenden Akten bezieht (BGH…, Urt. vom 26. Mai 1981 - 1 StR 48/81, BGHSt 30, 131, 138, 141, und Beschl. vom 11. November 2004 - 5 StR 299/03, BGHSt 49, 317, 327 m.w.N.; ähnlich ("bei Gericht vorliegende Unterlagen") BGH, Beschl. vom 10. Oktober 1990 - StB 14/09, BGHSt 37, 204, 206), also Aktenbestandteile aus anderen Verfahren dem Akteneinsichtsrecht nach § 147 Abs. 1 StPO selbst dann nicht unterliegen, wenn die Verfahren zeitweise gemeinsam geführt, später aber getrennt und diese im formellen Sinne "fremden" Akten nicht beigezogen wurden (BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2007 - KRB 59/07, BGHSt 52, 58, 62; vgl. auch BGH…, Urt. vom 26. August 2005 - 2 StR 225/05, BGHSt 50, 224, 229). - OLG Koblenz, 12.03.2018 - 2 Ws 88/18
Strafverfahren: Verletzung des Akteneinsichtsrechts bei Nichtfertigstellung des …
Sie erstreckt sich nach dem Wortlaut des Gesetzes auf alle dem Gericht vorliegenden Akten, gleichviel, ob diese dem Gericht mit der Anklageschrift übersandt oder - wie hier das Hauptverhandlungsprotokoll - von ihm selbst angelegt worden sind (vgl. BGHSt 37, 204 ). - OLG Frankfurt, 21.12.2020 - 3 Ws 852/20
Umfang des Rechts auf Akteneinsicht durch Verteidiger
Der Umfang des Rechts auf Akteneinsicht richtet sich nach dem Normzweck des § 147 StPO, der dem Angeklagten eine wirksame Verteidigung ermöglichen soll (BGH, Beschluss vom 10.10.1990 1 StE 8/89 StB 14/90).
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