Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1993 - StB 21/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen eines Ermittlungsrichters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 18.10.1993 - StB 21/93
- BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 198
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1989 - 1 BJs 72/87
Zulässigkeit der Beschwerde - Anordnung von Erzwingungshaft - Zeuge
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192, 195 unter Aufgabe von BGHSt 30, 52; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]).Sie hat nicht eine "Verhaftung" zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGHSt 36, 192, 197;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 41. Aufl. § 304 Rdn. 13).
- BGH, 28.12.1978 - StB 235/78
Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes eines Pressemitarbeiters - Schutz von …
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Die vom Beschwerdeführer für die Zulässigkeit seiner Beschwerde angeführte Entscheidung in BGHSt 28, 240 ist nach dem Rechtszustand vor den einschränkenden Gesetzesänderungen in § 304 StPO durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1979 (BGBl. 1978 I 1645) ergangen. - BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Nach § 304 Abs. 5 StPO ist gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs (auch wenn sie als Beschluß bezeichnet sind, BGHSt 29, 13) die Beschwerde nur zulässig, wenn sie die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme oder Durchsuchung betreffen. - BGH, 23.02.1981 - 1 BJs 206/80
Beschwerde - Zulässigkeit - Ermittlungsrichter - Erzwingungshaft
Auszug aus BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
Als solche ist zwar die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann, anzusehen, weil der darin liegende Eingriff in das Freiheitsrecht des Betroffenen dem Vollzug von Untersuchungshaft vergleichbar ist (BGHSt 36, 192, 195 unter Aufgabe von BGHSt 30, 52; vgl. Wedel und Kutzer, MDR 1990, 786 ff [BGH 19.02.1990 - AnwSt R 11/89]).
- BGH, 13.10.2016 - StB 31/16
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter …
Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.;… vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198). - BGH, 13.10.2016 - StB 32/16
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes unter …
Sie hat - anders als die Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO, die für eine Zeit bis zu sechs Monaten angeordnet werden kann (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, 2 BGHSt 36, 192, 195 f.;… vom 4. August 2009 - StB 32/09, juris Rn. 4) - nicht eine "Verhaftung' zum Inhalt, sondern ist nur eine an die Bedingung der Nichtbeitreibbarkeit geknüpfte Folge der das Ordnungsgeld betreffenden Entscheidung (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1989 - StB 15-16/89, BGHSt 36, 192, 197; vom 22. Dezember 1993 - StB 21/93, NStZ 1994, 198).
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- BGH, 22.12.1993 - StB 21/93
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