Rechtsprechung
| BGH, 17.04.2024 - StB 23/24 |
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§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB
Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (Erklärung der Einwilligung des Verurteilten im Beschwerdeverfahren) - openjur.de
Verfahrensgang
- OLG München, 08.01.2024 - 7 St 10/23
- BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Celle, 23.06.2017 - 1 Ws 69/17
Entscheidung der Strafvollstreckungskammer bei Nichtabgabe einer Erklärung des …
Auszug aus BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
a) Der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung steht nicht mehr entgegen, dass eine nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB erforderliche Einwilligung des Verurteilten fehlt; denn eine solche kann auch im Beschwerdeverfahren noch erklärt werden (s. OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2001 - 2 Ws 270/01, Rpfleger 2002, 170 f.; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, Nds. Rpfl.b) Die Sache ist dem Oberlandesgericht zurückzugeben, weil es - nach dem Verfahrensstand zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zurecht - eine weitere Sachprüfung bislang nicht vorgenommen und insbesondere weder den Verurteilten persönlich gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO angehört noch sich mit einer Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO befasst hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1995 - StB 15/95, BGHR StPO § 454 Anhörung 1; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, BGHR StPO § 454 Gutachten 4; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, Nds. Rpfl.
- BGH, 04.10.2011 - StB 14/11
Aussetzung des Strafrests zur Bewährung (Prognosegutachten; verlässliche …
Auszug aus BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
b) Die Sache ist dem Oberlandesgericht zurückzugeben, weil es - nach dem Verfahrensstand zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zurecht - eine weitere Sachprüfung bislang nicht vorgenommen und insbesondere weder den Verurteilten persönlich gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO angehört noch sich mit einer Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO befasst hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1995 - StB 15/95, BGHR StPO § 454 Anhörung 1; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, BGHR StPO § 454 Gutachten 4; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, Nds. Rpfl. - BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …
Auszug aus BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
Die Übermittlung durch einen Erklärungsboten ist aber zulässig (s. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StV 2018, 354 Rn. 25; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 2000 - 1 Ws 373/00, NJW 2001, 1150;… MüKoStGB/Groß/Kett-Straub, 4. Aufl., § 57 Rn. 13).
- BGH, 05.05.1995 - StB 15/95
Anhörung - Notwendigkeit - Inhaltslose Formalität - Zeitige Freiheitsstrafe - …
Auszug aus BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
b) Die Sache ist dem Oberlandesgericht zurückzugeben, weil es - nach dem Verfahrensstand zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zurecht - eine weitere Sachprüfung bislang nicht vorgenommen und insbesondere weder den Verurteilten persönlich gemäß § 454 Abs. 1 Satz 3 StPO angehört noch sich mit einer Einholung eines Sachverständigengutachtens nach § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO befasst hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1995 - StB 15/95, BGHR StPO § 454 Anhörung 1; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, BGHR StPO § 454 Gutachten 4; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, Nds. Rpfl. - OLG Hamm, 05.12.2000 - 1 Ws 373/00
Bedingte Entlassung, Einwilligung des Verurteilten, Betreuung, Einwilligung durch …
Auszug aus BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
Die Übermittlung durch einen Erklärungsboten ist aber zulässig (s. BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StV 2018, 354 Rn. 25; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 5. Dezember 2000 - 1 Ws 373/00, NJW 2001, 1150;… MüKoStGB/Groß/Kett-Straub, 4. Aufl., § 57 Rn. 13). - OLG Hamm, 15.11.2001 - 2 Ws 270/01
bedingte Entlassung, nachträgliche Einwilligung des Verurteilten, Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 17.04.2024 - StB 23/24
a) Der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung steht nicht mehr entgegen, dass eine nach § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB erforderliche Einwilligung des Verurteilten fehlt; denn eine solche kann auch im Beschwerdeverfahren noch erklärt werden (s. OLG Hamm, Beschluss vom 15. November 2001 - 2 Ws 270/01, Rpfleger 2002, 170 f.; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, Nds. Rpfl.
- BGH, 24.07.2024 - StB 41/24
Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des …
Denn dadurch, dass er seine ursprünglich erteilte Zustimmung zur Strafaussetzung wirksam zurückgenommen hat - dies ist auch noch im Beschwerdeverfahren möglich (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - III-2 Ws 585/13 u.a., juris Rn. 7 mwN; OLG Celle…, Beschluss vom 25. August 2016 - 1 Ws 373/16 u.a., juris Rn. 13; KG…, Beschluss vom 19. November 2018 - 5 Ws 191/18, juris Rn. 8;… LK/Hubrach, StGB, 13. Aufl., § 57 Rn. 22b;… KK-StPO/Appl, 9. Aufl., § 454 Rn. 8.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 17. April 2024 - StB 23/24, juris Rn. 3) -, hat er unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass er derzeit die Fortsetzung seiner Haft begehrt. - BGH, 16.10.2024 - StB 40/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung …
Die Anhörung ist daher nachzuholen (vgl. auch für die vergleichbare Fallgestaltung der erst im Beschwerdeverfahren erteilten Einwilligung BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1995 - StB 15/95, BGHR StPO § 454 Anhörung 1; vom 4. Oktober 2011 - StB 14/11, BGHR StPO § 454 Gutachten 4; vom 17. April 2024 - StB 23/24, juris Rn. 3 f.; OLG Celle, Beschluss vom 23. Juni 2017 - 1 Ws 69/17, Nds. Rpfl.
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