Rechtsprechung
| BGH, 25.06.2025 - StB 29/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 140 Abs. 2 StPO
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (besondere Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 57 Abs. 1 StGB, § ... 454 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 142 Abs. 7 Satz 1, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1, § 311 StPO, § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO, § 140 Abs. 2 StPO, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 142 Abs. 3 Nr. 3, § 462a Abs. 5 Satz 1 StPO, § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Schuldspruch wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Liberation Tigers of Tamil Eelam ... - rechtsportal.de
StPO § 140 Abs. 2
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung; Schuldspruch wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Liberation Tigers of Tamil Eelam ... - datenbank.nwb.de
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 327
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.06.2022 - StB 26/22
Notwendige Verteidigung im Vollstreckungsverfahren (analoge Anwendung; Aussetzung …
Auszug aus BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
Rn. 9 a) Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung, kommt in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sachoder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 9 mwN;… vom 8. Januar 2025 - StB 71/24, juris Rn. 8).Zwar kann die Erörterung eines solchen Gutachtens im Einzelfall eine Beiordnung erfordern, wenn es hierfür besonderer Kenntnisse oder Fähigkeiten bedarf, über die der Verurteilte nicht verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, NStZ-RR 2022, 357, 358).
Rn. 16 Schließlich ergibt sich die Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung für die anstehende Vollstreckungsentscheidung nicht daraus, dass hier statt einer Strafvollstreckungskammer gemäß § 462a Abs. 5 Satz 1 StPO das Oberlandesgericht zu entscheiden hat (s. hierzu näher BGH, Beschluss vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 13).
- BGH, 08.01.2025 - StB 71/24
Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Bestellung eines Pflichtverteidigers …
Auszug aus BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
§ 142 Abs. 7 Satz 1 StPO eröffnet die sofortige Beschwerde nach seinem Wortlaut ("Entscheidungen über die Bestellung") und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 50) ebenfalls gegen Entscheidungen, mit denen die Bestellung eines Verteidigers abgelehnt wird (…BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - StB 5/22, juris Rn. 7; vom 8. Januar 2025 - StB 71/24, juris Rn. 5).Rn. 9 a) Die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren, namentlich im Verfahren über eine Reststrafenaussetzung zur Bewährung, kommt in entsprechender Anwendung von § 140 Abs. 2 StPO nur ausnahmsweise in Betracht, wenn besondere Schwierigkeiten der Sachoder Rechtslage im Vollstreckungsverfahren oder die Schwere des Vollstreckungsfalls für den Verurteilten dies gebieten oder der Verurteilte unfähig ist, seine Rechte sachgerecht selbst wahrzunehmen (…BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2022 - StB 26/22, BGHR StPO § 140 Abs. 2 Vollstreckungsverfahren 1 Rn. 9 mwN; vom 8. Januar 2025 - StB 71/24, juris Rn. 8).
- BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
Ein Verteidigerbeistand ist hier nicht in gleichem Maße erforderlich wie in der Hauptverhandlung des Erkenntnisverfahrens (BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02, NJW 2002, 2773, 2774).
- BGH, 24.03.2022 - StB 5/22
Sicherungsverteidigung: Ablehnung des Bestellung eines zweiten …
Auszug aus BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
§ 142 Abs. 7 Satz 1 StPO eröffnet die sofortige Beschwerde nach seinem Wortlaut ("Entscheidungen über die Bestellung") und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 50) ebenfalls gegen Entscheidungen, mit denen die Bestellung eines Verteidigers abgelehnt wird (BGH, Beschlüsse vom 24. März 2022 - StB 5/22, juris Rn. 7;… vom 8. Januar 2025 - StB 71/24, juris Rn. 5). - OLG Hamburg, 19.03.2020 - 2 Ws 16/20
Maßregelvollstreckung: Entpflichtung des Pflichtverteidigers nach Abschluss des …
Auszug aus BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Bestellung eines Pflichtverteidigers vielmehr nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt, also hier das konkrete Überprüfungsverfahren der Voraussetzungen für die bedingte Strafaussetzung, und nicht für die gesamte Straf- oder Maßregelvollstreckung bis zur Entlassung des Verurteilten (KG, Beschluss vom 3. August 2001 - 5 Ws 380/01, NStZ-RR 2002, 63, 64; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2020 - 2 Ws 16/20, StraFo 2020, 198, 199 mwN;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 140 Rn. 33). - KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § …
Auszug aus BGH, 25.06.2025 - StB 29/25
Im Vollstreckungsverfahren gilt die Bestellung eines Pflichtverteidigers vielmehr nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt, also hier das konkrete Überprüfungsverfahren der Voraussetzungen für die bedingte Strafaussetzung, und nicht für die gesamte Straf- oder Maßregelvollstreckung bis zur Entlassung des Verurteilten (KG, Beschluss vom 3. August 2001 - 5 Ws 380/01, NStZ-RR 2002, 63, 64; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2020 - 2 Ws 16/20, StraFo 2020, 198, 199 mwN;… Schmitt/Köhler/Schmitt, StPO, 68. Aufl., § 140 Rn. 33).
- BGH, 03.03.2026 - StB 11/26
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Führungsaufsichtsverfahren
§ 142 Abs. 7 Satz 1 StPO eröffnet die sofortige Beschwerde nach seinem Wortlaut ("Entscheidungen über die Bestellung") und dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 50) ebenfalls gegen Entscheidungen, mit denen die Bestellung eines Verteidigers abgelehnt wird (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2025 - StB 29/25, juris Rn. 7 mwN).Ein Verteidigerbeistand ist deshalb nicht in gleichem Maße erforderlich wie im Erkenntnisverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02, NJW 2002, 2773, 2774; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2025 - StB 29/25, juris Rn. 9; KG…, Beschluss vom 10. November 2021 - 5 Ws 219/21 u.a., juris Rn. 3 mwN).
- OLG Naumburg, 11.08.2025 - 1 Ws 253/25 Zwar kann die Erörterung eines kriminalprognostischen Gutachtens im Einzelfall eine Beiordnung erfordern, wenn es hierfür besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf, über die der Verurteilte nicht verfügt (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2025, StB 29/25), ob die Voraussetzungen vorliegend vorliegen lässt der Senat indes offen.
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