Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1990 - StB 39/89 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2008 - 15 A 620/07
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gefahr für die Allgemeinheit, Straftat, …
Rn. 49 Vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - 1 StE 3/81 StB 39/89 -, EzSt StGB § 57 Nr. 1 = BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1. - BGH, 19.04.2018 - StB 3/18
Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur …
Insbesondere wenn sich ein terroristischer Straftäter im Vollzug ordnungsgemäß führt und von seiner früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft lossagt, kann auch hier eine Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - StB 39/89, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1). - BGH, 10.04.2014 - StB 4/14
Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln …
Insbesondere wenn sich ein terroristischer Straftäter im Vollzug ordnungsgemäß führt und von seiner früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft lossagt, kann auch hier eine Aussetzung der Vollstreckung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 - StB 39/89, BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1).
- VGH Baden-Württemberg, 21.04.2009 - A 4 S 120/09
Widerruf einer Asylanerkennungsentscheidung wegen gewerbs- und bandenmäßigen …
Dabei kann das Strafgericht zu einer günstigen Sozialprognose auch unter Heranziehung der Erwägung gelangen, dass der von der Vollstreckung ausgesetzte Strafrest einen nachhaltigen Druck auf den Verurteilten ausüben wird, sich in der Bewährungszeit straffrei zu verhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 15.01.1990 - 1 StE 3/81 StB 39/89 -, EzSt StGB § 57 Nr. 1). - OLG Karlsruhe, 16.06.2000 - 3 Ws 42/00
Versuchter Mord; Versagung bedingter Entlassung nach § 57 Abs. 1 StGB
Dieses- hat zu beachten, dass mit zunehmender Dauer des Freiheitsentzuges der Anspruch des Verurteilten auf Achtung seiner Menschenwürde und seiner freien Persönlichkeit zunehmendes Gewicht erhält, weshalb für die vorausschauende Beurteilung dem derzeitigen Vollzugsverhalten besondere Bedeutung beikommt, insbesondere gilt dies für die Erfahrungen der Vollzugsanstalt, aber auch des Verurteilten selbst, die bei gewährten Vollzugslockerungen gewonnen werden konnten (BVerfG, NJW 2000, 501 f.; siehe auch BGHR, StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1;… LK-Gribbohm, StGB , 11. Aufl. 1993, § 57 Rdn. 19 m.w.N.; zum Fall einer besonders günstigen Entwicklung eines Verurteilten im Strafvollzug im Rahmen einer Prognoseentscheidung nach § 57 Abs. 2 Nr. 2 StGB , vgl. Senat, Beschluss vom 26.01.2000 - 3 Ws 256/99 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2003 - 17 B 1338/02
Ausgestaltung einer strafgerichtlichen Entscheidung über die Aussetzung des …
Rn. 13 Vgl. BGH, Beschluss vom 15. Januar 1990 1 StE 3/81 StB 39/89 -, EzSt StGB § 57 Nr. 1 = BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1. - OLG München, 13.07.2022 - 6 St 3/22
Freiheitsstrafe, Strafaussetzung, Untersuchungshaft, Krankheit, Arbeitgeber, …
Hierzu müsste vielmehr als weiterer Umstand hinzutreten, dass sie sich als Nährboden für die Begehung von Straftaten erweist (vgl. BGHR StGB § 57 Abs. 1 Erprobung 1). - VG Augsburg, 03.03.2010 - Au 5 K 08.30063
Verurteilung wegen Bandenhandels mit Heroin und Kokain zu einer …
Dabei kann das Strafgericht zu einer günstigen Sozialprognose auch unter Heranziehung der Erwägung gelangen, dass der von der Vollstreckung ausgesetzte Strafrest einen nachhaltigen Druck auf den Verurteilten ausüben wird, sich während der Bewährungszeit straffrei zu verhalten (vgl. BGH vom 15.01.1990 Az. 1 StE 3/81 StB 39/89).
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