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Rechtsprechung
   BGH, 15.11.2022 - StB 50/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,34912
BGH, 15.11.2022 - StB 50/22 (https://dejure.org/2022,34912)
BGH, Entscheidung vom 15.11.2022 - StB 50/22 (https://dejure.org/2022,34912)
BGH, Entscheidung vom 15. November 2022 - StB 50/22 (https://dejure.org/2022,34912)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 57 Abs. 1 StGB; § 454 Abs. 2 StPO
    Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe (Legalprognose; Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Sachverständigen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 29
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.09.2020 - StB 26/20

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung (Leugnen …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - StB 50/22
    Zutreffend hat der Staatsschutzsenat die Antwort des Verurteilten "Ich habe das jetzt nicht vor" auf die Frage "Wie stehen Sie zu den Taten?" bei dessen persönlicher Anhörung am 15. September 2022 dahin gewertet, dass diese Aussage eine tragfähige Distanzierung nicht erkennen lasse (zur besonderen Bedeutung des bei der Anhörung gewonnenen eigenen Eindrucks vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 2020 - StB 26/20, juris Rn. 5 mwN).

    Kann im Einzelfall - wie beim Beschwerdeführer - wegen besonderer Umstände eine Reststrafaussetzung offensichtlich nicht verantwortet werden und zieht sie das Gericht deshalb nicht in Betracht, ist eine Beurteilung der von dem Verurteilten ausgehenden Gefahr mittels einer Sachverständigenbegutachtung nicht erforderlich (s. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2020 - StB 26/20, juris Rn. 8;… vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, BGHR StPO § 454 Gutachten 3; ferner BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2003 - 2 BvR 1512/02, NStZ-RR 2003, 251, 252;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 53 mwN).

  • BGH, 28.01.2000 - 2 StE 9/91

    Aussetzung des Strafrestes; Mündliche Anhörung vor Entscheidung über Aussetzung; …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - StB 50/22
    Kann im Einzelfall - wie beim Beschwerdeführer - wegen besonderer Umstände eine Reststrafaussetzung offensichtlich nicht verantwortet werden und zieht sie das Gericht deshalb nicht in Betracht, ist eine Beurteilung der von dem Verurteilten ausgehenden Gefahr mittels einer Sachverständigenbegutachtung nicht erforderlich (…s. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2020 - StB 26/20, juris Rn. 8; vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, BGHR StPO § 454 Gutachten 3; ferner BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2003 - 2 BvR 1512/02, NStZ-RR 2003, 251, 252;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 53 mwN).
  • BGH, 19.04.2018 - StB 3/18

    Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - StB 50/22
    Der Ansicht des Oberlandesgerichts, dass die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht zu verantworten ist (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB), weil dem Verurteilten keine hinreichend günstige Legalprognose gestellt werden kann (…zu den rechtlichen Maßstäben s. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3; vom 19. April 2018 - StB 3/18, NStZ-RR 2018, 228, jeweils mwN), ist beizutreten.
  • BGH, 10.04.2014 - StB 4/14

    Keine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung nach Verbüßung von zwei Dritteln …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - StB 50/22
    Der Ansicht des Oberlandesgerichts, dass die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht zu verantworten ist (§ 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 StGB), weil dem Verurteilten keine hinreichend günstige Legalprognose gestellt werden kann (zu den rechtlichen Maßstäben s. BGH, Beschlüsse vom 10. April 2014 - StB 4/14, juris Rn. 3; vom 19. April 2018 - StB 3/18, NStZ-RR 2018, 228, jeweils mwN), ist beizutreten.
  • BVerfG, 03.02.2003 - 2 BvR 1512/02

    Hinzuziehung eines Sachverständigen vor Entscheidung über die Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 15.11.2022 - StB 50/22
    Kann im Einzelfall - wie beim Beschwerdeführer - wegen besonderer Umstände eine Reststrafaussetzung offensichtlich nicht verantwortet werden und zieht sie das Gericht deshalb nicht in Betracht, ist eine Beurteilung der von dem Verurteilten ausgehenden Gefahr mittels einer Sachverständigenbegutachtung nicht erforderlich (…s. BGH, Beschlüsse vom 3. September 2020 - StB 26/20, juris Rn. 8;… vom 28. Januar 2000 - StB 1/00, BGHR StPO § 454 Gutachten 3; ferner BVerfG, Beschluss vom 3. Februar 2003 - 2 BvR 1512/02, NStZ-RR 2003, 251, 252;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 454 Rn. 53 mwN).
  • BGH, 12.09.2024 - StB 52/24

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung unter …

    cc) Der Hinzuziehung eines Sachverständigen hat es nicht bedurft, da davon unter den gegebenen Umständen keine weitergehenden entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind und nicht jede Prüfung, ob der Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen ist, zur Begutachtung des Verurteilten gemäß § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO verpflichtet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 50/22, NStZ-RR 2023, 29 mwN).
  • BGH, 16.03.2026 - 6 StR 352/25

    Beanstandung des Verfahrens bzgl. Entscheidung über Unterbringung in …

    Kommt es dabei zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, insbesondere eine Aussetzung der Restfreiheitsstrafe zur Bewährung offensichtlich nicht verantwortet werden kann, ist die Hinzuziehung eines Sachverständigen entbehrlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2022 - StB 50/22, NStZ-RR 2023, 29; vom 28. Januar 2000 - 2 StE 9/91, NJW 2000, 1663;… BT-Drucks. 13/8586, S. 10; zur Pflicht zur Hinzuziehung eines Sachverständigen bei positiver Stellungnahme der JVA vgl. BVerfG, StV 2011, 41).
  • BGH, 05.02.2025 - StB 1/25

    Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung (Legalprognose bei demokratiefeindlicher …

    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen hat es nicht bedurft, da davon unter den gegebenen Umständen keine weitergehenden entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind und nicht jede Prüfung, ob der Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen ist, zur Begutachtung des Verurteilten gemäß § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO verpflichtet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2022 - StB 50/22, NStZ-RR 2023, 29;… vom 3. September 2020 - StB 26/20, juris Rn. 8 jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2024 - StB 1/24

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung unter …

    d) Der Hinzuziehung eines Sachverständigen hat es hier, entsprechend den Ausführungen des Oberlandesgerichts, nicht bedurft, da davon unter den gegebenen Umständen keine weitergehenden entscheidungserheblichen Erkenntnisse zu erwarten sind und nicht jede Prüfung, ob der Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung auszusetzen ist, zur Begutachtung des Verurteilten gemäß § 454 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StPO verpflichtet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 50/22, NStZ-RR 2023, 29 mwN).
  • BGH, 13.05.2025 - StB 14/25

    Sofortige Beschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Strafrests zur Bewährung …

    Rn. 12 4. Der Hinzuziehung eines Sachverständigen hat es nicht bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 15. November 2022 - StB 50/22, NStZ-RR 2023, 29 mwN; vom 12. September 2024 - StB 52/24, NStZ-RR 2024, 358, 359).
  • OLG Naumburg, 18.12.2024 - 1 Ws 496/24

    Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes unter Berücksichtigung des …

    Will sie dagegen den Strafrest nicht zur Bewährung aussetzen, ist die Einholung eines Gutachtens in den Fällen entbehrlich, in denen die Strafaussetzung aufgrund besonderer Umstände offensichtlich nicht verantwortet werden kann (BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 50/22 -, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 14.02.2025 - 2 Ws 43/25

    Vorläufiger Erfolg der Beschwerde mangels Einholung eines Prognosegutachtens des …

    Vielmehr wird ein Sachverständigengutachten für entbehrlich gehalten, wenn im Einzelfall eine Aussetzung der Reststrafe offensichtlich nicht verantwortet werden kann und das Gericht deshalb die Strafaussetzung nicht in Betracht zieht (vgl. SenE v. 08.06.2000, 2 Ws 281-282/00, StraFo 2001, 34; BGH, Beschl. v. 28.01.2000, StB 1/00, NStZ 2000, 279; BGH, Beschl. v. 15.11.2022, StB 50/22, NStZ-RR 2023, 29; OLG Bremen, Beschl. v. 17.03.2014, 1 Ws 30/14, StV 2015, 233;… Graalmann-Scheerer in LR-StPO, 27. Auflage 2022, § 454, Rz. 54;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 454, Rz. 37).
  • OLG Naumburg, 29.11.2024 - 1 Ws 458/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Reststrafenaussetzung zur …

    Will sie dagegen den Strafrest nicht zur Bewährung aussetzen, ist die Einholung eines Gutachtens in den Fällen entbehrlich, in denen die Strafaussetzung aufgrund besonderer Umstände offensichtlich nicht verantwortet werden kann (BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 50/22 -, Rn. 6, zitiert nach juris).
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