Rechtsprechung
| OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09 (RVG) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Burhoff online
§ 48 RVG
Erstreckung; Verbindung von Verfahren - openjur.de
Strafverteidigerkosten: Bemessung der Gebühren des Pflichtverteidigers nach vorausgegangener Tätigkeit als Wahlverteidiger in später verbundenen Verfahren
- Judicialis
RVG § 48 Abs. 5 Satz 1; ; RVG § 48 Abs. 5 Satz 3; ; RVG § 51; ; RVG § 51 Abs. 1
- IWW
- Burhoff online
Erstreckung; Verbindung von Verfahren
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pauschvergütung für einen Pflichtverteidiger; Erstreckung der Bestellung auf hinzuverbundene Verefahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pauschvergütung für einen Pflichtverteidiger; Erstreckung der Bestellung auf hinzuverbundene Verfahren
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Strafverfahren - Gesetzliche Gebühren in verbundenen Verfahren
Verfahrensgang
- AG Güstrow - 911 Ds 49/07
- OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09 (RVG)
Papierfundstellen
- StRR 2009, 279
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Jena, 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08
Rechtsanwaltsvergütung bei hinzuverbundenen Verfahren, Pauschvergütung
Auszug aus OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09
Das folgt aus § 48 Abs. 5 Satz 1 RVG (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08 - m.w.N).Der fehlerhafte "Erstreckungsbeschluss" bindet den Senat im Rahmen des gesonderten Pauschvergütungsverfahrens jedoch ebenso wenig, wie der darauf fußende, ebenfalls rechtsfehlerhafte und nach Aktenlage wohl noch nicht rechtskräftige Kostenfestsetzungsbeschluss vom 18.11.2008 (OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2008 - 1 AR (S) 13/08).
- OLG Celle, 02.01.2007 - 1 Ws 575/06
Gebührenrechtliche Rückwirkung der Beiordnung auf verbundene Verfahren in denen …
Auszug aus OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09
Die in den Ursprungsverfahren 911 Ds 54/07 und 911 Ds 107/07 vor der Verbindung angefallenen Wahlverteidigergebühren kann der Antragsteller allein gegenüber seinem Mandanten geltend machen (OLG Celle, Beschluss vom 02.01.2007 - 1 Ws 575/06 - zitiert nach juris). - OLG Jena, 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08
Verbindung von Verfahren und Erstreckung; fehlende Antragsbindung in Verfahren …
Auszug aus OLG Rostock, 27.04.2009 - I Ws 8/09
Diese Vorschrift gelangt nur zur Anwendung, wenn der Rechtsanwalt in einem von mehreren Verfahren bereits als Pflichtverteidiger beigeordnet ist und dann zu diesem Verfahren weitere Verfahren, in denen er nicht als Pflichtverteidiger beigeordnet ist, hinzuverbunden werden (OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2008 - 1 AR (S) 3/08; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285).
- OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12
Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren
Rn. 15 Der Senat folgt damit nicht der in Rechtsprechung (KG Berlin StRR 2012, 78 f.; NStZ-RR 2009, 360; OLG Jena RPfleger 2009, 171 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2005, 285 f.; OLG Rostock StRR 2009, 279 f.; LG Bonn 2 Qs 22/06 v. 30.8.2006; LG Aurich StRR 2011, 244) und Literatur (…Hartmann, Kostengesetze, 4. Aufl. 2012, § 48 Rn. 101;… Hartung in: ders./Schons/Enders, RVG, 1. Aufl. 2011, § 48 Rn.70, 74;… Burhoff, in: Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl. 2010, § 48 Rn. 149) vertretenen Auffassung, § 48 Abs. 5 Satz 3 RVG gelte nur für diejenigen Fälle, in denen der Verteidiger in dem führenden Verfahren bereits vor der Verbindung bestellt, in dem hinzuverbundenen Verfahren hingegen ausschließlich als Wahlverteidiger tätig gewesen sei. - OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10
Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung bei hinzuverbundenen Verfahren nach …
Rn. 7 Der Senat neigt dazu, dieser Ansicht nicht zu folgen, so im Ergebnis auch OLG Celle, 1 Ws 575/06, Beschluss vom 02.01.2007, OLG Rostock, StRR 2009, 279. - LG Osnabrück, 13.05.2016 - 10 Qs 27/16
Erstreckung, Beiordnungsantrag, Verbindung, Zeitpunkt
Teilweise wird aus dem Wortlaut und der Systematik der Regelung hergeleitet, dass § 48 Abs. 6 Satz 3 RVG nur auf nach der Beiordnung hinzuverbundene Verfahren anwendbar sei und in Fällen einer Beiordnung nach Verbindung der Verfahren der Bevollmächtigte auch hinsichtlich der verbundenen Verfahren seine zuvor als Wahlverteidiger erbrachten Tätigkeiten nach § 48 Abs. 6 Satz 1 RVG geltend machen könne (so OLG Bremen, StRR 2012, 436; KG Berlin StraFo 2012, 292 und NStZ-RR 2009, 360; Burhoff, StraFo 2014, 454 mit der Folge, dass auch ohne Erstreckungsentscheidung ein Anspruch auf Pflichtverteidigervergütung in allen Einzelverfahren besteht; ähnlich auch OLG Rostock StRR 2009, 279, das jedoch davon ausgeht, der Rechtsanwalt könne seine Tätigkeit im hinzuverbundenen Verfahren lediglich als gesonderten Gebührenanspruch des Wahlverteidigers gegen seinen Mandanten geltend machen). - AG Osnabrück, 13.04.2011 - 236 Ls 670/10
Pflichtverteidiger haben keinen Anspruch auf rückwirkende Erstreckung ihrer …
Ist ein Verteidiger in einzelnen, später verbundenen Verfahren zunächst als Wahlverteidiger tätig und erfolgt seine Bestellung zum Pflichtverteidiger erst nach Verfahrensverbindung, so besteht für seine Tätigkeit in den einzelnen Verfahren bis zur Verbindung jeweils ein gesonderter Gebührenanspruch gegen seinen Mandanten, der nicht der Staatskasse in Rechnung gestellt werden kann (OLG Rostock RVGreport 2009, 304; OLG Celle, Beschluss vom 02.01.2007 -1 Ws 575/06; Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 12.06.2008 -2 Qs 55/08-; Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 23.10.2008-2 Qs 105/08-). - AG Osnabrück, 13.04.2011 - 236 Ls
Pflichtverteidiger haben keinen Anspruch auf rückwirkende Erstreckung ihrer …
Ist ein Verteidiger in einzelnen, später verbundenen Verfahren zunächst als Wahlverteidiger tätig und erfolgt seine Bestellung zum Pflichtverteidiger erst nach Verfahrensverbindung, so besteht für seine Tätigkeit in den einzelnen Verfahren bis zur Verbindung jeweils ein gesonderter Gebührenanspruch gegen seinen Mandanten, der nicht der Staatskasse in Rechnung gestellt werden kann (OLG Rostock RVGreport 2009, 304; OLG Celle, Beschluss vom 02.01.2007 -1 Ws 575/06; Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 12.06.2008 -2 Qs 55/08-; Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 23.10.2008-2 Qs 105/08-).
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